Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuertrick legal, Verlusttopf?

27 ANTWORTEN

Crazyalex

@Cadalococonsutema  schrieb:

Danke...

 

Es wurde ja meine konstruierte Frage beantwortet.

Darüber hinaus ist mir nun auch klar geworden, wie man gegen Ende des Jahres noch eventuell vorhandenen Freibetrag ausschöpfen kann.

👍


Hierzu noch folgender Hinweis: Gewinne aus Aktien können auch mit dem Verlustverrechnungstopf "sonstige" (zusätzlich zum Verlustverrechnungstopf für Aktien) verrechnet werden - anders herum (also z.B. Gewinne aus Fonds und Derivaten etc. mit Verlustverrechnungstopf "Aktien") jedoch nicht.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hilfreiche Infos: https://www.finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Cadalococonsutema
Autor ★
10 Beiträge

Super... 👍

Doof ist, dass der Freibetrag erst abgebaut wird, wenn die anderen Töpfe leer sind, bzw. dass dieser am Jahresende verfällt; die Verlustvorträge ja nicht.

Also ist es wohl immer ein Abwägen, ob  es überhaupt Sinn macht, nur um den Freibetrag noch auszunutzen, die anderen Töpfe zu leeren.

Wohl in den meisten Fällen nicht.

 

 

Crazyalex

Die Verlustverrechnungstöpfe liegen beim jeweiligen Broker.

Hat man mehrere davon und einen mit leeren Töpfen und entsprechenden Buchgewinne kann man verkaufen und die entsprechenden Gewinne in der Steuererklärung mit dem Freibetrag verrechnen.

Geht aber entsprechend Zeit ins Land..... Da würdeich lieber vorher glattstellen!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Silver_Wolf

@Cadalococonsutema  schrieb:

Super... 👍

Doof ist, dass der Freibetrag erst abgebaut wird, wenn die anderen Töpfe leer sind, bzw. dass dieser am Jahresende verfällt; die Verlustvorträge ja nicht.

Also ist es wohl immer ein Abwägen, ob  es überhaupt Sinn macht, nur um den Freibetrag noch auszunutzen, die anderen Töpfe zu leeren.

Wohl in den meisten Fällen nicht.

 

 


Wenn es um den Freibetrag geht ist die Lösung doch einfach.

Da bringt man die Aktien mit ausreichend Gewinn zu einer anderen Bank und verkauft dort unter Freibetrag.

Die sonstigen Verluste hier bleiben stehen und werden mit Dividenden und sonstigen Erträgen verrechnet.

CurtisNewton
Legende
4.850 Beiträge

@DerMitFrage  schrieb:

 

Deine sonstigen Verluste werden meines Wissen nach nicht wie von ihm geschrieben, auf deine Erträge mit Aktien angewendet.


Doch.

 

 

(Anders herum ja schließlich auch nicht)

 

 


Hat auch niemand behauptet,

 

--------------------
"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

Cadalococonsutema
Autor ★
10 Beiträge

So, wenn ich mir nun alles nochmal so zusammenbaue geht es ja letztlich "nur" um effektiv ca. 260.- Euro (Steuer, die man nicht zahlen müsste), durch Ausnutzung des Freibetrages, egal mit welcher/m Methode/Aufwand.

Wir sind zwar mittlerweile ein bisschen off-topic, dennoch oder gerade deswegen vielen Dank nochmal an alle.

Es war viel Erhellendes dabei.

👍

 

Silver_Wolf
Legende
5.272 Beiträge

Ja, das sind rund 260 Euro - die man dem Staat doch nicht schenken muß.  🙂