15.07.2022 09:23 - bearbeitet 15.07.2022 09:28
15.07.2022 09:23 - bearbeitet 15.07.2022 09:28
Es geht um Abbuchungen in Höhe von 2,38 € mit dem Buchungstext "SPESEN DER LAGERSTELLE ...".
Ich habe u.a. 4 ETFs mit Verwahrart Wertpapierrechnung Irland die über Clearstream abgewickelt wurden von comdirect an die ING übertragen. Die comdirect hat jeweils Spesen von 2,38 € abgebucht. Bereits beim Kauf wurde ein Clearstream Entgelt von 2,90 € erhoben (bei der ING kostet der Kauf derselben ETFs keine Zusatzgebühren bzw. -spesen).
Grundsätzlich muss ein Depotübertrag gem. BGH Urteil XI ZR 200/03 kostenlos sein. Die comdirect macht hier nun geltend, dass es sich ja um fremde Spesen die nur weitergereicht würden handle und keine Gebühren seitens der comdirect für den Depotübertrag.
Dem PLV der comdirect kann ich keine konkrete Höhe dieser Spesen entnehmen. Auf Seite 11 des PLV heißt es lediglich unter "II. Depotverwahrung/-verwaltung" im Abschnitt "C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden" in der Fußnote 2 auf Seite 12 (die zu Seite 11 gehört) als Hinweis zu kostenlosen Depotüberträgen "Zugunsten eines Depots bei einem anderen Verwahrer" das "Evtl. anfallende Fremdspesen [...] an den Depotinhaber weitergeleitet" werden. Also ziemlich verschwurbelt formuliert ohne konkret ablesen zu können wann, welche vermeintlichen Fremdspesen zu zahlen sind.
Die Frage ist nun aber welche fremden Spesen das sein sollen und wieso die comdirect diese nicht konkret nachweist? Sowohl bei comdirect, wie auch bei der ING ist die Verwahrart Wertpapierrechnung und nicht Girosammeldepot, womit sich die grundsätzliche Art der Verwahrung nicht geändert hat. Dem Preisverzeichnis der Clearstream welche die comdirect ja offensichtlich zur Abwicklung nutzt kann ich keine Spesen für Depotwechsel entnehmen, da steht lediglich etwas zum Thema Umschreibung von Namensaktien, wobei es hier ja um ETFs geht.
Wer hat hier welchen Betrag der comdirect für den Depotübertrag in Rechnung gestellt?
Da die comdirect im Buchungstext (weitere Information dazu gab es nicht) nicht einmal angibt woher diese Fremdspesen kommen sollen und wer hier was der comdirect in Rechnung gestellt hat, halte ich diese Abbuchungen i.S.d. BGH Urteil für unzulässige Depotübertragungsgebühren (ob man nun Spesen oder Gebühren dazu sagt ist reine Spitzfindigkeit, sh. bspw. Definition im Börsenlexikon "Spesen ist die Bezeichnung für alle Gebühren, die beim An- und Verkauf von Wertpapieren anfallen"). Aber ich bin ja kein Jurist, deswegen würde ich dazu gerne eure Meinung hören und evtl. kann ja auch jemand der schon mal eine Antwort bekommen hat erläutern wer hier der comdirect pro WKN / ETF 2,38 € berechnet hat die nun an mich weitergereicht wurden.
PS Mir ist bekannt das es dazu bereits Themen gab (z.B. hier /t5/Wertpapiere-Anlage/Depotwechsel-und-Spesen-der-Lagerstelle/td-p/232160). Aber auch dort wurde lediglich pauschal auf Fremdspesen verwiesen ohne zu erläutern wer diese in welcher Höhe berechnet.
am 25.08.2025 14:18
@dg2210 schrieb:
@warrwirr schrieb:
- Oder habe ich trotz intensiver Suche etwas übersehen?
Ja, du hast das Kernproblem übersehen, das lautet "Wer soll für eine Dienstleistung zahlen? Nur die, welche die spezielle Dienstleistung in Anspruch nehmen, oder alle Kunden, d.h. auch die, die diese Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen?"
Ich habe dazu eine klare Meinung: Vor 2021 wäre es gerecht gewesen, wenn alle Kunden dafür zahlen; nach 2021 nicht mehr. Dafür gibt es auch einen nachvollziehbaren Grund: vor 2021 habe ich mehrfach Depotüberträge durchgeführt, danach nicht mehr.
Dann möchte ich aber auch nicht mehr hören, dass man mit den 9,90 Euro Mindestgebühren auch den "Service" mitbezahlt, den der Großteil der Kunden wohl fast nie in Anspruch nimmt.