am 20.05.2024 14:33
Wenn ich eine Aktie vor der Hauptversammlung kaufe, dann die Dividende kassiere und nach dem Ex-Tag wieder verkaufe, komme ich ja null-auf-null raus (keine Börsenbewegung mal vorausgesetzt und Gebühren ignoriert).
Bekomme ich dennoch den realisierten Verlust, durch den Verkauf am oder nach dem Ex-Tag, im Verlustvortragstopf gutgeschrieben?
Dieser würde ja mit Gewinnen verrechnet und so könnte man diese dann quasi steuerfrei kassieren.
- Geht das, oder habe ich da einen Denkfehler?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 20.05.2024 15:40
Freistellung ist einfach eine andere Baustelle.
Und Verlusttopf mit Gewinn gegenzurechnen ist am Ende auch neutral.
Linkte Tasche - rechte Tasche...
Gruß Crazyalex
20.05.2024 15:40 - bearbeitet 20.05.2024 15:42
Du willst also "einfach" nur die Verlusttöpfe umverteilen. Das könnte so funktionieren ;).
"Gespart" würde ich es jedoch nicht nennen. Du hast hier einen Steuerstundungseffekt, indem du den Verlust aus Zertifikaten "früher" nutzen kannst.
(Keine Rechtsberatung, nur rein technisch betrachtet. )
20.05.2024 15:41 - bearbeitet 20.05.2024 15:42
20.05.2024 15:41 - bearbeitet 20.05.2024 15:42
Ja, das geht. Du kannst das aber auch wie folgt abkürzen
--> zweimal Gebühren gespart
* alles außer Termingeschäften im steuerlichen Sinne
am 20.05.2024 15:42
Aber ich habe auf diese Weise die 1000.- Freibetrag genutzt, die sonst Ende des Jahres verfallen wären.
20.05.2024 15:45 - bearbeitet 20.05.2024 15:50
20.05.2024 15:45 - bearbeitet 20.05.2024 15:50
Die 1000 Euro würden auch bei den Verkauf von den Aktien ohne alles andere genutzt ;).
Du kannst mit deiner Methode einfach nur die Verlusttöpfe verschieben und so "Verluste Sonstige" für die "Gewinne Aktien" nutzen.
(Keine Ahnung ob erlaubt, sicher wenn man es nur wegen der Steuer macht nicht. Aber kann ja auch andere Interessen parallel geben).
am 20.05.2024 15:46
Das geht auch indem man einfach ein entsprechendes Papier mit Gewinn in passender Menge verkauft und hinterher zurückkauft. Kurz vor Jahresende. Dann kann man das besser steuern.
Gruß Crazyalex
am 20.05.2024 15:49
Danke für die vielen konstruktiven Antworten.
Es geht also auch alles bedeutend einfacher.
Super... Dankeschön 👍
20.05.2024 15:51 - bearbeitet 20.05.2024 15:55
20.05.2024 15:51 - bearbeitet 20.05.2024 15:55
Ja/Nein.
Nutzung des Freistellungsauftrages (1000 Euro) ja.
Was CurtisNewton schreibt, ist glaube ich nicht was du willst.
Deine sonstigen Verluste werden meines Wissen nach nicht wie von ihm geschrieben, auf deine Erträge mit Aktien angewendet. Oder doch O.o?
(Anders herum ja schließlich auch nicht)
Mit deiner beschriebenen Methode würde aber genau dies geschehen.
am 20.05.2024 15:53
Ja, du könntest deinen Freistellungsauftrag in einen Verlustvortrag oder einen Buchverlust wandeln.
Da du die Aktie dafür auch mindestens einen Tag halten musst, ist es aus meiner Sicht keine illegale steuerliche Gestaltung.
Dein Beispiel ist dafür aber nicht gut..
Plausibel wäre:
Ausgangslage:
X Eur FSA und keine Erträge im Kalenderjahr erwartet.
1.
Kauf von WP mit Ausschüttung von X und Ausschüttung unter Anrechnung FSA erhalten.
2.
Entweder WP mit entsprechendem Kursabschlag verkaufen (Verlustvortrag) oder weiter halten (Buchverlust).
am 20.05.2024 15:54
Danke...
Es wurde ja meine konstruierte Frage beantwortet.
Darüber hinaus ist mir nun auch klar geworden, wie man gegen Ende des Jahres noch eventuell vorhandenen Freibetrag ausschöpfen kann.
👍