am 05.08.2024 15:53
Hallo, hab jetzt noch russische Staatsanleihen im Depot.
Nun habe ich aktuell ein Schreiben im Postfach, betreffend A1HFLY, dass Clearstream mitteilt, dass
die Zahlung von Zinsen über NSD erfolgen kann.
Einmal heißt es, die Zahlung kann auf ein eigenes Konto bei der NSD oder bei einer Korrespondenzbank, das in RUB lautet, erfolgen.
(Hab ich natürlich nicht). Im nächsten Satz heißt es dann, "Standardmäßig werden die Erlöse auf das Konto, das im Namen der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD geführt wird, überwiesen." Dazu bräuchte ich dann kein eigenes Konto in Russland.
Man soll dann Daten übermitteln lassen und Unterlagen direkt an die NSD in Moskau schicken.
Mir ist der Zusammenhang nicht klar und ich bin zu doof zu lesen. Wenn es standardmäßig möglich ist, Erlöse an Clearstream zu übermitteln,
warum ist dann der Vorgang mit Formularen etc. nötig? Ober bleibt das Geld dann wegen der Sanktionen bei Clearstream hängen, weil dann hier die Politik ihre Blockade-Finger im Spiel hat? Ich ziele hier auf den 2.ten Absatz, der mir nicht so klar ist...
Was passiert denn, wenn ich nichts mache, dann bleibt das Geld bei der NSD, also hier dann in Russland?
Oder ich führe den genannten Prozess durch und das Geld wird mit Hilfe der Daten und Formulare dann auf meinen Namen bei der NSD geführt und nicht mehr auf dem Konto der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD?
Ehrlich gesagt, letztendlich wäre es mir egal, wenn das Geld bis auf weiteres einfach mal in Russland registriert bliebe, die Daten wurden ja im Rahmen der Einführung der russischen Quellensteuer sowieso schon mal früher übermittelt.
Letztendlich werde ich mal das Formular für comdirect besorgen sowie die Unterlagen für die NSD, vielleicht kommt ja bis September nochmal etwas Licht in die Sache. Zumal das ja nicht das einzige Papier ist, das im Depot liegt. Bis 2028 ist ja noch eine zeitlang hin.
Außerdem habe ich noch einen zweiten Posten, A1G10S, der bis 2027 läuft. Hierzu habe ich aber kein Schreiben. Irgendwo hab ich dann noch gelesen, dass wohl 2013 irgendein relevantes Datum ist.
Letztendlich wäre ich auf der Suche, was ich bei der NSD ausfüllen und beibringen muß, damit ich dort als Privatanleger registriert werden kann. Und die Anlage inklusive Zinsen einfach dort verwaltet wird, sozusagen als Verwahrstelle, aber bei mir im Depot nicht verschwindet (Stückzahlen ohne Wert und Zahlen würde genügen). Oder alternativ die Zinsen aufgelaufen seit 2022 zu mir gelangen, aber die Anleihe dort bleibt. Das Geld brauch ich ja so gesehen bis 2028 nicht, solange hier so eine Verwirrung herrscht. Auch die 30 % russische Quellensteuer stört mich so gesehen nicht, in D sind es ja auch 25 % + Soli etc.
Grüße und vielen Dank.
am 14.12.2025 09:42
... das geht mir genauso.
Außerdem verstehe ich nicht ganz was das mit unseren Anleihen zu tun hat. Ich dachte Russische Gelder wären eingefrohren - hier handelt es sich jedoch um unsere Gelder. Es sind auch nicht Zinsen, die Russland bekommen würde, sondern Zinsen die wir bekommen würden, genauso wie bei Rückzahlung der Anleihen nicht Russland Geld bekommen würde sondern wir.
Bedeutet das also, nicht nur Russisches Vermögen soll für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden, sondern auch unseres?
am 14.12.2025 10:26
@bandit68 schrieb:
Bedeutet das also, nicht nur Russisches Vermögen soll für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden, sondern auch unseres?
Nein.
Hier werden einfach Dinge vermischt wie Du doch selbst zutreffend in Deinem Beitrag geschrieben hast.
Lass Dich nicht von den Beiträgen um eingefrorenes russisches Vermögen verunsichern. Die haben nichts mit dem Thema zu tun.
am 14.12.2025 12:18
"Übrigens hast Du als Gläubiger des Russischen Staates kein Eigentum erworben, aber das nur nebenbei."
Die Zinsen, die mir nicht überwiesen werden, sind sehr wohl mein Eigentum. Dass ich über diese nicht verfügen kann, ausserdem meine Anteile nicht handeln kann, obwohl ich persönlich von Sanktionen gar nicht betroffen sein sollte, dass desweiteren Russland die Zinsen gezahlt hat, bzw. versucht hat, diese zu zahlen ist, denke ich, unstrittig.
Und dass seitens der EU im Falle der Beschlagnahme russischen Vermögens das eine vom anderen getrennt wird, ist wünschenswert, aber ich halte es nicht für keineswegs sicher. Daher denke ich, dass die Dokumentation der aktuellen Geschehnisse keineswegs am Thema vorbeigeht.
am 14.12.2025 12:45
Du hast lediglich Forderungen gegen Russland, die du aufgrund des eingefrorenen Kapitalverkehrs nicht einziehen kannst.
14.12.2025 13:57 - bearbeitet 14.12.2025 14:03
14.12.2025 13:57 - bearbeitet 14.12.2025 14:03
Hallo @FD774,
erst einmal Danke für die Aufnahme meiner Beiträge. Ich schätze allerdings einen angenehmeren Umgangston, wenn schon eine Fundamentalkritik unsubstantiiert vorgetragen wird.
@FD774 schrieb:Die letzten beiden Beiträge erscheinen mir komplett sinnlos und haben keinerlei hilfreiche Aussage.
Noch einmal für dich, @FD774, in leichter Sprache da du selber einräumst, dass es nicht hilfreich sei:
+ Die aus einem sanktionierten Land eingehenden Zahlungen müssen geprüft werden
+ Der Kunde hat - wie bei einer normalen Zollkontrolle auch - Mitwirkungspflicht
+ Dieser Mitwirkungspflicht kommt er durch Ausfüllung von Erklärungen nach
+ Diese Erklärungen bewirken eine Fallunterscheidung
+ Das Verhalten und Reagieren auf Nachfragen ist bei der Verwaltung in Brüssel anders als beim deutschen Finanzamt (dort könntest du für in deren Geschäftsbereich fallende Nachfragen ins Service-Center gehen und fragen oder in komplexen Fällen schriftlich beauskunften lassen, im anderen Fall ist es lediglich ein Kontaktcenter.)
Ausfüllen, absenden und warten ist der Dreiklang der zu ergreifenden Maßnahmen.
Ich hoffe es war deutlicher. Wenn nicht, dann stelle bitte spezifische Fragen. Ich finde es gut, wenn du dazu lernen magst und wünsche dir einen schönen Nachmittag.
Zeitsparender und effizienter geht die Antwort nicht.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 14.12.2025 14:13
So sehe ich das auch, und insbesondere was den letzten Satz anbelangt, habe ich da auch meine Bedenken, was die EU anbelangt.
am 14.12.2025 15:30
@g.e schrieb:
Die Zinsen, die mir nicht überwiesen werden, sind sehr wohl mein Eigentum.
Nein.
Auch wenn so allgemeine rechtliche Dinge eigentlich nicht Thema dieses Fadens sind:
Die Zinsen wären nur dann Dein Eigentum, wenn sie überwiesen worden wären UND wenn Du sie Dir hättest in bar auszahlen lassen. Dann hättest Du Eigentum an den Scheinen und Münzen.
Geld auf dem Konto ist nur ein Auszahlungsanspruch gegen die Bank, eine schuldrechtliche Forderung, aber kein Eigentum.
Darum gibt es die Einlagensicherungssysteme.
@g.e schrieb:
Und dass seitens der EU im Falle der Beschlagnahme russischen Vermögens das eine vom anderen getrennt wird, ist wünschenswert, aber ich halte es nicht für keineswegs sicher. Daher denke ich, dass die Dokumentation der aktuellen Geschehnisse keineswegs am Thema vorbeigeht.
Du kannst ja gerne sachlich dokumentieren, aber halte die Dinge bitte getrennt:
Einerseits das Einfrieren des russischen Auslandsvermögens und eine eventuelle Verwendung für Reparationen aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
und
andererseits den Ausschluss Russlands vom internationalen Zahlungsverkehr und weitere Sanktionen, weshalb den Gläubigern der russischen Auslandsschulden keine Zinsen zufließen können (das Thema dieses Fadens).
Wenn Du diese Sachen vermischst, führt das nur zur Verunsicherung und Verwirrung.
Grüße
Klever
am 15.12.2025 01:13
Hey Leute,
Bitte keine Grundsatz- oder Politikdiskussion/-Belehrungen oder hätte hätte Fahrradkette. Das verwässert diesen Threat unnötig. Klar weiß niemand, was den Politikern noch einfällt an Kohle zu kommen oder sich noch "wichtiger" zu machen. Spekulationen und Begriffserklärungen helfen hier konkret jedoch nicht weiter. Wenn ihr Politikern oder Wissbegierigen Interpretationen, Erklärungen und Hilfestellungen geben möchtet, und euch darüber austauschen wollt, fände ich es toll, wenn ihr das in einem neuen Threat machen würdet. Aber die Politiker kämpfen gerade darum, dass nicht zich Millarden in einen Trump-Fond enden 😂
Toll daß ihr so viel wisst - Ich fände es jedoch begrüßenswert, wenn sich dieser Threat einfach auf konkrete Hilfestellungen und aktuelle, bedeutende Informationen für alle Inhaber von RUB Anleihen beschränken würde - speziell:
WKN: A1HFLY bzw ISIN: RU000A0JTK38
Ob/wie wir diese Enteignung bzw. diesen Diebstahl abwenden können.
Our Depot first 😅😆😂🤣
am 15.12.2025 07:38
Die Spekulationen rühren ja wohl nach knapp 4 Jahren einfach daher, weil trotz Recherche über keinerlei offizielle Stellen, oder auch nur einschlägige Presse Informationen zu finden sind, alle Treffer bei der Suche sind zu 99 % aus 2022.
Was bekannt ist:
- es gibt keine Kurse
- es ist nichts handelbar
- niemand weiß, wo die aufgelaufenen Zinsen sind
- es ist offensichtlich kein Geldtransfer über das Bankensystem EU-Russland möglich (bis auf spezifische Ausnahmen)
- Russland fühlt sich an das Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr gebunden, nach meiner letzten Information hingegen
Deutschland schon
- Russland hat irgendwann deutlich vor 2022 eine Quellensteuer von 30 % eingeführt, die ich auch schon mal erfolgreich
mit comdirect "geholt" habe
- es gab mal eine Information über das NDS-Formular, jedoch stellte sich das als nicht gangbarer Weg für mich dar, weil
ohne Angabe eines Kontos in Russland in RUB keine Bearbeitung erfolgen kann, also das Formular nicht vollständig ausgefüllt werden
konnte, das stand auch so deutlich in der Ausfüllhilfe drin
Ich hatte schon Dokumente von der EU, des deutschen Finanzministeriums und von Euroclear gefunden, aber seither eben nichts aktuelles mehr.
Öfters als etwa einmal im Jahr schau ich aber auch nicht nach, nur wenn ich zufällig über das Thema stolpere.
Alles andere, was eventuell als Lösung fungieren könnte, steht ja schon im Verlauf des Threads.
Und was ich noch als Möglichkeit(-en) im Hinterkopf habe, das ist mir derzeit noch zu riskant, um nicht global bürokratisch völlig im Niemandsland zu landen. Grüße
am 15.12.2025 08:20
Ja.