am 11.09.2023 21:47
Die Original Aktien werden in Russland verwahrt. Die ADR werden quasi als Aktien Ersatz gehandelt. Wenn du kein Depot in Russland haben willst. Es gibt auch außerhalb Russlands Möglichkeiten. Armenien, Kasachstan etc. Sind die Länder stabiler als Russland??? Das die ADR wieder handelbar werden, halte ich so gut wie ausgeschlossen. Also, entweder Wandlung der ADR in Russland oder einem Nachbarstadt. Annahme Rückkaufangebot durch die Gesellschaft mit horrenden Abschlägen oder abwarten bis der ADR Ausgeber in Russland verkauft. Ich kämpfe doch nicht aus Spaß darum den ADR Ausgebern einen Verstoß gegen die ADR Verträge nachzuweisen. Dann gäbe es vielleicht klagen aus Vertragsvetletzung und Schadenersatz. Nur, ich bin ein Einzelkämpfer und einsamer Rufer. Auf mich hört eh keiner. Deswegen können wir nur passiv bleiben und abwarten und die Wandlungschancen nutzen oder nicht. An die Original Aktien kommen wir nur wie beschrieben heran.
am 11.09.2023 22:14
hier mal der Link zum neuesten SdK-Newsletter in Sachen Petition:
12.09.2023 21:57 - bearbeitet 12.09.2023 21:59
Ein Zitat aus der Comdirect email die ich heute bekommen habe als Antwort auf meine Frage bezuglich Ausnahmegenehmigung:
(hier steht die email-Adresse an die der Auftrag gesendet werden soll)
Per 6. September 2023 hat die Deutsche Bundesbank eine neue Veröffentlichung auf ihrer Internetpräsenz eingestellt: https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/umwandlung-von-american-depositary-receipts-ad... Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag bis zum 25. September 2023 direkt bei der Deutsche Bundesbank zu stellen. Sofern die Commerzbank/comdirect die Antragstellung für Sie übernehmen soll, sind uns die entsprechend geforderten Nachweise (Veröffentlichung der Deutsche Bundesbank, Punkt III, Erforderliche Unterlagen) zeitnah und vollständig bis zum 18. September 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail-Anhang an transfer@comdirect.de. Alternativ nehmen wir die Dokumente im Original entgegen. Die Anschrift lautet: comdirect – eine Marke der Commerzbank AG z.Hd. Wertpapierspezialthemen Pascalkehre 15 25451 Quickborn
am 13.09.2023 08:38
Habe gestern nun auch ein Schreiben von der Comdirekt erhalten. Bin mir unsicher ob man diesen Weg gehen soll. Ich hätte zwar ein C-Konto, aber wie soll es danach weitergehen. Comdirekt wäre das Problem los und man müsste sich dann eigenverantwortlich mit den Aktien auf einem C Konto "herumschlagen". Irgendwann und Irgendwie müsste man sich bei der Gazprombank verifizieren ( wer weiß wann das überhaupt möglich ist ) und dann, wie soll man die Aktien als Privatperson an der Börse verkaufen ? Anderer Weg über FF, die ja auch nicht gerade knausrig sind was Gebühren angeht und wenn ich das so mitgelesen habe, ging der Umtausch da auch nicht immer astrein über die Bühne. Was macht Ihr ?
Selbst wenn man diese Ausnahmegenehmigung beantragt was soll man unter Punkt 4 eintragen ?Und entspricht ein C Konto überhaupt den Anforderungen des Punkt 5 ?
am 13.09.2023 10:51
Netzfund aus Aktiencheck 13.09.23 07:30 #7381 muscleheart
Gazprom ADR 2022 Wie geht s weiter | aktiencheck.de
Sofern Sie an einer Antragstellung interessiert sind, erteilen Sie diese bitte einschließlich der notwendigen Unterlagen direktan die Deutsche Bundesbank bis spätestens:25. September 2023
Die Antragsstellung erfolgt vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse:
sz.finanzsanktionen@bundesbank.de
Der Antrag kann formularfrei gestellt werden und sollte zur Fristwahrung bereits die vollstän-digen Unterlagen enthalten. Ob eine spätere Ergänzung der Antragsunterlagen möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gemäß Veröffentlichung der Bundesbank vom 06.09.2023:
1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Ein-richtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats.
Hinweis: Dieser Nachweis könnte beispielsweise anhand einer Kopie von Legitimationsunter-lagen (Personalausweis, Reisepass, Registerunterlagen) erfolgen.
2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depto-bank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird).
Hinweis: Wenn der Antrag direkt durch Sie bei der Deutschen Bundesbank gestellt wird, ist eine solche Beauftragung bzw. Ermächtigung der Depotbank nicht erforderlich.
3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbe-zeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 03. Juni 2022 liegen).
Hinweis: Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen, dass das Ausstellungsdatum der oben genannten Aktienzertifikate vor dem 03.06.2022 lag. Zum Nachweis der weiteren Anforde-rungen könnten beispielsweise Kopien der Kaufabrechnung und aktuelle Depotauszüge zu Ihren Aktienzertifikaten dem Antrag beigefügt werden.
4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Auf-zählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Ge-bühren).
Hinweis: Am Umtausch beteiligte Stellen sind u.a.: Clearstream Banking AG und Bank of New York Mellon (DR-Agent). Für Leistungen dieser Stellen gelten die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse, die uns jedoch nicht vorliegen. Zudem sind der russische Zentralver-wahrer, National Settlement Depository (NSD) und Ihr depotführendes Institut in Russland, involviert. Über die genaue Ausgestaltung der Gebührenregelung des russischen Zentralver-wahrers und des in Russland ansässigen depotführenden Instituts liegen uns keine Informati-onen vor.
5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland, über das der Inhaber des Aktien-zertifikats die Wertpapiere erhalten und ggf. veräußern kann.
Hinweis: Hierzu könnte beispielsweise eine Depot- bzw. Kontoeröffnungsbestätigung Ihrer Depotbank im russischen Markt geeignet sein.
Die Entscheidung über die Antragstellung obliegt Ihnen. Dieses Schreiben erfolgt zu Ihrer ausschließlichen Information, es stellt keine Rechts- oder Vermögensberatung dar, die Aner-kennung oder Übernahme einer Rechts - oder Vertragspflicht geht hiermit nicht einher und ist auch nicht bezweckt. Insbesondere übernehmen wir auch keine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit der Hinweise. Das Schreiben stellt keine Empfehlung dar, eine Depotver-bindung im russischen Markt zu eröffnen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und einen Umtausch zu beauftragen.
am 13.09.2023 12:21
am 13.09.2023 12:21
Netzfund: In Bezug auf das Ausfüllen des Antrages für die Genehmigung bei der Deutschen Bundesbank habe ich heute
in einem anderen Forum einige Ausfüllhinweise gefunden. Vielleicht hilft es Euch. Danke auch an den Veröffentlicher
in dem anderen Forum.
In vielen Foren scheint noch in Bezug auf die Antragstellung einer Ausnahmegenehmigung bei der Deutschen Bundesbank zu bestehen, vor allem wenn man auf sich selbst gestellt ist und der eigene Broker zum Totalausfall wird. Nachstehend ein Netzfund mit Erläuterungen. Sofern Sie an einer Antragstellung interessiert sind, erteilen Sie diese bitte einschließlich der notwendigen Unterlagen direktan die Deutsche Bundesbank bis spätestens:25. September 2023 Die Antragsstellung erfolgt vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse: sz.finanzsanktionen@bundesbank.de Der Antrag kann formularfrei gestellt werden und sollte zur Fristwahrung bereits die vollstän-digen Unterlagen enthalten. Ob eine spätere Ergänzung der Antragsunterlagen möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gemäß Veröffentlichung der Bundesbank vom 06.09.2023: 1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Ein-richtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. Hinweis: Dieser Nachweis könnte beispielsweise anhand einer Kopie von Legitimationsunter-lagen (Personalausweis, Reisepass, Registerunterlagen) erfolgen. 2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depto-bank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird). Hinweis: Wenn der Antrag direkt durch Sie bei der Deutschen Bundesbank gestellt wird, ist eine solche Beauftragung bzw. Ermächtigung der Depotbank nicht erforderlich. 3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbe-zeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 03. Juni 2022 liegen). Hinweis: Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen, dass das Ausstellungsdatum der oben genannten Aktienzertifikate vor dem 03.06.2022 lag. Zum Nachweis der weiteren Anforde-rungen könnten beispielsweise Kopien der Kaufabrechnung und aktuelle Depotauszüge zu Ihren Aktienzertifikaten dem Antrag beigefügt werden. 4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Auf-zählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Ge-bühren). Hinweis: Am Umtausch beteiligte Stellen sind u.a.: Clearstream Banking AG und Bank of New York Mellon (DR-Agent). Für Leistungen dieser Stellen gelten die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse, die uns jedoch nicht vorliegen. Zudem sind der russische Zentralver-wahrer, National Settlement Depository (NSD) und Ihr depotführendes Institut in Russland, involviert. Über die genaue Ausgestaltung der Gebührenregelung des russischen Zentralver-wahrers und des in Russland ansässigen depotführenden Instituts liegen uns keine Informati-onen vor. 5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland, über das der Inhaber des Aktien-zertifikats die Wertpapiere erhalten und ggf. veräußern kann. Hinweis: Hierzu könnte beispielsweise eine Depot- bzw. Kontoeröffnungsbestätigung Ihrer Depotbank im russischen Markt geeignet sein. Die Entscheidung über die Antragstellung obliegt Ihnen. Dieses Schreiben erfolgt zu Ihrer ausschließlichen Information, es stellt keine Rechts- oder Vermögensberatung dar, die Aner-kennung oder Übernahme einer Rechts - oder Vertragspflicht geht hiermit nicht einher und ist auch nicht bezweckt. Insbesondere übernehmen wir auch keine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit der Hinweise. Das Schreiben stellt keine Empfehlung dar, eine Depotver-bindung im russischen Markt zu eröffnen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und einen Umtausch zu beauftragen. Quelle: Gazprom ADR 2022 Wie geht s weiter | aktiencheck.de #7381 |
am 13.09.2023 13:44
Achtung, hier wird wieder öfters FF24 genannt. Allerdings reicht es nicht "nur" dein Konto zu eröffnen, sondern es wird ausdrücklich ein Depot in Russland benötigt ( das kommt auch in dem ein oder anderen aktuellen Youtube Video falsch rüber ). Ansonsten wird kein Übertrag möglich sein. So wurde es mir von Seiten FF erläutert. Bliebe dann nur das C-Konto ? Hat aktuell jemand einen Übertrag auf ein C Konto im Rahmen der Ausnahmeregelung beantragt oder hat dies vor ?
am 13.09.2023 16:10
Hallo, ich bin stolzer Besitzer einiger LUKOIL ADR und bin genauso ratlos wie viele hier und hätte ein paar Fragen bei denen ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
1. Gibt es einen offiziellen Termin bis wann die hinterlegten Aktien an der Börse spätestens zwangsverkauft werden müssen?
2. Warum rechnen viele mit so einem hohen Abschlag beim zwangsverkauf? Der Aktienkurs steigt aktuell obwohl es doch vielen bewusst sein müsste, dass in Kürze große Mengen an Aktien zu weitaus günstigeren Preisen erhältlich sein werden. Wie passt das zusammen?
3. Sollte ich die ADR mit einem Pro-Ration Factor von 88% getauscht bekommen habe ich dann immer noch Anspruch auf die fehlenden 12 %?
4. Wie lange benötige ich in etwa, bis ich ein C-Konto eröffnet habe?
5. Muss ich mit dem Pro-Ration Factor auch beim zwangsverkauf rechnen?
am 13.09.2023 17:55
Hallo, Hans1234
aufgrund der vielen Anfragen auch aus anderen Foren habe ich auf meiner Blogseite deine Fragen so gut beantwortet wie ich konnte.
www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/lukoil-fragen-aus-diversen-foren
Ich hoffe, ich konnte Dir und anderen unschlüssigen Anlegern im Fall Lukoil ein weinig weiterhelfen.
Viele Grüße
Det123
am 13.09.2023 18:18
Bei Freedom24 bzw. dem russischen Partner CIFRA habe ich bei Freedom24 ein Konto bzw Depot eröffnet.
Dann über Freedom24 ein Depot bei CIFRA. Benötigt für CIFRA wurde eine Farbkopie des Reisepasses und
eine offizielle Bestätigung der Steuernummer. Diese habe ich beim Bundeszentralamt für Steuern
bestellt. Bearbeitugsdauer bis zu 4 Wochen. Der Reisepass und die Steuer Nummer mussten dann noch
von einem in Russland zugelassenen Dolmetscher (hatte Freedom24 vermittelt) in russische Sprache übersetzt
und beglaubig werden.
Näheres könnt ihr meinem heutigen Blog entnehmen.
Viel Erfolg.
Gruß Det123