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am 22.03.2025 11:32
Liebe Kollegen,
ich habe bewusst diese Anleihe NACH dem Zinstermin erworben. Da - wie wir wissen - Stückzinsen steuerbefreit sind & die Ausschüttung eben nicht.
In der Abrechnung wird klar aufgezeigt, dass der Kauf am 11.3. um 14:21 erfolgte UND der Zinstermin am 10.3. ist. Folglich hätte ich maximal mit 1 Tag Stückzinsen gerechnet - die comdirect (oder Gettex?) wollen aber lieber 31 Tage und somit gleich 222,95€. Was keinen Sinn ergibt, da der vorherige Besitzer ja einen Tag davor die offizielle Ausschüttung erhalten hat.
Natürlich habe ich gleich den comdirect-Kundenservice angeschrieben, bisher - 10 Tage später - noch ohne Antwort...
Hat jemand eine Idee? Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 22.03.2025 11:58
Die Anleihe wurde am 10.02.2025 ausgegeben und hat eine überlange, erste Zinsperiode. Der erste Kupon wird am 10.03.2026 gezahlt. Somit ist die Berechnung der Stückzinsen ab Emissionsdatum korrekt, da am 10.03.2025 keine Zinszahlung erfolgt ist.
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22.03.2025 12:21 - bearbeitet 22.03.2025 12:25
@FalcoFalco schrieb:
ich habe bewusst diese Anleihe NACH dem Zinstermin erworben.
Welcher Zinstermin ?
Die Anleihe „ läuft“ doch erst einen Monat.
Die jeweils aktuellen Stückzinsen kann man bei Börse Frankfurt oder Börse Stuttgart finden .
Sogar im Informer der Comdirect sind die ausnahmsweise mal richtig angegeben….
@FalcoFalco schrieb:
Da - wie wir wissen - Stückzinsen steuerbefreit sind & die Ausschüttung eben nicht.
Die Aussage muss man nicht verstehen…..
@FalcoFalco schrieb:
In der Abrechnung wird klar aufgezeigt, dass der Kauf am 11.3. um 14:21 erfolgte UND der Zinstermin am 10.3. ist. Folglich hätte ich maximal mit 1 Tag Stückzinsen gerechnet -
Selbst wenn der 10.3 tatsächlich Zinstermin gewesen wäre, dann wären beim Kauf am 11.3 ( Valuta 13.3) insgesamt 3 Tage Stückzinsen fällig und nicht lediglich Zinsen für 1 Tag.
@FalcoFalco schrieb:
Natürlich habe ich gleich den comdirect-Kundenservice angeschrieben…..
Du kaufst Wertpapiere im Wert von ca 50.000 Euro und hast überhaupt keine Kenntnis davon, was du kaufst.
Und dann sofort den Kundenservice anschreiben…
Das nennt sich dann Direktbank und „beratungsfreies Geschäft“.
Sorry, ich muss es einfach so hart formulieren, in Summe hast du von deinem Investment überhaupt keine Ahnung…🤐
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am 22.03.2025 12:35
Das sind solche Antworten, die die allermeisten User davon abhalten, nachzufragen. Weder etwas Konstruktives beigesteuert, noch mit wenig Ahnung seinerseits ("Stückzinsen steuerfrei") plus persönlicher Bewertung und Arroganz. Aber SOFORT als Erster antworten müssen. Wahnsinn. Schade und völlig unnötig. Andere User - dafür 1000 Dank noobiez - bringen es schlicht und sachlich in nur einem Satz auf den Punkt! Ohne sich herauszunehmen, einen völlig Unbekannten zu bewerten. Anyway, ich hätte prüfen müssen, ob die Anleihe erst vor kurzem emittiert wurde, UND dass sie eine "überlange ERSTE Zinsperiode" von 13 Monaten aufweist (ziemlich unüblich). My fault & Danke für die schnelle, faktenbasierte Antwort!
22.03.2025 12:45 - bearbeitet 23.03.2025 07:51
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22.03.2025 12:45 - bearbeitet 23.03.2025 07:51
@FalcoFalco schrieb:
….noch mit wenig Ahnung seinerseits ("Stückzinsen steuerfrei")
Vielleicht kannst du mal erklären, was „ steuerbefreite Stückzinsen“ sind… (Wortlaut aus deinem Erstbeitrag)
Deine Berechnung der 1- tägigen Zinsperiode war falsch, deine Aussage, dass ein überlanger erster Kupon bei einer kürzlich emittierten Anleihe „ ziemlich unüblich“ ist, ist ebenfalls falsch.
Die Bezeichnung der Anleihe enthält bereits das Jahr der Emission (Rumänien EO-Med.-Term Nts 2025(30)Reg.S)
Mein Hinweis, dass man die aufgelaufenen Stückzinsen auf den entsprechenden Seiten der Börsen nachlesen kann…
Das ist für dich vermutlich aber wieder nichts Konstruktives….🙄
Mit Arroganz meinerseits hat das wirklich überhaupt nichts zu tun.
Ich gebe allerdings zu, dass ich bei einer wesentlich kleineren Investitionssumme verständnisvoller geantwortet hätte.
Im Grunde kann es mir aber völlig gleichgültig sein, wie bewusst oder sorglos andere Kunden mit ihrem Geld umgehen.
Nach meinem in der Formulierung harten ersten Beitrag kann man beleidigt sein;
man kann ihn aber auch als „ Weckruf“ verstehen.
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am 22.03.2025 13:54
@FalcoFalco schrieb:(...)
ich habe bewusst diese Anleihe NACH dem Zinstermin erworben. Da - wie wir wissen - Stückzinsen steuerbefreit sind & die Ausschüttung eben nicht.
(...)
Ich komme nochmal darauf zu sprechen.
Ich glaube du hast das Konzept der Stückzinsen nicht komplett verstanden.
Anders als bei Aktien, wo der Investor, der die Aktie einen Tag vor dem Ex-Tag im Depot hat die gesamte Dividende erhält, bekommt man bei Anleihen den Coupon für jeden Tag, den die Anleihe im Besitz war.
Allerdings werden die Zinsen unterjährig nicht vom Schuldner bezahlt, sondern vom Käufer an den Verkäufer in Form der Stückzinsen vorgestreckt. Der Verkäufer der Anleihe muss die Stückzinsen versteuern.
Da bei Zinstermin der gesamte Coupon versteuert werden muss, muss es auch einen Ausgleich für die zuvor an den Verkäufer geleisteten Stückzinsen geben. Aus diesem Grund sind Stückzinsen für den Käufer der Anleihe steuerlich als (sonstiger) Verlust klassifiziert.
Ein Beispiel.
Anleihe 5%p.a. jährlicher Kupon
Zinstermin 31.07.
Kurs 101%
Verkauf der Anleihe zum 31.01.
Verkäufer bekommt 101% für Anleihe und 2,5% Stückzinsen. Versteuern muss er 1% Kursgewinn (Wenn die Anleihe zu 100% gezeichnet war) und 2,5% Stückzinsen.
Käufer muss 101% und 2,5% Stückzinsen bezahlen. 2,5 % bekommt er als Verlust eingebucht.
Am 31.07. bekommt der Käufer 5% Zinsen. Davon gleichen 2,5% den Verlust aus und 2,5% muss er versteuern.
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am 24.03.2025 16:26
Ok, jetzt muss ich doch antworten. Echt süß hier irgendwie - zwischen gut gemeinten Worten, ala "wir erklären dir jetzt mal die Welt" und eben jenen Beiträgen, die kommentarlos ignoriert werden müssen.
Keiner wird doch folgendes Szenario dementieren, oder?
Zinstermin 10.3.
Ich kaufe am 11.3. und zahle für 1 Tag Stückzinsen an den Verkäufer
363 Tage später, einen Tag VOR der nächsten Ausschüttung verkaufe ich die Anleihe (der Einfachheitshalber zum selben Kurs wie gekauft, um Kursgewinne geht es hier nicht, sondern nur um die steuerliche Behandlung von Stückzinsen (keine) und Ausschüttungen des Emittenten (25% plus darauf noch einmal 5,5% Soli).
Ich erhalte für 363 Tage Stückzinsen vom Käufer - UND ZWAR STEUERFREI.
Alternativ verkaufe ich einen Tag später, erhalte - bis auf wenige Euro - den selben Zinsertrag überwiesen, ABER MINUS 26,375%
Gern geschehen!
24.03.2025 16:39 - bearbeitet 24.03.2025 17:09
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24.03.2025 16:39 - bearbeitet 24.03.2025 17:09
@FalcoFalco schrieb:Ok, jetzt muss ich doch antworten. Echt süß hier irgendwie - zwischen gut gemeinten Worten, ala "wir erklären dir jetzt mal die Welt" und eben jenen Beiträgen, die kommentarlos ignoriert werden müssen.
Keiner wird doch folgendes Szenario dementieren, oder?
….
Ich erhalte für 363 Tage Stückzinsen vom Käufer - UND ZWAR STEUERFREI.…
Deine Aussage ist für deutsche Steuerpflichtige falsch:
Da Zinsen eines Wertpapiers als „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ gelten, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Wertpapiers verpflichtet, Steuern für die (anteilig) erhaltenen Zinsen zu zahlen.
Stückzinsen unterliegen gemäß deutschem Steuerrecht der Abgeltungssteuer.
Bist du schweizer Bürger bzw. in der Schweiz ( und nicht in Deutschland) steuerpflichtig ?
Das ist eine ernst gemeinte Frage.
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am 24.03.2025 16:42
@FalcoFalco schrieb:
363 Tage später, einen Tag VOR der nächsten Ausschüttung verkaufe ich die Anleihe (der Einfachheitshalber zum selben Kurs wie gekauft, um Kursgewinne geht es hier nicht, sondern nur um die steuerliche Behandlung von Stückzinsen (keine) und Ausschüttungen des Emittenten (25% plus darauf noch einmal 5,5% Soli).
Ich erhalte für 363 Tage Stückzinsen vom Käufer - UND ZWAR STEUERFREI.
Wie kommst du auf solche absurden Ideen?
Natürlich sind Stückzinsen steuerpflichtig.
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am 24.03.2025 16:45
Wenn man nicht die vollen Zinsen, sondern nur anteilig bekommen würde und das steuerfrei WÄRE, würden das ja ALLE so machen und es gäbe einen Glitch im Steuersystem.
