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Sind Wertpapiere im Depot gegen Insolvenz der Commerzbank AG geschützt?

C0mdirect
Autor ★★★
62 Beiträge

Die Comdirect sagt dazu Folgendes:

 

Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von comdirect nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.

Quelle: https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-einlagensicherungsfonds.html

 

Es soll im Folgenden explizit nur um Aktien und um physisch replizierende Aktien-ETFs gehen (nicht um Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, ETCs, Swaps etc.).

 

Wertpapiere sind also grundsätzlich das Eigentum des Depotinhabers. Das Finanzinstitut verwahrt die Wertpapiere lediglich für den Depotinhaber treuhänderisch. Somit sind die Wertpapiere in Falle einer Insolvenz des Geldinstituts nicht Teil der Insolvenzmasse.

 

Doch was bedeutet es, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere nicht zurückgeben kann?

 

Anleger könnten dann ihre Aktien nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. So ist es vorstellbar, dass das Finanzinstitut einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Apple-Aktien im Wert von 10.000 Euro gar nicht ausführt, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbucht und das Geld anderweitig verwendet.  

Denkbar wäre, dass das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Diesen Präzedenzfall hat es in Deutschland zwar bisher noch nicht gegeben, jedoch mehrfach in den USA während der Finanzkrise 2008/2009.

 

Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.

 

Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!

 

Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?

113 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@C0mdirect  schrieb: Da das Social Media Team von comdirect hier mitliest, würde ich mich darüber freuen, wenn von einem Mitarbeiter ein Statement zu diesem Thema kommen [...] könnte.

Dem möchte ich mich anschließen und folgende konkrete Frage hinzufügen:

 

Summiert die Comdirect intern eigentlich gelegentlich die Wertpapierbestände aller Kunden auf, und vergleicht das Ergebnis mit den bei Clearstream liegenden Beständen? 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer und @C0mdirect,

 

eure Wertpapierdepots bei uns sind sicher. Wie sicher genau, erklärt Clearstream zum Beispiel hier.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer und @C0mdirect,

eure Wertpapierdepots bei uns sind sicher. Wie sicher genau, erklärt Clearstream zum Beispiel hier.


Die Diskussion war eigentlich weniger, ob Clearstream sicher ist, sondern mehr, ob die Bank 100% der Wertpapiere, die sie haben müsste, tatsächlich bei Clearstream hat. Aber hier scheint keine Bank auch nur ansatzweise Transparenz herstellen zu wollen.

C0mdirect
Autor ★★★
62 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer und @C0mdirect,

eure Wertpapierdepots bei uns sind sicher. Wie sicher genau, erklärt Clearstream zum Beispiel hier.


Die Frage war weniger, ob Clearstream sicher ist, sondern mehr, ob die Bank 100% der Wertpapiere, die sie haben müsste, tatsächlich bei Clearstream hat.


Da muss ich LusTiger Recht geben. Es ging weniger um Clearstream als Abwicklungs- und Verwahrstelle, sondern vielmehr darum, wie die Commerzbank die Verwahrung in der Praxis handhabt. Das verlinkte Dokument sieht aus wie ein Flyer aus der Marketing Abteilung von Clearstream.

Enjineer
Experte ★
136 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Ich denke, die Furcht ist ein wenig übertrieben: Spätestens nach einigen Depotüberträgen und Kapitalmaßnahmen wäre es nicht mehr einfach, den Überblick zu behalten, wie viele Stücke jetzt physisch da sind und wie viele man vorgaukeln muss.

D.h. für einen großflächigen Betrug wäre der Aufwand immens -- da gibt es sicherlich andere Möglichkeiten, an Geld zu kommen.

 

Und wer das Risiko immer noch für existent hält, sollte dem Ratschlag der FAZ folgen und zu Sparkassen und Genobanken wechseln, weil dort die Sicherung gegeben ist.


Diesen Punkt möchte ich auch noch einmal unterstreichen, wenn du regelmäßig Dividenden/Ausschüttungen bekommst und/oder regelmäßig auf Hauptversammlungen gehst, ist das für einen die beste Möglichkeit festzustellen, das man auch wirklich die Aktien und/oder ETFs erworben hat.

 

Spätestens bei Hauptversammlungen müsste es ja dann beim Einlass auffallen, das man gar kein Aktionär ist. Mir wurde bisher auch keine Teilnahme versagt.

 

Vorsicht ist schön und gut, aber wer der Depotbank nicht traut, muss am Ende sein Geld unters Kopfkissen legen, denn nur dort ist es sicher, bis es jemand klaut.

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

 

 sind sicher.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

 


...DAS sagte mal ein ehemaliger Opel Arbeiter in anderem Zusammenhang auch schon mal  Smiley (zwinkernd)

C0mdirect
Autor ★★★
62 Beiträge

@Enjineer  schrieb:


Wenn du regelmäßig Dividenden/Ausschüttungen bekommst und/oder regelmäßig auf Hauptversammlungen gehst, ist das für einen die beste Möglichkeit festzustellen, das man auch wirklich die Aktien und/oder ETFs erworben hat.

 

Spätestens bei Hauptversammlungen müsste es ja dann beim Einlass auffallen, das man gar kein Aktionär ist. Mir wurde bisher auch keine Teilnahme versagt.


Deine Aussage stimmt nur bedingt und reicht daher als Indiz nicht aus.

 

Denn den größten Teil meines Depots bilden

1.) US-Aktien ab --> Hier erhalte ich keine Einladung zu Hauptversammlungen.

2.) Schütten wenige der US-Aktien in meinem Depot Dividenden aus.

 


@Enjineer  schrieb:

Vorsicht ist schön und gut, aber wer der Depotbank nicht traut, muss am Ende sein Geld unters Kopfkissen legen, denn nur dort ist es sicher, bis es jemand klaut.


Hier von Misstrauen zu sprechen ist übetrieben und der Nachtrag, das Geld "unters Kopfkissen zu legen" entbehrt nicht eines gewissen Sarkasmus.

 

Ich habe mich in diesem Beitrag ausschließlich danach erkundigt, wie die Commerzbank die Verwahrung von Wertpapieren in der Praxis handhabt und ob in dem theoretischen Fall einer Insolvenz die Rückgabe der Wertpapiere garantiert werden kann.

 

Edit:

Ich hoffe nach wie vor, dass das SMT von comdirect in diesem Kontext eine qualifizierte Aussage geben kann.

Enjineer
Experte ★
136 Beiträge

@C0mdirect  schrieb:

@Enjineer  schrieb:


Wenn du regelmäßig Dividenden/Ausschüttungen bekommst und/oder regelmäßig auf Hauptversammlungen gehst, ist das für einen die beste Möglichkeit festzustellen, das man auch wirklich die Aktien und/oder ETFs erworben hat.

 

Spätestens bei Hauptversammlungen müsste es ja dann beim Einlass auffallen, das man gar kein Aktionär ist. Mir wurde bisher auch keine Teilnahme versagt.


Deine Aussage stimmt nur bedingt und reicht daher als Indiz nicht aus.

 

Denn den größten Teil meines Depots bilden

1.) US-Aktien ab --> Hier erhalte ich keine Einladung zu Hauptversammlungen.

2.) Schütten wenige der US-Aktien in meinem Depot Dividenden aus.

 


@Enjineer  schrieb:

Vorsicht ist schön und gut, aber wer der Depotbank nicht traut, muss am Ende sein Geld unters Kopfkissen legen, denn nur dort ist es sicher, bis es jemand klaut.


Hier von Misstrauen zu sprechen ist übetrieben und der Nachtrag, das Geld "unters Kopfkissen zu legen" entbehrt nicht eines gewissen Sarkasmus.

 

Ich habe mich in diesem Beitrag ausschließlich danach erkundigt, wie die Commerzbank die Verwahrung von Wertpapieren in der Praxis handhabt und ob in dem theoretischen Fall einer Insolvenz die Rückgabe der Wertpapiere garantiert werden kann.

 

Edit:

Ich hoffe nach wie vor, dass das SMT von comdirect in diesem Kontext eine qualifizierte Aussage geben kann.


Nun gut, wenn du generell kein Misstrauen gegen die Comdirect hegst, dann solltest du dich doch damit abfinden können, dass du durch deine Abrechnungen, welche den Kaufvertrag über das in der Abrechnung angegebene Wertpapier zwischen dir und der Comdirect belegen, im Falle einer Insolvenz einen Herausgabeanspruch hast.

 

Und der Nachtrag ist nicht ganz unpassend, denn sobald du das Geld, sei es durch Überweisen auf ein Konto oder durch Investieren in Wertpapiere steckst, und das Geld nicht mehr in deinem unmittelbaren Besitz hast, kannst du dir nie sicher sein, dass die Zahlen, die in deinem Depot oder auf deinem Konto stehen, auch wirklich mit einem Gegenwert verbunden sind. Hier musst du den Instituten, denen du dein Geld anvertraust, zumindest etwas Vertrauen entgegenbringen.

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:


 Aber hier scheint keine Bank auch nur ansatzweise Transparenz herstellen zu wollen.


@ehemaliger Nutzer 

 

ruf doch einfach mal bei Warburg an, in der Regel sind sie sehr transparent

 

Grüße

P.hu

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@C0mdirect: Gerade bei US-Aktien halte ich das Thema "Verwahrung per Wertpapierrechnung" für viel gravierender, weil du, egal was CoDi/CoBa macht, keinen Eigentumsanspruch, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen eine tendenziell recht lange Kette an Treuhändern hast.