31.10.2019 20:03 - bearbeitet 31.10.2019 20:13
Hallo,
ich lese das Forum schon seit einiger Zeit mit und habe auch schon einige Beträge gelesen, aber leider keine Antwort auf meine Frage gelesen.
Ich habe mehrere Thesaurierende ETF´s bei comdirect. Wenn der Etf einen gewissen Gewinn macht muss man ja die Vorabpauschale an Steuern zahlen. Wie verhält es sich z.b. wenn ich den ETF nach 10 Jahren verkaufen möchte.
Ich habe in jeden Jahr eine Vorabpauschale bezahlt.
Wird beim Verkauf über comdirekt die Vorabpauschale dierekt von der Steuer abgezogen die ich beim Verkauf entrichten muss?
Oder muss ich Vorabpauschale Selbständig über die Steuererklärung zurückholen?
Das wäre ja wenn man einen ETF Jahrzehnte hält ein riesiger Aufwand die gesamment Beläge einzureichen.
Danke schon mal für die Hilfe.
am 31.10.2019 20:18
Die Bank verrechnet alles für dich.
Was du aber beachten solltest: Sofern dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist wirfst Du Geld weg. Dann wäre ein ausschüttender ETF günstiger!
Gruß Crazyalex
31.10.2019 20:32 - bearbeitet 31.10.2019 20:51
31.10.2019 20:32 - bearbeitet 31.10.2019 20:51
Danke für die schnelle Anwort.
Der Freibetrag ist ausgeschöft, habe bei einer anderen Bank ein größeres Aktiendepot.
dazu hätte ich aber noch eine Frage.
Was passsiert z.b. ich habe ein Thesaurierenden ETF für 100€ kaufe. über die Jahre steigt er auf 150€. Ich habe denn ja mehrere Jahre die Vorabpauschale gezahlt. Dann komm ein Kursrutsch auf 100€ und ich verkaufe ihn (mir ist bewust das man dann nicht verkaufen sollte 😉 )
Die Vorabpauschale müsste denn ja in den Verlusttopf für Aktienverkäufe gehen.
So kenne ich das von maxblue. Oder ist das hier anders?
am 31.10.2019 20:35
Da bin ich nicht so fit.... Aber sicherlich wird sich bald ein wissender Communaut melden ![]()
Gruß Crazyalex
am 01.11.2019 02:51
@Fadenkreuz schrieb:Die Vorabpauschale müsste denn ja in den Verlusttopf für Aktienverkäufe gehen.
So kenne ich das von maxblue. Oder ist das hier anders?
Konkret kann ich die Frage leider auch nicht beantworten aber da das Ganze auf aktueller Gesetzgebung beruht dürfen wir sicher davon ausgehen, dass alle Banken gleich vorgehen.
Das maxblue so vorgeht wie Du es beschreibst kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Beispielsweise landen Verluste von ETFs und aktiv gemanagten Fonds (und nur für die gibt es ja eine Vorabpauschale) im Verlustverrechnungstopf "Sonstiges". Der Verrechnungstopf "Aktien" ist ausschliesslich für Verluste aus dem Handel mit Einzelaktien.
Vielleicht bin ich naiv, aber eigentlich gehe ich von folgendem Vorgehen aus:
Die Vorabpauschale ist eine vorab zu zahlende Pauschale auf zukünftig (beim Verkauf) fällige Steuern. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass keine Gewinne gemacht wurden und somit auch keine Steuer fällig wird, würde ich eine simple Steuerrückerstattung erwarten.
01.11.2019 16:57 - bearbeitet 01.11.2019 16:59
01.11.2019 16:57 - bearbeitet 01.11.2019 16:59
@GetBetter schrieb:
@Fadenkreuz schrieb:Die Vorabpauschale müsste denn ja in den Verlusttopf für Aktienverkäufe gehen.
So kenne ich das von maxblue. Oder ist das hier anders?
Vielleicht bin ich naiv, aber eigentlich gehe ich von folgendem Vorgehen aus:
Die Vorabpauschale ist eine vorab zu zahlende Pauschale auf zukünftig (beim Verkauf) fällige Steuern. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass keine Gewinne gemacht wurden und somit auch keine Steuer fällig wird, würde ich eine simple Steuerrückerstattung erwarten.
Das Gesetz definiert (§19 InvStG): Gewinn ist um angefallene (nicht: gezahlte) Vorabpauschale zu verringern. In der Begründung steht auch explizit, dass sich dadurch "ein negativer Gewinn" ergeben kann. Und negativer Gewinn (ergo: Verlust) wird in den VVT eingestellt.
Eine Erstattung klingt zu kompliziert -- weil du musst ja auch nichts gezahlt haben, wegen Verrechnung mit FSA und/oder VVT. Das nachträglich aufzuklabüsern kann keiner wollen.
am 01.11.2019 18:23
So in etwa habe ich mir das auch gedacht, das Gesetz ist ja noch recht neu und über Jahrzehnte hat ja noch keiner Erfahrung damit.
Aber wenn man so lange ein ETF hält dürfte so einiges an Vorabpauschalen anfallen. Vorallem wenn der Kurs hoch und runter geht. Bei fallenden Kursen gibt es ja keine Gutschrift. Man würde ja z.b. mehrfach die Kurssteigerungen von z.b. 100€ auf 150€ und nach einem Kursrutsch wieder 100€ auf 150€ usw. versteuern. Das sehe ich persönlich als größtes Manko der Vorabpauschale an.
Obwohl wer weiß wie die Steuern in 20 Jahren aussehen und was man noch so alles Bezahlen muss 😉
am 02.11.2019 03:19
Ja, die Begründung macht Sinn.
Als ich meinen Beitag schrieb hatte ich schon das diffuse Gefühl, meine Annahme könnte zu naiv gedacht gewesen sein – Dank Dir weiß ich es jetzt auch. ![]()
Demnach ist das von @Fadenkreuz beschriebene Vorgehen weitestgehend richtig. Ich bleibe aber dabei, das es der VVT Sonstiges sein muss, nicht der VVT Aktien.
am 02.11.2019 12:56
@GetBetter schrieb:Ich bleibe aber dabei, das es der VVT Sonstiges sein muss, nicht der VVT Aktien.
Ja, es natürlich der VVTS 🙂