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Steuern für ETF / Junior Depot

Florian86
Einsteiger
1 Beiträge

Hallo,

Ich habe eine Frage zu Steuern bei ETFs.

Ich zahle nur Steuern für den realisierten Gewinn oder? Sprich Verkauf. 

Ich investiere 20k mach 10%, 1000€ frei 1000€ -25% Steuern. Richtig?

Wenn ich aber nicht verkaufe sondern das Portfolio mit mehreren 1000€ im Plus ist?

 

Gilt das gleiche für das Junior Depot?

Bzw zahlen ja kinder eh keine Steuern oder?

Wenn das Kind 18 ist, wird das Depot einfach ohne anfallende Steuern übertragen? Bzw wird nur der Wert ohne Verkauf übertragen oder der wirkliche Betrag? Weil wenn das Kind dann mit 18 verkauft und Steuern zahlt, macht ja ein Junior Depot keine sein.

 

Danke 

6 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@Florian86 

Bei einem Juniorkonto / - Depot ist das Kind bereits Eigentümer.

Da wird nichts mehr „ übertragen“.

Steuerlich ist das identisch wie bei allen anderen Depots.

Es muss ebenfalls ein Freistellungsauftrag eingereicht werden oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Florian86 

Es wäre nicht schlecht, wenn Du Deine Gedanken ein wenig sortierst bevor Du einen Beitrag schreibst. Herausgekommen ist jedenfalls ein Fragenhagel, der einen Haufen Aspekte nennt aber leider keinen roten Faden erkennen lässt. Entsprechend ist es schwer darauf eine sinnvolle Antwort zu geben.

 


@Florian86  schrieb:

Ich zahle nur Steuern für den realisierten Gewinn oder? Sprich Verkauf. 

Ich investiere 20k mach 10%, 1000€ frei 1000€ -25% Steuern. Richtig?


Du zahlst Steuern auf relaisierte Gewinne und auf Ausschüttungen, wobei bei den typischen ETFs aufgrund der Teilfreistellung 30% steuerfrei bleiben und nur die restlichen 70% versteuert werden müssen.

Bei 20k und 10% Gewinn wären also 1.400 zu versteuern, nach 1.000 € Freibetrag bleiben 400 €, davon rd. 25% ergibt eine Steuerlast von 100 €.

 


@Florian86  schrieb:

Wenn ich aber nicht verkaufe sondern das Portfolio mit mehreren 1000€ im Plus ist?


Dann kannst Du Dich freuen, allenfalls fällt eine gewisse Steuer auf die Vorabpauschale an.

 


@Florian86  schrieb:

Gilt das gleiche für das Junior Depot?

Es gibt keine unterscheidliche Steuergesetzgebung für Kinder und Erwachsene, es gibt nur unterschiedliche Einkommen (Kapitalertäge eingeschlossen) und somit ggf. eine unterschiedliche persönliche Steuersituation.

 


@Florian86  schrieb:

Bzw zahlen ja kinder eh keine Steuern oder?

Ach? Ist das so?

Das stimmt allenfalls, wenn das Einkommen der Kinder unterhalb der einschlägigen Grenzen liegt. Das mag derNormalfall sein, einen Befreiungstatbestand "Kind" gibt es allerdings nicht.

 


@Florian86  schrieb:

Wenn das Kind 18 ist, wird das Depot einfach ohne anfallende Steuern übertragen?


Wenn das Depot vorher nicht ohnehin auf das Kind lief, dann kann das Depot irgendwann übertragen werden (sei es mit 18 oder auch später). Inwiefern dabei Steuern anfallen hat mit dem Wert des übertragenen Depots sowie dem Verwandschaftsverhältnis zu tun. Stichwort Schenkungssteuer und darin definierte Freibeträge.

 


@Florian86  schrieb:

Bzw wird nur der Wert ohne Verkauf übertragen oder der wirkliche Betrag?


Was ist der Unterschied zwischen "Wert ohne Verkauf" und "wirklicher Betrag"?

Übertragen wird der Wert, den das Depot am Tag des tatsächlich stattfindenden Übertrages hat.

 


@Florian86  schrieb:

Weil wenn das Kind dann mit 18 verkauft und Steuern zahlt, macht ja ein Junior Depot keine sein.


Natürlich zahlt das Kind beim Verkauf Steuern – wie jeder andere auch. Das Junior-Depot zieht seinen Vorteil eher daraus, dass alles von Anfang an auf das Kind läuft und insofern dessen persönliche Freibeträge (Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung) über mehrere Jahre vorteilhaft wirken konnten.

DrTool
Experte ★
192 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

zahlt das Kind beim Verkauf Steuern – wie jeder andere auch. Das Junior-Depot zieht seinen Vorteil eher daraus, dass alles von Anfang an auf das Kind läuft und insofern dessen persönliche Freibeträge (Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung) über mehrere Jahre vorteilhaft wirken konnten.


Zur Vervollständigung noch:

Wenn man alles, was schon im Vorhinein die Steuerzahlung vermeidet (Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung) vergessen hat, kann auch das Kind eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die bezahlten Steuern zurückzuholen (bzw. seine Steuerfestsetzung mit seinem Einnahmen in Einklang zu bringen). 

Mr. Stuffer
Einsteiger
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

um die Steuerlast am Ende zu optimieren, sprich zu verringern, kann man immer wieder mal (Teil-)Verkäufe anstellen über die Jahre.

Damit kann mehr vom Pauschbetrag bzw. der Nichtveranlagungsbescheinigung genutzt werden und bei einem größeren Gewinn fallen nicht alle Steuern am Ende an

(würde zutreffen wenn man alles auf einmal verkauft und nicht schrittweise...hängt dann von der finanziellen Situation des Kindes ab z.B. ob schon Einkommen vorhanden ist und der Grundfreibetrag nicht mehr genutzt werden kann, etc....).

 

 

OptimusPrime
Autor ★★
14 Beiträge

Obacht mit Nichtveranlagungsbescheinigung. Der Freibetrag für die gesetzliche Familienversicherung (GKV) ist deutlich niedriger.

 

Mr. Stuffer
Einsteiger
2 Beiträge

Guter Punkt @OptimusPrime .

 

Trägt nicht unbedingt zum ursprünglichen Thema bei, aber hier ist das ganz gut beschrieben:

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

 

Da wird das Ganze dann doch komplexer.

(wobei laut dem Artikel die Einkommensgrenze für Kapitalerträge immer noch relativ hoch ist, wenn auch nicht ganz dem vollen Freibetrag entsprechend)

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