"Alte" Verlustbescheinigung von 2021 in Steuererklärung 2022 einfließen lassen?
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am 29.11.2022 18:14
Hallo liebe community,
ich habe eine Verlustbescheinigung mit Aktienverlusten in Höhe von einigenhundert Euro aus dem Jahre 2021 vorliegen. Dooferweise habe ich schlichtweg vergessen diese bei der Steuererklärung für 2021 miteinzubringen. Jetzt frage ich mich, ob das einfach bei der Steuererklärung 2022 (welche ich in einigen Monaten angehen werde) möglich ist? Dann könnte ich diese nämlich mit ein paar Aktiengewinnen (ja, selber Verrechnungstopf) von einem anderen Depot verrechnen. Oder geht das nicht mehr und der Zug ist abgefahren?
Danke für eine Antwort.
LG sh1ne
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Aktien
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am 29.11.2022 19:06
Hallo @sh1ne ,
es tut mir leid, dir eine schlechte Mitteilung machen zu müssen. Aber du kannst eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2021 nicht im Rahmen der Veranlagung 2022 berücksichtigen lassen.
Demzufolge muss sie 2021 berücksichtigt werden. Wenn der Einkommensteuerbescheid 2021 allerdings schon bestandskräftig ist (insbesondere die Einspruchsfrist abgelaufen ist), sehe ich dafür wenig Möglichkeiten. Du brauchst eine Änderungsvorschrift für den Bescheid. Theoretisch gibt es dort zwar einige in der Abgabenordnung (AO). Praktisch scheiden aber womöglich alle aus.
Am ehesten könnte dir der Par 173 AO helfen. Allerdings ist auch danach eine Änderung nicht möglich, wenn dich grobes Verschulden trifft für das nachträgliche Bekanntwerden der neuen Tatsache. Und Du warst es leider, der damals vergessen hat, die Bescheinigung der Erklärung bei zu fügen.
Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg
Lukas
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29.11.2022 19:14 - bearbeitet 30.11.2022 09:16
Willkommen @sh1ne in der Community.
Hier oder hier sind ein paar Dinge dazu beschrieben.
Allgemein muss die VB wohl zum entspr. Steuerjahr dem FA eingereicht werden, wenn es mit beachtet werden soll.
Das innerhalb der Festsetzungsfrist, die länger ist als die Widerspruchsfrist. Ist dein Bescheid schon bestandskräftig, aber Du hast in der Anl KAP die entspr. Erträge auch vergessen mit einzutragen, dann könnte ein Antrag auf nachträgl. Änderung aufgrund neuer Tatsachen akzeptiert werden. Das solltest Du am besten unverzüglich mit deinem FA klären, und zwar eben für die EStE 2021 und nicht erst die kommende für 2022.
Viel Erfolg.
//edit: @Fix1 war schneller, zudem mit Internas aus dem FA
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am 29.11.2022 19:37
Als Kunde der Comdirect könnte man natürlich eine Notlüge anwenden und behaupten man hätte die Steuerbescheinigung erst jetzt erhalten. 🙂
Dann wären das neue Tatsachen die eine Änderung erlauben sollten.

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