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Steuererklärung 2018
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am 28.12.2018 16:09
Guten Tag nochmal,
hatte da noch eine Frage. Habe im Freistellungsantrag keine Religion eingetragen bzw. keine Angaben. Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Doch die Anlage ausfüllen?
Zumindest ist meine Steuer-ID richtig. 🙂
Danke & Gruß
28.12.2018 16:17 - bearbeitet 28.12.2018 16:20
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28.12.2018 16:17 - bearbeitet 28.12.2018 16:20
Ich würde abwarten, bis Du (Februar/März/April 2019) Deine Jahressteuerbescheinigung von comdirect erhälst (in der Postbox als PDF-Datei). Da wird in Deinem Fall vermutlich drinstehen, daß comdirect für Dich Null Euro an Steuern und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt hat. In diesem Fall hast Du keinerlei Handlungsbedarf. Sollten jedoch Steuern bezahlt worden sein, bitte hier nochmal posten.
Nachtrag: Die Daten kannst Du auch bereits heute einsehen im persönlichen Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht
Da sollte bei Dir in der Zeile "Abgeführte Kapitalertragsteuern" eine Null stehen, dann ist alles OK und Du mußt nichts unternehmen.
Guten Rutsch!
nmh
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am 28.12.2018 16:22
Danke dir.
Aber muss die Religion nicht zwingend aufgeführt werden? Egal ob ich Steuern zahle oder nicht? Zumindest könnte ich die Religion bei der Erstellung des Auftrages nicht auswählen bzw. wenn ich diesen Auftrag jetzt noch mal ändern will, gibt es keine entsprechende Auswahlmöglichkeit.
Gruß
28.12.2018 16:24 - bearbeitet 28.12.2018 16:25
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28.12.2018 16:24 - bearbeitet 28.12.2018 16:25
Hast Du mal den Rat aus meinem obigen Nachtrag befolgt? Steht bei Dir eine Null in der Zeile?
Falls Deine Kapitalerträge nicht steuerpflichtig sind, bist Du (meiner Meinung nach) nicht verpflichtet, Deine Religion anzugeben. Aber Du kannst Deine Religion ja noch online nachtragen, wenn Du möchtest. Unsinn habe ich da geschrieben. Richtig ist folgendes: "Sie können Ihre Kirchensteuermerkmale nicht bei der Bank ändern. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verbindung."
nmh
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am 28.12.2018 16:28
Ja. Überall steht eine 0. Außer bei Gewinn/Verlust und ich habe genau 1 Cent der 801 € beansprucht. 🙂
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am 28.12.2018 16:46
Dann gilt für Dich: frohes 2019 -- das Finanzamt brauchst Du nicht. Alles ist OK.
Viele Grüße aus München
nmh
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am 28.12.2018 16:52
P.S. Du schreibst, es war Dein erstes Jahr an der Börse. Vermutlich hat es Dir keinen großen Spaß gemacht. Als kleinen Trost empfehle ich Dir, das zu lesen, was ich hier geschrieben habe. Denn Du hast eigentlich sogar großes Glück gehabt!
nmh
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am 28.12.2018 16:55
Hallo @DoubleGG,
@nmh hat recht: Die Banken holen sich alle Steuermerkmale der Kunden direkt beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Das gilt normalerweise auch für deine Religionszugehörigkeit, es sei denn, du hast ausdrücklich widersprochen. In diesem müsstest du selber per Anlage KAP die Kirchensteuer abführen. Das gilt aber auch wiederum auch nur, falls du überhaupt Kapitalertragssteuer abgeführt hast, also Kapitalerträge oberhalb deines Freistellungsauftrags erzielt hast.
Gruß paba
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am 28.12.2018 16:57
Die Information, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, bekommt die Bank vom Bundeszentralamt für Steuern, das sie wiederum von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bekommt. Das geschieht alles automatisch. (Ähnlich läuft es auch bei der Lohnsteuer, hier bekommt der Arbeitgeber Angaben zur Kirchensteuerpflicht, zur Steuerklasse usw. ebenfalls über das Bundeszentralamt für Steuern. Das System heißt hier ELStAM, „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“.)
Aus Datenschutzgründen kann man der Übermittlung widersprechen, dann bekommt die Bank keine Information über die Kirchensteuerpflicht und behält dementsprechend keine Kirchensteuer ein. Allerdings muß man dann eine Steuererklärung abgeben.

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