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Russische ADR´s umwandeln in Orginal Aktien.

Nobka
Mentor
820 Beiträge

Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger? 

 

https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf 

3.225 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen.

 

Ich bezweifle mal, dass die meisten hier in absehbarer Zeit verkaufen wollten  ( wollen).

Beim Tausch geht es doch hauptsächlich darum, den Wert möglichst zu halten bzw. den evtl. Verkauf möglichst günstig zu realisieren.

 

brongel
Experte ★
151 Beiträge

Ab heute kann ein Visum nach Russland elektronisch beantragt werden:
Info (russ.): https://rusconsmchn.mid.ru/evisa

Info (deutsch): https://frankfurtflyer.de/russland-ermoeglicht-einreise-per-online-visa-so-kommt-ihr-zukuenftig-an-d...

GoldenerWeg
Autor ★★★
53 Beiträge

Mir wurde gestern das erste Mal eine Dividende auf das Typ-C Konto gebucht. 15 Prozent Steuern wurden gleich einbehalten. Sieht bisher gut aus.

eplayer
Autor ★★
35 Beiträge

Darf man das Geld auf C-Konto irgendwie bewegen?

 

GoldenerWeg
Autor ★★★
53 Beiträge

Dürfen weiß ich nicht. Ich schaue mit der Banking App und habe ein weiteres Konto (Typ C) entdeckt, das vorher nicht da war. Bisher ist eine Buchung registriert. Direkt online kann ich das Geld nicht bewegen. Es steht aber in der Info zum Konto Auszahlung möglich, Einzahlung nicht möglich. Aber es gibt ein Symbol zur Einzahlung, was auch zu einer Eingabemaske führt. Die KontoInfo passt also nicht zur real existierenden Möglichkeit. Bei den anderen Konten sind beide Onlinetransaktionen möglich.

cdewsxyaq
Autor ★★
31 Beiträge

Hey, magst du ganz kurz erläutern, wie u das Typ C bekommen hast? BEi mir tut sich da trotz Rückfragen nie etwas. Hast du deine ADRs gewandelt?

brongel
Experte ★
151 Beiträge
Viele Anleger der Gazprom ADR fragen sich, nachdem die Frist zum Tausch der Gazprom ADR in Aktien am 03.08.2023 ausgelaufen ist und nicht wie gehofft verlängert wurde, wie es nun weiter geht. Die Bank of New York Mellon könnte die ADR, die noch nicht in Aktien getauscht wurden, nun veräußern. Für die Anleger entsteht dann wahrscheinlich ein hoher Verlust.
Aufgrund der Aussage zuverlässiger Quellen gehen wir aber erst mal davon aus, dass die BNY die Veräußerung nicht aktiv vorantreibt, sondern zuwartet. Der erforderliche Bücherabgleich hält bei Gazprom und Nornickel weiter an. Die Hoffnung ist daher, dass es nach Abschluss des Bücherabgleichs noch einmal eine Tauschmöglichkeit geben wird. Wir empfehlen deshalb unverändert hierfür Vorbereitungen zu treffen.
Dazu gehören neben einem Depot mit Zugang zur NSD, eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stellen, welche mit dem 11. EU- Sanktionspaket am 23.03.2023 eingeführt wurde. Ohne diese Genehmigungen wird die Verwahrstelle Clearstream, die die ADR für einen Tausch auf westlichem Weg "liefern muss" nicht mehr tätig werden, wir hatten in unserem letzten Artikel dazu berichtet. 
Für unsere Mandanten fordern wir deren Depotbanken und Broker daher dazu auf, dass diese umgehend ihren Vertragspartnern und Erfüllungsgehilfen, wie z.B. Clearstream, Druck zu machen. Nach aktueller Rechtslage kann die Genehmigung nämlich nur bis 25.09.2023 beantragt werden und offensichtlich ist trotz des Umstandes, dass bereits 6 Wochen vergangen sind, Vieles dazu im Unklaren. Wir gehen davon aus, dass jeder Anleger weitergehende Erklärungen abgeben muss und auch  dafür eine gewisse Zeit eingeplant werden muss.
Im Nachbarland Österreich ist man da offensichtlich schon weiter. So informiert die Raiffeisenbank ihre Kunden aktuell wie folgt:
„Sie halten ADR/GDR-Positionen, denen russische Wertpapiere zugrunde liegen, bei ihrer Raiffeisenbank. Die Europäische Union hat einen neuen Absatz 5aa zu Artikel 6b der EU-Verordnung 269/2014 eingeführt. Mit dieser Änderung hat die EU die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Konvertierung von ADR/GDRs in russische Wertpapiere zu genehmigen, auch wenn die Konvertierung über das russische National Settlement Depositary (NSD) erfolgt, das von EU-Sanktionen betroffen ist.
 Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn bestimmte in der geänderten Verordnung genannte Bedingungen erfüllt sind. Die RBI geht davon aus, dass die Verordnung darauf abzielt, das Problem des unvermeidlichen Umgangs mit NSD im Prozess der ADR/GDR-Konvertierung in russische Basiswerte zu lösen. Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann. Allerdings müssen vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer der DRs vorgelegt werden, da die RBI gegenüber der OeNB für die Einhaltung aller Bedingungen der Genehmigung in jedem einzelnen Fall verantwortlich ist.
 Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen.
 Die für die Umwandlung erteilte Genehmigung gilt auch für den anschließenden Verkauf der zugrundeliegenden Wertpapiere, wenn diese Lieferungen über der NSD abgewickelt werden. Selbst ein Verkauf nach dem 25.Dezember 2023 ist abgedeckt, sofern die Umwandlung der DR bis zu diesem Datum auf der Grundlage der Genehmigung der zuständigen Behörde erfolgt ist.
 Bitte beachten Sie, dass nur EU-Staatsangehörige, in der EU ansässige Personen und juristische Personen aus der EU als wirtschaftliche Eigentümer von DRs zu solchen Genehmigungen berechtigt sind. RBI ist verpflichtet, der OeNB vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlich berechtigten Inhaber der DRs zu übermitteln.
 Damit ausreichend Zeit für die Prüfung der Unterlagen und der Eignung für den OeNB-Antrag zur Verfügung steht, müssen die Unterlagen bis spätestens 20. August 2023 an die Raiffeisenbank übermittelt werden. Auf Verlangen der OeNB sind gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzureichen.
 Auch wenn OeNB die Konvertierung genehmigt, kann RBI eine erfolgreiche Konvertierung nicht sicherstellen. Bis jetzt haben wir keine Bestätigung erhalten, dass DR-Konvertierungen - jetzt oder in naher Zukunft - von unseren Lagerstellen und den Emittenten der DRs angeboten werden. Wir stehen in ständiger Kommunikation mit unseren Lagerstellen, und werden Sie weiterhin über alle Entwicklungen informieren. Ein Verkauf der Positionen ist weiterhin nicht möglich!

 Selbst wenn die zugrundeliegenden russischen Aktien verkauft werden, können die Erlöse aus dem Verkauf derzeit nicht repatriiert werden, sondern würden gemäß den aktuell gültigen russischen Bestimmungen auf einem geblockten Konto verbucht werden. Uns liegen keine Informationen darüber vor, ab wann die Anleger auf diese Erlöse zugreifen werden können.
 Um den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen zur Umtauschgenehmigung zu stellen, ersuchen wir Sie Ihre/n BeraterIn in der Raiffeisenbank umgehend zu kontaktieren.
 Bitte beachten Sie, dass wir die oben angeführten Informationen von Dritten (Lagerstelle) erhalten  und den Inhalt nicht geprüft haben.“

Wir schreiben deshalb nicht nur die Depotbanken unserer Mandanten an, sondern fordern aktuell die zuständigen Stellen, darunter die Bundesbank, das Wirtschaftsministerium sowie das Bundesamt für Wirtschaft auf, nun zügig Anleitungen an die Hand zu geben, wie die Genehmigungen beantragt und erlangt werden können. Es ist zu befürchten, dass ohne entsprechenden Druck  wieder Vieles in Deutschland verschlafen wird. Sollten die Bücher der DR Emittentinnen dann wieder öffnen, ist es mitunter zu spät. Daher sollte jeder Einzelne bei seiner Depotbank weiterhin nachfragen und seinerseits Druck aufbauen.
Unter der Voraussetzung, dass Ihre ADRs mindestens einen Wert von € 50.000,00 haben, unterstützen auch wir Sie gerne bei der erforderlichen Korrespondenz mit Ihrer Depotbank/Ihrem Broker. Insgesamt unterstützen und begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten und Anträgen. Rufen Sie uns gerne dazu an oder schreiben Sie uns eine E- Mail an: adr@johstrichter.de
​Quelle: Anwalt.de

DummerAnleg
Autor ★★★
43 Beiträge

Schön und gut, aber was bringt das ? Egal ob gewandelt wird oder nicht vermutlich wird alles konfisziert einschliesslich etwaiger Dividenden auf c Konten.

brongel
Experte ★
151 Beiträge

Informationsschreiben eines österreichischen Brokers (Repost aus einem anderem Forum):

 

Informationsschreiben hinsichtlich ADR/GDR Konvertierungen

 

 
Durch die Verabschiedung des neuen Sanktionspaketes der Europäischen Union wurden zuständige, nationale Behörden der Mitgliedstaaten (im Fall von Österreich die OeNB) dazu ermächtigt, Genehmigungen zur Konvertierung von ADRs/GDRs zu erteilen, bei denen die hinterlegten Aktien dieser Wertpapiere beim russischen Zentralverwahrer "NSD" verwahrt werden - eine seitens der EU sanktionierte Person.
Die Erteilung dieser Genehmigung setzt die Erfüllung diverser Bedingungen des Art 6b Abs 5aa Verordnung (EU) Nr. 269/2014 in der geltenden Fassung voraus, welche u. a. die "Notwendigkeit der Konvertierung des ADR für eine geplante Veräußerung" umfasst.
Im Zusammenhang damit treten wir als Ihre Depotbank, an Sie heran und bitten Sie bis zum 31.08.2023, 12:00 um Rückmeldung, wenn Sie Interesse haben, dass wir den Antrag an die OeNB stellen sollen.
Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche Konvertierung keinesfalls garantiert werden kann, auch nach Erhalt der Genehmigung seitens der OeNB. Die tatsächliche Abwicklung ist leider von diversen Faktoren abhängig, auf die meisten davon haben wir keinen Einfluss. Per Stand 09.08.2023 haben wir keine Informationen von unseren Lagerstellen, dass eine Konvertierung aktuell möglich ist. Es entzieht sich leider unserer Kenntnis, ob die Abwicklung in Zukunft möglich sein könnte. Sollten Sie weitere Informationen zu den Bedingungen der OeNB und abwicklungsspezifischen Voraussetzungen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenbetreuung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier jedoch um eine dynamische Thematik handelt. Wir erwarten weitere Klarstellungen seitens der OeNB in den kommenden Wochen. 
​Netzfund Börsennews

brongel
Experte ★
151 Beiträge

 

Citibank öffnet die Bucher zum Tausch wieder:

https://de.investing.com/analysis/gute-nachrichten-fur-russlandanleger-citibank-offnet-lukoilbucher-...

 

aus anwalt.de:

Die Citibank, zuständig u.a. für den Umtausch von Lukoil ADR, teilt aktuell mit, dass die Bücher seit dem 08. August 2023, für folgende ADR wieder geöffnet sind:
En+ Group IPJSC ISIN US29355E2081
PJSC Lukoil ISIN US69343P1057
PJSC Lukoil ISIN US69343P2048
PJSC Tatneft ISIN US8766292051
Rostelecom ISIN US7785291078
Sistema PJSFC ISIN US48122U1051
Sistema PJSFC ISIN US48122U2042

Für Anleger dieser russischen ADR bedeutet das, dass der Umtausch in Aktien voraussichtlich erfolgreich eingeleitet werden kann, wenn sie über ein Depot mit Zugang zur NSD verfügen und die ADR nicht von Clearstream verwahrt werden.
Clearstream hatte infolge des am 23.06.2023 beschlossenen, 11. EU-Sanktionspaketes mitgeteilt, dass Clearstream ohne Ausnahmegenehmigung keine Tätigkeit im Zusammenhang mit russischen Wertpapieren mehr erbringen werde. Clearstream hält ein Tätigwerden ohne Ausnahmegenehmigung für sanktionsrechtlich nicht zulässig. Andere Lagerstellen wie Euroclear haben eine solche Auffassung nicht geäußert.
Seitdem schieben sich die zuständigen Stellen das Erarbeiten des erforderlichen Procederes und ein Tätigwerden gegenseitig zu, ohne dass etwas passiert. Statt zügig zu handeln, wird deutschen Kunden durch ihre Depotbank seit Wochen mitgeteilt, dass man für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nicht zuständig sei und eine solche ohnehin nichts bringe, da die Bücher der ADR Emittentinnen geschlossen seien, ein Tausch damit schon deshalb nicht möglich sei.
Nun haben wir die Situation, dass die Bücher für obige ADR geöffnet wurden, aber keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Dasselbe Szenario könnte in naher Zukunft bei Gazprom ADR oder Nornickel ADR passieren. Es zeigt, dass die zuständigen Stellen nun zügig tätig werden müssen, damit europäische Anleger nicht erhebliche Verluste erleiden...

Quelle: Anwalt