25.04.2022 15:39 - bearbeitet 25.04.2022 15:41
Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger?
https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 11.09.2023 18:17
So viel Arbeit ist es doch eigentlich gar nicht. Ich kenne keine Instanz die höher als die Bundesbank in diesen Angelegenheiten ist.
Im Fall Clearstream müsste der "Schwanz mit dem Hund wedeln"
am 11.09.2023 18:42
Ich hab den Finanzreport Mai 2022 angegeben. Dazu meinen Steuer-Ident-Dokument plus Farbkopien vom Reisepass. Was hast du bei dem Punkt "Warum die Wandlung notwendig ist" angegeben? Die Frage ist eigentlich absurd...
am 11.09.2023 19:24
Leider muss ich Dir widersprechen.
Die Bundesbank hat schon letztes Jahr ein ähnliches Statement abgegeben,
Reaktion Clearstream:
Kein Tausch, da rechtliche Risiken aus den Sanktionspaketen!
Clearstream ist halt eine Tochter der Deutschen Börse bzw. in deren Eigentum und damit eventuell privatrechtlich haftend!
Die Bundesbank hat somit keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Clearstream!
am 11.09.2023 19:25
Ich bin Kunde bei einem anderen Broker und kenne den Finanzbericht der Comdirekt nicht.
Wenn der die Kaufdaten enthält sollte das meiner Meinung reichen.
Vielleicht noch die Kaufbelege beifügen???
Gruß Det123
am 11.09.2023 19:26
Was passiert eigentlich bei keiner Reaktion meinerseits?
Rückkaufzwang durch ADR-Emittent?
am 11.09.2023 19:40
am 11.09.2023 19:40
Tausch mit Ausnahmegenehmigung Lug und Trug
IV. HinweiseAuf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist.
Nirgendwo steht, welche Werte unter die Ausnahmegenehmigung fallen. Alle können das nicht sein denn die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Das bedeutet sanktionierte Werte werden doch niemals bis zum 25.12.2023 in Original Aktien getauscht. Ich habe beispielsweise Sberbank.
Da brauche ich den Antrag erst gar nicht zu stellen.
Das ist doch von vornherein wieder ein halbgarer Vorgang und an Inkompetenz nicht mehr zu überbieten.
am 11.09.2023 20:15
am 11.09.2023 20:15
IV. HinweiseAuf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern. Meinung: Merkt eigentlich noch einer etwas. Da machen die Anleger Klimmzüge um an eine Ausnahmegenehmigung zu kommen. Dann wird das ganze Prozedere wieder kassiert in dem die Genehmigungen nur bis zu einem Umtausch bis zum 25.12.2023 gelten. Im Umkehrschluss heißt dies. Alle Inhaber von ADR von sanktionierten Unternehmen werden es wohl kaum schaffen dass der ADR-Ausgeber den Umtausch bis um 25.12.2023 vollzieht. Was ist vor allem mit den geschlossenen Büchern??? Werden denn alle Anträge auf Ausnahegenehmigung abgelehnt wo feststeht, dass ein Umtausch bis zum 25.12.2023 nicht möglich ist (geschlossene Bücher, sanktionierte Werte). |
am 11.09.2023 20:38
Das Thema ist kafkaesk.
am 11.09.2023 20:39
Wenn ein ADR-Tausch möglich sollte man ihn wahrscheinlich wahrnehmen. Aber nur unter der Prämisse nicht zwangsverkaufen zu müssen wie es die Raiffeisen Russia vorsieht. Das Handeln sanktionierter ADR liegt eh nicht in unserer Hand. Die ADR-Ausgeber werden meiner Meinung nach die ADR nach Ablauf der Wandlungsfrist nicht wandeln und die Aktien zwangsverkaufen. Die institutionellen Anleger werden den ADR-Ausgebern wegen Verramschung auf die Finger schauen. Verkauf in einem geordneten Markt und in einem angemessenen Zeitraum ist die Devise für die ADR-Ausgeber. Ich gehe einmal von aus, dass die ohnehin die Bücher bis zum St. Nimmerleinstag geschlossen halte werden. Meiner Meinung nac haben sie gar nicht die Aktien um alle ADR zu wandeln. Das sieht man derzeit an Lukoil, wo ca. 12% der Aktien fehlen sollen. Durch einen imaginären Pro-Ration Faktor sollen die Anleger für die Versäumnisse der ADR-Ausgeber haften. Statt 100 Lukoil Aktien im Tausch gibt es dann wahrscheinlich nur noch um die 90 Aktie. Wahrscheinlich wird es das Beste sein auszuharren und die ADR zu behalten. Willst du ggf. deine Aktien mit 50 % + 10 % Sondersteuer und einem grottenschlechten Rubel-Umtauschkurs zwangsverkaufen??? Russland braucht den Westen und umgekehrt. Die Welt befindet sich in einer geopolitischen und geostrategischen Neuordnung. Russland kann da ganz schnell ins Abseits geraten. BRICS wird so schnell nicht funktionieren. China und Indien sind geografisch weit entfernt und verfolgen andere politische Interessen. Stand September 2023 würde ich zumindest erst einmal abwarten. Ich kann mit meinen Sberbank eh nichts machen. Dies ist keine Handelsempfehlung und nur meine persönliche Meinung. Alles ohne mein Obligo.
11.09.2023 21:16 - bearbeitet 11.09.2023 21:17
11.09.2023 21:16 - bearbeitet 11.09.2023 21:17
Was heißt denn möglich?
Ich will kein Konto in Russland eröffnen, aber gern tauschen in Originale.
Aber genau das wird ja nicht funktionieren.
Und ich akzeptiere auch kein pro Ratio, ich habe für den ADR in einem fixen Verhältnis zur Aktie gezahlt und wenn der Herausgeber die Aktien nicht hat, haftet er!
Konto in Russland=Staatsfeind (Putinfreund) in Deutschland=Verfassungsschutz/BND