am 28.12.2020 13:31
Ich denke auch, dass es eher eine getarnte Frage ist, wie @Ihr Nickname das herausstellte 😉
Wenn du glaubst der DAX läuft bis Februar über 14.000 Punkte dann verkaufe ihn jetzt. Das ist deine eigene Ansicht, und wenn du sagst, dass du nicht glaubst, dass der DAX noch mal stark einbricht hast du DPP nicht gänzlich verstanden.
Wenn es dir nur darum geht die Gewinne mit Verlusten zu verrechnen mache es nicht. Mache nie absichtlich vermeidbare Verluste.
am 28.12.2020 13:55
Die Frage von @Roadracer23 ist doch ganz einfach und auch nicht falsch zu verstehen.
Er hat auf der einen Seite Gewinne versteuert und auf der anderen Seite Buchverluste bei denen er nicht an eine Erholung glaubt.
Somit ist es klar die richtige Lösung, diese Verlustposition jetzt zu verkaufen.
Damit hat er zu seinem Kapital auch noch die Steuererstattung, die er dann gewinnbringend einsetzen kann.
Er macht ja nicht absichtlich Verluste, die hat er ja schon und das war sicherlich nicht absichtlich, sondern die Absicherung seines Depots mit einem PUT.
am 28.12.2020 13:55
Ich finde, @Roadracer23 hat eine völlig berechtigte und keineswegs dumme Frage nach der steuerlichen Gestaltung gestellt. Das muss man nicht kritisieren.
Zur Sache: Genau aus diesem Grund habe ich heute alle meine Discount-Put-Plus mit sehr großem Verlust verkauft. So werden die DPP-Verluste noch in 2020 mit Aktien- und sonstigen Gewinnen verrechnet. Wer weiß, ob das rechtlich in 2021 noch möglich sein wird.
Meine Aussage gilt unabhängig davon, was der DAX demnächst macht. Das weiß ich nämlich auch nicht. Wer glaubt, dass der DAX fällt, kauft die DPP einfach sofort wieder zurück (oder andere DPP). Die Frage zielt ja nur auf die steuerrechtliche Situation.
Viele Grüße aus München
nmh
am 28.12.2020 14:15
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten, die mir weiterhelfen! Ich fühle mich auch nicht kritisiert, bin da nicht so zimperlich.
Eine letzte Rückfrage: meine sonstigen steuerlichen Gewinne reichen aktuell nicht ganz aus, um den kompletten potentiellen Verlust aus dem Verkauf der DPP abzudecken. Ich habe bei den Gewinnen aus Aktien aber einen noch deutlich höheren Betrag. Wird dieser bei der Verrechnung mit herangezogen? Oder erfolgt eine strikt getrennte Verrechnung nach Aktien einerseits und sonstigen Gewinnen andererseits? Ich meine, bei Verlusten aus Aktien geht das mit einer Verrechnung aus sonstigen Gewinnen nicht.
Liebe Grüße!
roadracer23
28.12.2020 14:26 - bearbeitet 28.12.2020 14:31
28.12.2020 14:26 - bearbeitet 28.12.2020 14:31
Du hast recht, Aktien sind ein eigener Topf der nicht mit den Sonstigen verrechnet wird. Dein überschüssiger Verlust wird einfach ins neue Jahr vorgetragen und dadurch hast du die dann entstehenden Gewinne steuerfrei.
Eventuell kannst du jetzt auch nur den Teil verkaufen, der notwendig ist um deine Gewinne abzudecken. Aber wenn du sowieso an einen steigenden DAX glaubst, gibts nur den Komplettverkauf.
28.12.2020 14:36 - bearbeitet 28.12.2020 14:37
28.12.2020 14:36 - bearbeitet 28.12.2020 14:37
Ganz so strikt, wie es @jürgen55 sagt, ist es dann doch nicht. Edit: oder ich habe ihn schlicht falsch verstanden. Sorry wenn dem so ist.
Aktienverluste können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Sonstige bzw allgemeine Verluste können aber mit Aktiengeschäften ebenfalls ausgeglichen werden.
Dein DPP ist ein Optionsschein, gehört zum Verlustverrechnungstopf "Sonstiges" und kann mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
am 29.12.2020 16:28
Moin zusammen,
ich habe doch nochmal eine Frage bzgl. des Freibetrages und dem schlausten Vorgehen.
Und zwar möchte ich Anteile von meinem Vanguard ETF (WKN: A12CX1) verkaufen, um meinen Freibetrag aus 2020 noch voll zu nutzen.
Morgen gibt es allerdings nochmal eine Ausschüttung (0,21€ pro Stück)
Mein Plan wäre wie folgt:
Heute verkaufe ich so viele Anteile, dass ich möglichst genau an meinen Freibetrag rankomme. Dabei habe ich auf dem Schirm, dass ich ja morgen noch die Ausschüttung erhalte und berechne diese heute schon mit ein.
Morgen kaufe ich dann meine Anteile günstiger zurück, weil die Ausschüttung vom Kurs abgeht.
So mein Plan. Würden die Profis das auch so machen oder habe ich etwas übersehen?
Dann noch die Frage: zu welcher Zeit verkaufe bzw. kaufe ich. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es am schlausten ist wenn sich die Börsenzeiten in Deutschland un den USA überschneiden (15:30-17:30?)?
Vielen Dank vorab 🙂
am 29.12.2020 18:31
@Brem schrieb:Moin zusammen,
ich habe doch nochmal eine Frage bzgl. des Freibetrages und dem schlausten Vorgehen.
Und zwar möchte ich Anteile von meinem Vanguard ETF (WKN: A12CX1) verkaufen, um meinen Freibetrag aus 2020 noch voll zu nutzen.
Morgen gibt es allerdings nochmal eine Ausschüttung (0,21€ pro Stück)
Mein Plan wäre wie folgt:
Heute verkaufe ich so viele Anteile, dass ich möglichst genau an meinen Freibetrag rankomme. Dabei habe ich auf dem Schirm, dass ich ja morgen noch die Ausschüttung erhalte und berechne diese heute schon mit ein.
Macht Sinn, beachte aber die Teilfreistellung der Dividende.
Morgen kaufe ich dann meine Anteile günstiger zurück, weil die Ausschüttung vom Kurs abgeht.
Der Ex-Tag war bereits am 17.12. Der ETF wird also heute bereits ohne Dividende gehandelt. Du bekommst die Dividende auch, wenn Du heute verkaufst.
So mein Plan. Würden die Profis das auch so machen oder habe ich etwas übersehen?
Dann noch die Frage: zu welcher Zeit verkaufe bzw. kaufe ich. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es am schlausten ist wenn sich die Börsenzeiten in Deutschland un den USA überschneiden (15:30-17:30?)?
Ja, zu dieser Zeit macht der Handel am meisten Sinn, weil der Spread am geringsten sein sollte.
Vielen Dank vorab 🙂
Meine Antworten sind die fetten Texte.
Grüße aus Dresden
Sonni
am 29.12.2020 18:46
Ergänzend zu @ehemaliger Nutzer unbedingt die Steuersimulation vorher nutzen um nicht nur die TFS der Dividenden zu beachten sondern auch des ETFs bei Verkauf. Nicht, dass du zu wenig verkaufst 😉
am 29.12.2020 18:54
Vielen Dank @ehemaliger Nutzer für das schnelle Feedback.
Habe das mit dem Zitieren usw. noch nicht erforscht. Darum noch einmal so.
Teilfreistellung: heißt ich ziehe nochmal 30 % von der Ausschüttung ab?
Ex-Tag: Das habe ich auf dem Schirm. Ich versuche das nochmal einfacher zu formulieren :).
Beispiel: Der Kurs vor der Ausschüttung steht heute bei 100,00€. Zu diesem Betrag verkaufe ich heute (checke vorher die Steuersimulation; danke @Zilch 🙂 ).
Dann ist morgen Ausschüttung, sagen wir mal 2,00€ pro Stück. Beginnt der Kurs dann morgen mit 98,00€ oder wird die Ausschüttung schon am Ex-Tag rausgerechnet?
Mein Gedanke war zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Zum einen meinen FSA ausnutzen und dann weil zufällig kurz vor Jahresende nochmal eine Ausschüttung ansteht, bei der ich dann günstiger (98,00€) nachkaufen kann.
Spread bei Börsenzeiten:
Macht das so einen großen Unterschied?
Heute ist das 15:30 - 17:30 Uhr Zeitfenster schon verstrichen und morgen gibt es glaube ich keine Überschneidung weil es nur bis 14:00 Uhr geht?
VG
Brem