- « Vorherige
-
- 1
- 2
- Nächste »
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 18.12.2019 18:18
Hallo zusammen,
hier im Forum habe ich immer wieder gelesen, dass man Steuern spart, wenn man bis zur Ausschöpfung des Steuerfreibetrags von 801 € einen ausschüttenden ETF bespart. Dazu gibt es auch in mehreren Beiträgen eine Erklärung, mir hat es sich aber noch nicht ganz erschlossen.
Von den ausgeschütteten Dividenden wird keine Steuer abgezogen, solange mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist (das habe ich verstanden). Wenn ich nun die Dividenden direkt wieder in denselben ETF investiere und später meine Anteile verkaufe, muss ich 70 % des Gewinns aus dem Verkauf besteuern (das habe ich auch verstanden).
Ich verstehe aber nicht, welche Vorteile ich beim Besparen eines ausschüttenden gegenüber einem thesaurierenden ETF habe, wenn ich am Ende meines Anlagezeitraums die Anteile verkaufe. In beiden Fällen muss ich ja auf den Gewinn aus dem Verkauf Steuern zahlen. Und wenn ich die Dividenden immer wieder in den ausschüttenden ETF reinvestiert habe, dann müsste doch der Gewinn aus dem Verkauf des ausschüttenden ETFs am Ende genauso hoch sein wie der Gewinn aus dem Verkauf eines thesaurierenden ETFs, oder? Sodass ich im Endeffekt am Ende in beiden Fällen denselben Betrag an Steuern zahlen muss.
Ich stehe da echt auf dem Schlauch.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.05.2020 23:57
@Crazyalex schrieb:Hallo und herzlich willkommen!
@allesglar schrieb:Bei dem Verkauf erkennt das Finanzamt automatisch alle schon versteuerten Wiederanlagen und werden nicht berücksichtigt? Das scheint kompliziert zu sein und ich frage mich, wie die Beiträge erkennbar sind, wenn in einer Zeitperiode von mehreren Jahren viele Wiederanlagen entstehen sind.
Das geht ganz einfach! -> Über den (gemittelten) Kaufpreis! Nur der Gewinn wird versteuert
Und wenn ich es richtig verstanden habe, die Erkennung macht schon automatisch die Bank bei dem Verkauf? z.B. bei dem Verkauf habe ich 10.000 Euro im meinem Depot. Davon 1.000 Euro sind Wiederanlagen. Am Ende bekommen ich ca. 10.000-(9.000*26%) = 7.660?
Vielen Dank für die prompte Antwort 🙂
VG
allesglar
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.05.2020 00:01
@GetBetter schrieb:
@allesglar schrieb:Bei dem Verkauf erkennt das Finanzamt automatisch alle schon versteuerten Wiederanlagen und werden nicht berücksichtigt?
Selbstverständlich werden die früher schon versteuerten Wiederanlagen bei einem späteren Verkauf ganz normal berücksichtigt. Und die bei diesem Verkauf entstanden Gewinne werden auch ganz normal versteuert. Daher braucht das Finanzamt gar nicht wissen ob es sich um normale Anlagen (finanziert aus Deinem Gehalt) oder um Wiederanlagen (finanziert aus früheren, versteuerten Ausschüttungen) handelt.
Falls Du also die Aussage von @paba so interpretiert haben solltest, dass alles, was aus wiederangelegten Anteilen entsteht, zukünftig steuerfrei bleibt, dann muss ich Dich leider enttäuschen.
Achja: Herzlich willkommen übrigens
Ich habe verstanden, dass die Wiederanlage an sich müssen nicht versteuert werden, aber die Erträge, die sie produzieren schon korrekt?
Danke dir für die Antwort und die Erklärung 🙂
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.05.2020 00:02
@paba schrieb:Hallo @allesglar,
den Ausführungen von @Crazyalex und @GetBetter habe ich kaum etwas hinzuzufügen, außer vielleicht, dass die Steuer vollständig von der Bank für dich erledigt wird (nicht vom Finanzamt). Du hast damit auf jeden Fall nichts zu tun. Die Bank führt über den Zeitpunkt der (Wieder-)Anlage und über die Kurse zu diesem Zeitpunkt eine ausführliche Statistik (kannst du selber in der Steuersimulation z.B. für deine Sparpläne einsehen).
Und ja, es ist absolut sinnvoll, ausschüttente Fonds zu nehmen, solange du deinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hast (sonst verschenkst du jedes Jahr die Steuer auf bis zu 801 EUR). Das gilt natürlich auch, wenn du für die Wiederanlage eine Gebühr von 1,5% bezahlen musst. Die Kosten für die Erstanlage, für die Wiederanlage und für den Verkauf werden übrigens beim Verkauf von der Bank steuermindernd berücksichtigt.
Gruß paba
Super, danke dir für die Ergänzung 🙂
VG
allesglar
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.05.2020 00:18
@allesglar schrieb:Und wenn ich es richtig verstanden habe, die Erkennung macht schon automatisch die Bank bei dem Verkauf? z.B. bei dem Verkauf habe ich 10.000 Euro im meinem Depot. Davon 1.000 Euro sind Wiederanlagen. Am Ende bekommen ich ca. 10.000-(9.000*26%) = 7.660?
Vergiß mal den Begriff Wiederanlage und ersetze ihn einfach durch Anlage.
Der Unterschied ist ja nur, ob es das investierte Geld aus Deinem Gehalt, aus Mieteinnahmen, aus Weihnachtsgeschenken oder eben aus Kapitalerträgen stammt.
Für die Steuerberechnung ist das aber unerheblich. Gewinne die aus Weihnachtsgeld erzielt werden unterliegen exakt der gleichen Besteuerung wie jene die aus wiederangelegten Kapitaleinkünften resultieren.
Zu Deinem Beispiel:
- Falls Du für 10.000 € Wertpapiere verkaufst und für diese ursprünglich 1.000 € gezahlt hast (egal wo diese 1.000 € herkamen), dann ist Deine Rechnung richtig.
- Falls Du für 10.000 € Wertpapiere verkaufst und für diese ursprünglich 5.000 € gezahlt hast wobei 1.000 € wiederangelegt wurden und weitere 4.000 € aus Deinem sonstigen Vermögen stammten, dann lautet die Rechnung 10.000-(5.000*26%) = 8.700 €.
Die STeuer errechnet sich aus dem Gewinn (Verkaufserlös - Kaufkosten). Der Begriff "Wiederanlage" taucht dabei nicht separat auf sondern ist ganz ordinär Teil der Kaufkosten.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 28.05.2020 00:58
@GetBetter schrieb:
@allesglar schrieb:Und wenn ich es richtig verstanden habe, die Erkennung macht schon automatisch die Bank bei dem Verkauf? z.B. bei dem Verkauf habe ich 10.000 Euro im meinem Depot. Davon 1.000 Euro sind Wiederanlagen. Am Ende bekommen ich ca. 10.000-(9.000*26%) = 7.660?
Vergiß mal den Begriff Wiederanlage und ersetze ihn einfach durch Anlage.
Der Unterschied ist ja nur, ob es das investierte Geld aus Deinem Gehalt, aus Mieteinnahmen, aus Weihnachtsgeschenken oder eben aus Kapitalerträgen stammt.
Für die Steuerberechnung ist das aber unerheblich. Gewinne die aus Weihnachtsgeld erzielt werden unterliegen exakt der gleichen Besteuerung wie jene die aus wiederangelegten Kapitaleinkünften resultieren.
Zu Deinem Beispiel:
- Falls Du für 10.000 € Wertpapiere verkaufst und für diese ursprünglich 1.000 € gezahlt hast (egal wo diese 1.000 € herkamen), dann ist Deine Rechnung richtig.
- Falls Du für 10.000 € Wertpapiere verkaufst und für diese ursprünglich 5.000 € gezahlt hast wobei 1.000 € wiederangelegt wurden und weitere 4.000 € aus Deinem sonstigen Vermögen stammten, dann lautet die Rechnung 10.000-(5.000*26%) = 8.700 €.
Die STeuer errechnet sich aus dem Gewinn (Verkaufserlös - Kaufkosten). Der Begriff "Wiederanlage" taucht dabei nicht separat auf sondern ist ganz ordinär Teil der Kaufkosten.
Super die Erklärung war kristallklar danke 😉

- « Vorherige
-
- 1
- 2
- Nächste »
- Kontovollmacht geben / Wertpapierkenntnisse in Konto, Depot & Karte
- Kirchenaustritt - Meldung an BZSt/Finanzamt in Konto, Depot & Karte
- World ETF umschichten von Thesaurierend zu Auschüttend? in Wertpapiere & Anlage
- Kontoeröffnung dauert zu lange in Konto, Depot & Karte
- Varta Delisting Steuern in Wertpapiere & Anlage