am 12.06.2018 19:14
Hallo Community,
ich habe ein paar Optionsscheine im Depot, welche leider ziemlich wertlos sind, d.h. Veräußerungsgebühren übersteigen den Wert.
Muss ich diese verkaufen um eine steuerliche Anrechnung zu erhalten? Wie verhält es sich wenn ich diese einfach auslaufen lasse? werden dann die Steuerlichen Verluste ebenso angerechnet, so dass ich bei anderen Verkäufen weniger Gewinn versteuern muss ?
MfG
Sloane
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 12.06.2018 19:56
Also besser einfach verkaufen ? Dann muss er nicht ausgeübt werden. Und wäre wahrscheinlich billiger.
am 12.06.2018 19:57
In der Best-Of-Liste, die hoffentlich bald mal kommt 😞 sind nur Artikel enthalten von Personen, die mindestens Deutsche-Balaton-Aktien oder Deutsche-Rohstoff-Aktien halten.
nmh
am 12.06.2018 19:58
@Sloane: Nein, bitte nicht verkaufen. Denn beim Verkauf fallen 10 Euro Gebühren an. Die Bank darf den Verlust nicht steuerlich anerkennen, wenn der Erlös kleiner ist als die Gebühren. Aus diesem Grund brauchst Du einen Verkauf ohne Gebühren, nämlich den Depotübertrag an Deinen Bekannten.
nmh
am 12.06.2018 20:02
Achso, das wusste ich nicht, dass das so gehandhabt wird wenn die Gebühr größer als der Verkaufswert ist. Nagut, ich frag mal nach ob er zustimmt. Anderer Broker spielt sicher keine Rolle ? Und das geht in so kurzer Zeit noch ?
Am besten rufe ich morgen man bei comdirect an.
Vielen Danke @nmh
am 12.06.2018 20:07
Anderer Broker ist kein Problem, solange in Deutschland.
Es besteht Eile!!! Comdirect braucht den Auftrag zum Übertrag schriftlich per Post von Dir. Daher würde ich so bald wie möglich bei comdirect anrufen.
Wenn der Schein bei comdirect am Laufzeitende (übermorgen?) automatisch eingelöst wird und wenn dabei eine Gebühr von 10 Euro anfällt, ist es zu spät, weil auch dann die Gebühr (falls eine anfällt??? das weiß die Kundenbetreuung) höher ist als der Einlösungsbetrag (0,001 Euro). Comdirect darf dann den Verlust steuerlich nicht anerkennen.
Ich bin dann für heute leider offline.
nmh
am 13.06.2018 05:06
@nmh schrieb:Wenn der Schein bei comdirect am Laufzeitende (übermorgen?) automatisch eingelöst wird und wenn dabei eine Gebühr von 10 Euro anfällt, ist es zu spät, weil auch dann die Gebühr (falls eine anfällt??? das weiß die Kundenbetreuung) höher ist als der Einlösungsbetrag (0,001 Euro). Comdirect darf dann den Verlust steuerlich nicht anerkennen.
Vielleicht darf die Comdirect die Verluste nicht steuerlich anerkennen (nach welcher Regelung eigentlich?), es gibt aber ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes, dass Verluste durch Optionsscheinhandel grundsätzlich anrechenbar sind. Die Geltendmachung müsste dann wohl manuell über die Steuererklärung erfolgen. Im Artikel wird auch nicht unterschiedenen zwischen Verlusten durch Verkauf, Auslaufen oder einer Abhängigkeit von den Verkaufsgebühren.
Viele Grüße
Weinlese
am 13.06.2018 09:13
Also, ich habe jetzt bei direkt bei comdirect nachgefragt. Es wurde noch die Steuerabteilung zu Rate gezogen. Es ist bei diesem Optiosschein definitiv anders als @nmh hier geschrieben hat.
Der Verlust wird steuerlich angerechnet, wobei keine Rolle spielt, ob er ausläuft oder mit negativem Ergebnis veräußert wird. Es wird mit eventuellen Gewinnen steuerlich gegengerechnet. Allerdings kann das bei Optionsscheinen unterschiedlich sein! Es lohnt sich also bei comdirect nachzufragen
am 13.06.2018 09:55
Perfekt, @Sloane, da freut mich. Dann einfach abwarten!
nmh
am 05.02.2020 00:06
@Sloane schrieb:Der Verlust wird steuerlich angerechnet, wobei keine Rolle spielt, ob er ausläuft oder mit negativem Ergebnis veräußert wird.
Das kann ich nun aus eigener Erfahrung bestätigen. Entgegen nmhs Warnen und Mahnen hatte ich einen älteren Optionsschein von Goldman Sachs nicht mit einem Stop abgesichert und dann den Zeitpunkt verpasst, wo das durch die niedrigeren Verkaufsgebühren noch machbar gewesen wäre.
Der Schein ist mittlerweile wertlos verfallen (also tatsächlich komplett wertlos, "Zu Ihren Gunsten vor Steuern: EUR 0,00"). Die Verluste wurden zu meiner Überraschung dennoch vollständig angerechnet. Zur Nachahmung natürlich trotzdem nicht empfohlen.
Viele Grüße
Weinlese
am 08.09.2020 18:12
Hallo allerseits,
tut mir leid einen alten Thread hochzuholen aber über die Suche war nichts aktuelleres zu finden.
Folgende Situation:
Ich besitze zwei nahezu wertlose Optionsscheine; die Ordergebühren für den Verkauf wären höher ausgefallen als der Restwert der Scheine. Entsprechend bin ich dem hier beschriebenen Rat gefolgt und habe die Scheine an das Depot meiner Frau übertragen (Übertrag mit Gläubigerwechsel).
In der steuerlichen Detailansicht meines comdirect Kontos werden beide Scheine nun zwar mit dem Vorgang Depotübertr.o.Veräuß. gelistet, aber in der Spalte Gewinn/Verlust steht eine schwarze 0,00, und auch in Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) tauchen die Verluste bislang nicht auf.
Kann die comdirect Steuerübersicht diesen Vorgang einfach nicht abbilden und ich mache die Verluste manuell bei der Steuererklärung geltend, oder habe ich hier einen anderweitigen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus!