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so geht's: Quellensteuer aus Österreich zurückfordern

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Küss die Haaaand, schöne Frau, verehrte Leserin (jaaaaa, die Leser dürfen sich auch angesprochen fühlen),

wir hatten ja hier in der Community schon einige Tips & Tricks zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer. Fehlt noch das Lieblingsland von uns allen: Die Alpenrepublik Österreich. Tu felix Austria! (gemeint ist Herr Baumgartner, 2012 wars...)

Bekannte und beliebte Aktien kommen aus Österreich. Kräne von Palfinger (deutsche WKN: 919964), Catering u.a. in der Allianz-Arena von Do&Co (915210), Logistik und großzügige Dividenden von der Ösi-Post (A0JML5), Fasern von Lenzing (852927), Ziegel von Wienerberger (852894), Benzin von OMV (874341), Feuerwehrautos von Rosenbauer (892502), Kartonagen-Verpackungen von Mayr-Melnhof (890447), Maschinen von Andritz (632305), feuerfestes Baumaterial von RHI (874182), Versicherungen und großzügige Dividenden von uniqa (928900), Dividenden von Buwog (A1XDYU) ... all das sind attraktive Aktien.

Aber der Österreicher, wie er so ist (oh ja, @Pramax!), zwackt von den teilweise sehr hohen Dividenden erst mal 25 Prozent Quellensteuer ab. Die "hebt er ein". Davon werden wie üblich in Deutschland nur 15 Prozentpunkte angerechnet. Die restlichen 10 Prozent holen wir uns in Österreich zurück: genauer gesagt, im Burgenland.

Und das geht sogar relativ einfach.

Ihr benötigt zunächst ein Formular, das man unter seiner Bezeichnung "ZS-RD1-PDF" im Internet findet, beispielsweise hierNachtrag April 2025: seit einigen Jahren gilt ein anderes Formular, siehe unten.

 

Pro Kalenderjahr füllt Ihr ein solches Formular aus. Tragt das betreffende Kalenderjahr ein. Ansässigkeitsstaat ist Deutschland (Feld 1), dann im Feld 2 Eure persönlichen Daten mit der deutschen Steuernummer (und Bezeichnung des deutschen Finanzamts), Euer Name, Geburtsdatum, Anschrift, zur Sicherheit Eure E-Mail-Adresse. Allfälliger Vertreter: "keiner" (sprich: "käna").

Die eigentlichen Dividenden führt Ihr auf dem "Beiblatt A" auf (Formularnummer ZS-RD1A-PDF), das es hier zum Download gibt. Pro Kalenderjahr ein eigenes "Beiblatt A". Die beiden österreichischen Formulare sind automatisch rechnende PDF-Vordrucke, die Summen werden also automatisch ermittelt.

Da sind zunächst einmal sechs Fragen im Feld "A" wie folgt zu beantworten:
1. Wohnung in Österreich (nein, sprich: "nähn")
2. Betriebsstätte (nein)
3. berechtigt und eigene Rechnung (ja, sprich: "oh ja!")
4. Verkauf, Verleihung (nein)
5. Optionen (nein)
6. Gewinnausschüttung (ja)

Das Feld "B" für juristische Personen bitte durchstreichen.

Auf der Rückseite des Beiblatts berechnet Ihr den Rückzahlungsanspruch. Hier ein fiktives Beispiel:


Bezeichnung: Palfinger AG, Anzahl Aktien: 1860, Erwerb am 01.01.2009, Dividendenausschüttung am 30.03.2011, Zufluss am 5.04.2011, Ex-Tag 01.04.2011, Bruttobetrag EUR 409,20, Rückzahlungsanspruch 10 Prozent, Rückzahlungsbetrag 40,92 EUR. Diese Daten findet Ihr auf der Dividendenabrechnung Eurer Bank, die Ihr ohnehin als Fotokopie mitschicken solltet (siehe unten).

Summiert die Bruttobeträge und die Rückzahlungsbeträge auf und tragt die Summen in die unterste Zeile ein. Der Rückzahlungsanspruch in der letzten Zeile rechts unten muß also genau 10 Prozent von der Summe der Bruttobeträge sein.

Dann auf dem Beiblatt A unten das Datum und den Ort eintragen und unterschreiben.

Jetzt geht es zurück zum Hauptformular. Übertragt den Rückzahlungsanspruch  (also die 10%) in das Feld 3 in der obersten Zeile bei "Rückzahlung aufgrund von DBA" (= Doppelbesteuerungsabkommen), und auch in die unterste Zeile "Rückzahlungsbetrag".

Im Feld Nummer 5 tragt Ihr die Daten Eurer Bankverbindung ein, damit der Rückzahlungsbetrag überwiesen werden kann. Wichtig: tragt bitte IBAN und auch die BIC hier ein. Die BIC von comdirect lautet in Kurzform COBADEHD, das "HD" am Ende steht übrigens - kein Scherz! - für "Hamburg Direkt". Im Feld Nummer 6 bitte unterschreiben. Das Feld 7 lasst Ihr frei.

Jetzt fehlt noch die übliche Ansässigkeitsbestätigung der ausländischen Steuerverwaltung, also halt von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt. Bitte schickt das Deckblatt und das Beiblatt A in zwei Kopien an Euer geliebtes persönliches Finanzamt, mit der freundlichen Bitte im Anschreiben, eine Wohnsitzbestätigung auszustellen. Beim Finanzamt München beispielsweise kann man die Formulare einfach in den Nachtbriefkasten werfen, nach etwa zwei Wochen kommt per Post die Bestätigung zurück. Die zweite Kopie behält Euer deutsches Finanzamt.

Und dann der letzte Schritt: Schickt alle Hauptformulare, alle Beiblätter A (je nach Abzahl der Jahre, für die Ihr den Antrag stellt), und - wichtig! - Fotokopien aller Dividendenabrechnungen an das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, Neusiedlerstraße 46, AT-7001 Eisenstadt (Nachtrag April 2025: seit 2019 ist ein Finanzamt in Wien zuständig, siehe unten). Denkt dran: das Briefporto nach Österreich ist höher als innerhalb von Deutschland. Willkommen im geeinten Europa.

Da ich recht intensiv trade (suchtkrank!), habe ich noch eine von meinem Computer generierte Auflistung aller Geschäfte (Käufe und Verkäufe) in österreichischen Aktien beigelegt, also jeweils Datum, Stückzahl, Kauf/Verkauf, Kurs usw. Aber das ist vermutlich nicht unbedingt erforderlich. Ihr müßt nur jeweils im Beiblatt das Datum des Kaufs eintragen. Bei mir haben die meisten Aktien mehrere Kaufdaten, daher die Aufstellung.

Wichtig: Natürlich solltet Ihr vorher Fotokopien von allen Belegen anfertigen und aufbewahren.

Es dauerte bei mir ungefähr drei Monate, dann kam die Überweisung zuzüglich Zinsen. Und zwar nur die Überweisung! Es gibt im Gegensatz zu anderen Ländern keinerlei schriftliche Korrespondenz, keinen Bescheid. Das hätte ich eigentlich bei Österreich nicht gedacht, aber was soll's. Immerhin: einen "Erlagschein" benötigen wir nicht.

Der Vollständigkeit halber: Folgende Auskunft habe ich von der Österreichischen Finanzverwaltung im September 2015 per E-Mail erhalten: "Hinsichtlich der Rückerstattung von in Österreich zu Unrecht einbehaltenen Steuern sieht § 240 Absatz 3 Bundesabgabenordnung eine Frist von 5 Jahren vor. Der Antrag auf Rückerstattung kann danach bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung der Steuer folgt, gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf ein bestimmtes Jahr und kann daher nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer einbehalten wurde, gestellt werden."

Ich hoffe, Ihr könnt auf diese Weise bequem Eure zu viel bezahlten Steuern in der Alpenrepublik zurückfordern. Vom gesparten Geld geht sich mindestens ein Einspänner mit Schlagobers, ein Fiaker oder ein Almdudler aus (sprich: "os"). Bitte bei der Gelegenheit auch mal "schwedischer Kaffee" googeln!

 

Nachtrag April 2025:

 

Seit 2019 ist nicht mehr das Finanzamt in Eisenstadt zuständig, sondern das Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien.

 

Möglicherweise hat sich das Formular geändert. Derzeit (April 2025) sollte man das Formular mit dem Namen "DIAG", das man auf der Website www.bmf.gv.at findet.


Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
baba und servus

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
45 ANTWORTEN

Thomas1968
Autor ★★★
69 Beiträge

Seit vielen Jahren fordere ich scon Quellensteuer aus Österreich zurück. Ich fülle das Formular aus, früher noch per Hand, heute online, lege die Dividenabrechnungen bei, hole mir vom Finanzamt die Ansässigkeitsbescheinigung und fertig. Hat bisher immer geklappt. Vielleicht liegt es auch daran, daß es bei mir, verteilt über 3 - 5 AGs gesamt um 100,- bis 200,- Euro pro Jahr geht. Vielleicht fällt das bei den österreichischen Finanzbehörden unter Mini-Mini-Erstattung und wird durchgewunken.

althiof
Autor ★
7 Beiträge

Bei mir geht es um  weniger als 100€. Ich hänge mal die aktuellen Hinweise im Antrag an. Scheinbar reicht bei mir die Dividendenabrechnung nicht aus, um zu zeigen auf welchem Depot sich die Aktien am letzten Tag vor der HV befunden haben (erster Punkt). Und scheinbar wird das in der Nachforderung nun mit Punkt drei verknüpft, bei dem ich bisher argumentiert hätte: Ich muss nur Umsätze nachweisen (die hatte ich nicht bis auf die Dividendenzahlung, die belegt ist), also auch kein Nachweis nötig...

musicbroker
Autor ★
4 Beiträge

Ich hatte mir in den vergangenen Jahren auch regelmäßig die zu viel gezahlte Quellensteuer aus Österreich erstatten lassen. Bislang war das ja auch immer noch halbwegs vernünftig darstellbar.

 

Dieses Jahr habe von den österreichischen Behörden auch ein solches "Ersuchen um Ergänzung/Auskunft" bekommen: "Eine Bewegungsaufstellung (Transaktionsliste) für das Jahr 2024 inklusive Bestätigung (Stempel/Unterschrift) von der Depotbank von Ihrem Aktiendepot für den Zeitraum 50 Tag vor bis 45 Tage nach dem jeweiligen Record-Tag mit Anfangs- und Endbestand ist nachzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, wann die Aktien tatsächlich am Depot eingebucht worden sind."

 

Bei der Diba kostet eine solche Bescheinigung noch mal zusätzlich 50 EUR je Dividendenzahlung.

 

Hauptsache, man macht den Prozess möglichst kompliziert, langwierig und teuer ...

 

Ich habe meine österreichischen Positionen daher mittlerweile verkauft und in Länder transferiert, wo ich den ganzen Aufwand nicht habe, und bei denen das alles etwas aktionärsfreundlicher abläuft.

 

Mein größter Posten in Österreich war OMV. Der Betrag ist jetzt in Chevron investiert - da kommt die Dividende regelmäßig jedes Quartal, und das Doppelbesteuerungsabkommen wird auch automatisch angewendet.

althiof
Autor ★
7 Beiträge

Es gibt ein Update:

Ich habe freundlich bei meinen Banken angefragt: die DAB via dem alten Smartbroker (Über Smartbroker+ hatte ich angefragt) war sehr zuvorkommend und hat mir innerhalb von 2 Wochen ein dickes Paket mit gestempelten Belegen geschickt ohne Kosten (Keine Ahnung ob das Absicht war ;)) .

Die Onvista-Bank hat auf anfrage gesagt, dass solche Unterlagen gegen 50€ erstellt werden können.

 

Ich habe das Erhaltene also nach Eisenstadt (sic!) geschickt (Es wird wohl immer noch in Eisenstadt gemacht aber es ist eine Dienststelle von Wien, daher Erstkontakt via Wien.). Dazu habe ich noch einen Nachweis per Screenshot (alle Dokumente im Online-Postfach zu den betroffenen ISINs) gelegt, der belegt, dass ich von der Onvista-Bank über keine weiteren Transaktionen auf meinem Depot informiert wurde. Dann habe ich noch freundlich erklärt, dass ich die restlichen Dokumente aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen  und der Kosten von 50€ nicht anfordern werde. Zudem habe ich noch freundlich ergänzt, dass ich der Meinung bin, dass ich (zB durch eine explizite Bestätigung des Kaufpreises und des Kaufdatums nach Depotübertrag) Sachlich den Nachweis erbracht hätte, ich allerdings nicht im Stande wäre nachzuweisen, dass die Depotführende Bank mir keine Transaktionen verschwiegen habe (wovon ich natürlich nicht ausgehe).

Ein paar Wochen später hatte ich die Erstattungen für alle (sic!) beantragten Quellensteuer-Ereignisse auf meinem Konto.

Warum sie erst anfordern aber dann doch darauf verzichten... keine Ahnung, vielleicht war meine Argumentation (in Vorbedingung mit dem demonstrierten guten Willen durch die anderen Belege) schlüssig genug. Es ging allerdings (was die fehlenden Belege angeht) auch nur um ein paar Beträge von in der Summe <50€.

 

althiof
Autor ★
7 Beiträge

Gerade noch mal gelesen:
Wenn es um 2024 geht solltest du unter eine andere Anforderung fallen (siehe mein hochgeladener Screenshot in meiner Ergänzung vom 25.07.).

Für den Record-Tag ab 01.07.2023 gibt es eine explizite Bagatellklausel wenn der Bruttoertrag <20.000€ ist.

musicbroker
Autor ★
4 Beiträge

Der Bruttobetrag liegt bei mir deutlich unter 20.000 EUR. Das mit der Bagatellklausel scheint aber trotzdem nicht zu greifen - oder die Sachbearbeiter dort wissen das schlichtweg nicht, würde mich auch nicht wundern, ehrlich gesagt.

 

Wie auch immer. Ich habe jetzt für die Dividendenzahlung, für die es sich wirtschaftlich rechnet, einen entsprechenden Nachweis von der Diba angefordert und werde das für 2024 noch mal durchziehen.

 

Danach sag ich den Österreichern Servus & Goodbye. Ich hatte die Aktien auch schon im Januar verkauft und umgeschichtet, da ich weder jahrelang auf mein Geld warten will, und auch nicht durch immer weiter steigende sinnlose Bürokratisierung gegängelt werden möchte.

 

Andere Länder haben auch schöne Aktien 🙂

dg2210
Legende
7.785 Beiträge

Ich wiederhole mich gerne: Die Österreicher zahlen i.d.R. nur einmal pro Jahr eine Dividende.

Bei einem der vielen 1-Euro-Broker kostet das Stripping also nur 2 EUR/Jahr, dazu 5 Minuten Zeitaufwand. 

Viel billiger/schneller geht es wohl kaum.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Pramax
Legende
3.779 Beiträge

Kenner der österreichischen Beamtenszene wissen, dass österreichische Beamte, wenn sie vor lauter Nebentätigkeiten

dazukommen, in Ihrer Dienstzeit vornehmlich Akte (nur korrekt mit fehlendem "n" am Wortende) bearbeiten.

 

Für einen erfolgreichen österreichischen Behördengang ist es demnach unabdingbar:

 

a) einen Akt für den gewünschten Vorgang erstellen zu lassen,

b) einen Stempel auf diesen Akt zu bekommen.

 

Als begeisteter Zuseher der österreichischen Beamten-Satire "MA2412" (das geheimnisvolle Amt für Weihnachtsdekoration am Ende der Stadt)

weiß ich, wie erniedrigend es für Bittsteller im österreichischen Beamten-Behördenverkehr ist, wenn sie keinen entsprechenden Akt und keinen Stempel dazu bekommen.

 

Diese bittere Erfahrung musste auch Otti Fischer bei einem Cameo-Auftritt in der ersten Folge der Serie "MA2412" machen.

 

Hier der Link: MA2412 - der Akt mit Otti Fischer 

 

Die relevanten Szenen mit Otti Fischer laufen ab MInute 08:48 und dann ab Minute 20:23.

 

Sogesehen könnt Ihr Euch bei Eueren Auseinandersetzungen mit österreichischen Behörden glücklich schätzen, dass 

Ihr nicht - wie der arme Otti Fischer - mit einem umgeschnallten weißen Leiberl mit Rückennummer auf einer halbverfallenen Wartebank in einem Behördenbunker in einem obskuren Wiener Vorort auf die Erledigung Eueres Gesuchs warten müsst.

 

Habe die Ehre, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

dg2210
Legende
7.785 Beiträge

@Pramax  schrieb:

Kenner der österreichischen Beamtenszene wissen, dass österreichische Beamte,


Aber nur Pragmatisierte!

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

In-Vest
Experte
88 Beiträge

Was mich interessieren würde:

 

Es gibt ja im Comdirect Preis- und Leistungsverzeichnis die Position: "Depotaufstellung auf Kundenwunsch 14,90 EUR". 

 

Würde denn die Comdirect für diese Gebühr tatsächlich die Nachweise in der von den österreichsischen Behörden gewünschten Form bereitstellen, d.h. gestempelt und von einem Mitarbeiter persönlich unterschrieben? Hat das hier jemand schon mal probiert?