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Schenkungssteuer Schadensregulierung

SwiTcH
Autor ★★
18 Beiträge

Hallo zusammen,

 

meine Freundin und ich haben eine Regulierung ihrer Hausratsversicherung erhalten, nachdem bei einem Einbruch unser gemeinsames Geld entwendet worden ist.

 

Nun wurde der Betrag auf ihr Girkokonto überwiesen, wir haben uns jedoch entschlossen das Geld auf unser Depot zu überweisen, welches jedoch aktuell nur auf meinem Namen läuft.

 

Nur habe ich die Befürchtung, das jenes Geld nun nicht zur Hälfte als Schenkung zählt, sondern in voller Höhe angerechnet wird, obwohl die Hälfte eigentlich mir gehört.

 

Könnt ihr mir da Auskunft geben wie so ein Fall gehandhabt wird?

 

Nachdem ich mich nun mit der Schenkungssteuer beschäftigt habe, kommt mir natürlich die Frage, wie dieser Betrag nachgehalten wird?

 

Wir irgendwo vermerkt wieviel Geld ich von jemanden erhalten habe oder läuft das lediglich über meine Steuererklärung?

 

Ich hoffe ihr könnt mir dazu weiterhelfen.

Vielen Dank

15 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Antonia  schrieb:

Deshalb meinte ich in meinem 1. Beitrag, es wäre besser, erst ein Gemeinschaftskonto/-Depot anzulegen.

Jein. Deswegen hatte ich weiter oben geschriben, dass das nach wie vor eine Schenkung wäre, allerdings nur in halber Höhe.

 

Beispiel: Die Freundin zahlt auf ein Konto einen Betrag von 5.000 € ein.

  1. Wenn das Konto nur auf @SwiTcH  läuft, dann handelt es sich um eine Schenkung von 5.000 €.
  2. Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto beider handelt, dann reden wir von einer Schenkung von 2.500 €.

In letzterem Fall könnte aber @SwiTcH  selber ebenfalls 5.000 € einzahlen, dann gäbe es keine Schenkung. In Fall 1 würde aber auch das nichts am Tatbestand einer Schenkung ändern.

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Das lässt sich sicher problemlos erklären da auch geliehene Gegenstände die sich zeitweise im Besitz des Versicherungsnehmers befinden üblicherweise mitversichert sind.


Kleiner Exkurs: bei einer Haftpflicht muss der Wunsch nach Mitversicherung von geliehenen Gegenständen oft mit angegeben werden. Versicherungen schließen das sehr gerne aus, schließlich geht oft was geliehenes kaputt. Habe dieses Jahr eine neue aufgenommen, neuer Tarif, und habe das Spiel durch. Meine Eltern haben geliehene Gegenstände zum Beispiel nicht mitversichert, wussten das nicht und sind bei Schadensfall auf den Kosten sitzen geblieben. Hängt mit, wie kann es anders sein, Besitzverhältnissen zusammen. Durch ausleihen geht der Gegenstand temporär in deinen Besitz über, und dein eigener Besitz ist nicht mitversichert. Willkommen in Deutschland 😄

Das nur am Rande zum Thema Versicherungen, diese Halsabschneider 😉

 

Ansonsten sehe ich es ja genauso 🙂 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

SwiTcH
Autor ★★
18 Beiträge

Moin,

 

der Betrag war natürlich unterhalb der Grenze des Freibetrags, jedoch ist es nun ärgerlich, dass das Geld welches ursprünglich mir gehörte, nun als Schenkung gelten würde.

 

Die 20.000 in 10 Jahren sind nämlich ruck zuck erreicht, da versucht man natürlich jeder "unnötigen" Schenkung aus dem weg zu gehen bzw. es nicht als Schenkung gelten zu lassen.

 

Nun gut, meine Fragen wurden eigentlich alle beantwortet, bis auf die Frage wie sich das mit dem Nachhalten des Schenkungsfreibetrag beläuft.

 

Wie hält das Finanzamt nach bei welcher Summe wir aktuell sind? Über meine Steuererklärung? 

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

@SwiTcH  schrieb:

Moin,

 

der Betrag war natürlich unterhalb der Grenze des Freibetrags, jedoch ist es nun ärgerlich, dass das Geld welches ursprünglich mir gehörte, nun als Schenkung gelten würde.

 

Die 20.000 in 10 Jahren sind nämlich ruck zuck erreicht, da versucht man natürlich jeder "unnötigen" Schenkung aus dem weg zu gehen bzw. es nicht als Schenkung gelten zu lassen.

 

Nun gut, meine Fragen wurden eigentlich alle beantwortet, bis auf die Frage wie sich das mit dem Nachhalten des Schenkungsfreibetrag beläuft.

 

Wie hält das Finanzamt nach bei welcher Summe wir aktuell sind? Über meine Steuererklärung? 


 

 

Hallo @SwiTcH 

 

So ganz kann ich die Geschichte nicht nachvollziehen.

Dein Geld lag bei deiner Freundin.

Es wurde durch die Versicherung ersetzt.

Was spricht dagegen, dass deine Freundin es von der Bank holt und dir dann wieder gibt?

Man kann die Dinge auch komplizierter machen, als sie sind.

 

Das FA kann nicht mitzählen.

Du musst selbst deklarieren, wenn du über den Freibetrag kommst.

Hättest du das dann nicht gemacht und es käme raus, dann wirst zur Nachzahlung verdonnert und möglicherweise angezeigt.

 

Aber, dieses Problem sehe ich bei deinen Infos nicht. Das heißt natürlich nichts.

 

Das ist Leben....

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

In Fällen, in denen das FA automatisch von der Bank, vom Notar etc, über Schenkungen informiert wird, überwacht es die Freibeträge intern, schreibt bei Bedarf den Beschenkten an und fordert ggf. eine Schenkungsteuererklärung an.

 

In den Fällen, in denen das FA keine Mitteilung seitens Bank, Notar etc. bekommt, ist es grundsätzlich darauf angewiesen, dass relevante Schenkungen, die eine Schenkungsteuer auslösen, von den Beteiligten mittels einer Schenkungsteuererklärung angezeigt werden. Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung. 

 

In Eurem Fall wird keine Bank, kein Notar eine Mitteilung an das FA schicken (etwas anderes wäre es beispielsweise bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel). Deswegen wissen die dort von nix. Aus deiner Einkommensteuererklärung bzw. aus der deiner Freundin werden in Eurem Fall auch keine Schlüsse zu ziehen sein. Welche auch?

 

Es ist also eure Pflicht, das erst einmal selbst zu überwachen. Jede kleine Schenkung muss zumindest praktisch nicht angezeigt werden. Solltet Ihr jedoch auch nur in den Grenzbereich zur möglichen Steuerrelevanz kommen, muss das angezeigt werden. Wenn das nicht getan wird, kann das strafbar sein.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

Kleiner Nachtrag, weil wichtig in diesem Zusammenhang: Solange die Finanzbehörde keine Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung erlangt, beginnt die Festsetzungsfrist bezüglich der Schenkungsteuer nicht und somit tritt auch keine Verjährung ein.

SwiTcH
Autor ★★
18 Beiträge

Perfekt, all meine Fragen sind geklärt.

 

Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben.