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Rückerstattung von Quellensteuer auf US-Anleihen

Domi75
Autor ★
4 Beiträge

Hallo, die Zinszahlungen auf US-WP-Anleihen werden an der Quelle mit 30% besteuert, d.h. mehr als in meinem Wohnsitzland. Laut allgemeiner Regel der DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) hätte ich eigentlich das Recht diesen Differenzbetrag bei dem amerikanischen Finanzamt zurückzufordern. Weiss jemand, ob die USA dies vorsieht/erlaubt? Falls ja, wie geht man in diesem Fall vor (welches Formular,...)?   Danke  

15 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.168 Beiträge

@Domi75  schrieb:

Hallo, die Zinszahlungen auf US-WP-Anleihen werden an der Quelle mit 30% besteuert, d.h. mehr als in meinem Wohnsitzland. Laut allgemeiner Regel der DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) hätte ich eigentlich das Recht diesen Differenzbetrag bei dem amerikanischen Finanzamt zurückzufordern. Weiss jemand, ob die USA dies vorsieht/erlaubt? Falls ja, wie geht man in diesem Fall vor (welches Formular,...)?   Danke  


Dazu kann man nicht viel sagen wenn du dein Wohnsitzland geheim hältst.

Und deine Rechtsform.

 

Als natürliche Person stellt sich die Frage eigentlich nicht da nur 15% Quellensteuer einbehalten werden die voll anrechenbar sind.

 

https://support.divizend.com/hc/de/articles/4418040272017-Kann-ich-die-Quellensteuer-aus-den-USA-auc...

 

Als Kapitalgesellschaft sieht das anders aus.

Da braucht man Form  W-8BEN-E.

paej
Mentor ★★
1.817 Beiträge

@Domi75  schrieb:

Hallo, die Zinszahlungen auf US-WP-Anleihen werden an der Quelle mit 30% besteuert, d.h. mehr als in meinem Wohnsitzland. 


Für deutsche Steuerpflichtige besteht tatsächlich ein Unterschied, ob es sich um Dividenden oder Zinsen handelt.

Die USA besteuern Zinsen mit 0 oder 30% 

 Nach DBA sind davon 0% anrechenbar. Das ist aber irrelevant.

 

Bei lndividuals (natürliche Personen) kann der 30 %ige NRA-Withholding-Tax-Abzug auf Erträgniszahlungen aus US-Quellen auf

15 % bei Dividenden bzw. 0 % bei Zinsen durch Anwendung der Know-Your-Customer-Rules (KYCR)10 oder alternativ durch Abgabe eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars W-8BEN bei der depotführenden Stelle reduziert werden.

 

 

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hinsichtlich natürlicher Personen die in Deutschland ansässig sind, habe ich diese Artikel gefunden:

 

https://www.awt-gmbh.de/news_mandanten/mai_2023/der_qualified_intermediary_status_/

https://www.stb-boesken.de/de/mandanteninfo/mai_2023/der_qualified_intermediary_status_/index.html

 

Danach dürfte die US-Quellensteuer bei Anleihen gar nicht zum tragen kommen.

paej
Mentor ★★
1.817 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 

Danach dürfte die US-Quellensteuer bei Anleihen gar nicht zum tragen kommen.


Wurde ja bereits oben geschrieben.

QS  auf Zinsen auf US Anleihen = 0%

 

Voraussetzung : W 8 BEN oder Depot bei einer Bank mit QI Status. ( KYCR)

 

Zur Vermeidung des mit der Einholung eines Formulars W-8 verbundenen enormen administrativen Aufwandes  wurde den Kreditinstituten einzelner Staaten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, als so genannter „qualifizierter Zwischenverwahrer“ (Qualified lntermediary - QI) zu agieren. Im Rahmen einer (privatrechtlichen) Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem IRS (so genanntes QI-Agreement) wurde gemäß IRS-Erlass2 u. a. auch den deutschen Kreditinstituten die Anwendung der so genannten Know-Your-Customer-Rules (KYCR)3 gewährt, welche es den Kreditinstituten ermöglicht, ohne explizite Benennung für eigene, DBA-berechtigte Depotinhaber eine Quellensteuerbefreiung bzw. -reduzierung anhand der vorliegenden Kontoeröffnungsunterlagen zu gewähren.

 

Gemäß den Quellensteuervorschriften ist grundsätzlich jede Ertragszahlung aus US-Wertpapieren inkl. der vollständigen Daten des jeweiligen Nutzungsberechtigten (d.h. Name, Anschrift, Kontonummer usw.) durch das depotführende Kreditinstitut jährlich nachträglich an den IRS zu melden.

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.168 Beiträge

Es ist dann eben Pech wenn man in Argentinien, Paraguay oder dgl. steuerpflichtig ist.  🙂

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

In der Tat @Silver_Wolf . Da @Domi75 sich nicht wieder gemeldet hat, dürfte die Sache wohl erledigt sein.

paej
Mentor ★★
1.817 Beiträge

@Domi75  schrieb:

…..hätte ich eigentlich das Recht diesen Differenzbetrag bei dem amerikanischen Finanzamt zurückzufordern.

Weiss jemand, ob die USA dies vorsieht/erlaubt?

Falls ja, wie geht man in diesem Fall vor (welches Formular,...)?   Danke  


Eine Rückforderung geht mit einer vereinfachten Steuererklärung in den USA.

Auch für Bürger aus Paraguay und Argentinien ….

 

Detaillierte Informationen gibt es dazu im Internet unter dem Link www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/taxation-of-nonresident-aliens.

 

Für Steuerausländer hat die US8Steuerbehörde IRS eine zentrale Zuständigkeit eingerichtet.

Die ausgefüllte Steuererklärung ist in Papierform oder online beim Internal Revenue Service lP.O. Box 1303, Charlotte, NC 2820181303, U.S.A.) einzureichen

Domi75

Vielen Dank für Eure Erläuterungen. Schlussfolgere ich richtig, dass auf meine US-Zinseinnahmen theoretisch keine Quellensteuer abgegolten werden sollte, da die Comdirect-Bank den QI-Status hat, korrekt? PS: ich bin eine natürliche Person mit Wohnsitz in BE. Gehe ich somit richtig in der Annahme, dass mit der Comdirect abzuklären bleibt, warum trotzdem 30% QSt auf meine US-Zinseinnahmen abgegolten wurden?

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.168 Beiträge

@Domi75  schrieb:

Vielen Dank für Eure Erläuterungen. Schlussfolgere ich richtig, dass auf meine US-Zinseinnahmen theoretisch keine Quellensteuer abgegolten werden sollte, da die Comdirect-Bank den QI-Status hat, korrekt? PS: ich bin eine natürliche Person mit Wohnsitz in BE. Gehe ich somit richtig in der Annahme, dass mit der Comdirect abzuklären bleibt, warum trotzdem 30% QSt auf meine US-Zinseinnahmen abgegolten wurden?


Eine deutsche Bank kann doch nur das deutsche DBA mit USA anwenden.

Wenn du hier nicht steuerpflichtig bist hast du keinen Anspruch auf die Reduzierung und Anrechnung.

Vielleicht solltest du US-Anlagen bei einer belgischen Bank lagern.