am 09.09.2024 13:12
Hallo zusammen,
Bis 2022 wurde auf der Div-Abrechnung noch der Betrag anzeigt (10%), den man vom norwegischen Finanzamt zurückfordern konnte. Auch wurde die Quellensteuer bei der Berechnung der DE-Abgeltungssteuer berücksichtigt.
In den Abrechnung für die Dividenden von norwegischen Aktien wird seit 2023 25% Quellensteuer einbehalten und der deutsche Fiskus zieht auch nochmal 25% ein. Die 10%, die man von Norwegen zurückfordern kann, sind in der Comdirect-Abrechnung ab `23 auch nicht mehr aufgeführt.
Hat jemand ab 2023 Erfahrung mit der Rückerstattung für norwegische Aktien gemacht?
Kann man die vollen 25% von Norwegen zurückfordern?
Vielen Dank
am 29.12.2024 06:07
Frag bei der Comdirct nach. Einfach Support anschreiben
29.12.2024 09:43 - bearbeitet 29.12.2024 09:45
29.12.2024 09:43 - bearbeitet 29.12.2024 09:45
@mastergolfer schrieb:Hi, super Infos. Vielen Dank. Ich wollte gerade online das Formular ausfüllen. Da wird nach einer 12, bzw. elfstelligen VPS Number von HAUTO gefragt. Auf der Firmenwebsite konnte ich nichts finden. Hat hier jemand die VPS Nummer zufällig für HAUTO? Vielen Dank
Die Frage wurde hier bereits beantwortet.
… Die comdirect hat gar keinen eigenen VPS-Account in Norwegen, weil die alles über Clearstream abwickeln.
Damit ist Clearstream gegenüber Norwegen der Inhaber der Aktien. Clearstream hat wohl folgenden VPS-Account:
Account holder: CBLU
Account number: 050050032346
am 28.03.2025 17:00
Hallo Dinheiro,
so jetzt habe ich es auch mal probiert.
1. 25% Quellensteuer auf den Divi-Betrag durch Norwegen
2. 25% Kapitalertrag auf den Divi-Betrag durch unser geliebtes Finanzamt
= 50% der Dividende auf mein Konto überwiesen - Rums
Jetzt ich bei Altinn um meine Quellensteuer zurückzufordern. Auswahloptionen - 5, 10, 15, 20, 25%. Ich hoffnungsfroh die 25% ausgewählt und Formal prüfen lassen. Fehler! Es können nur 10% ausgewählt werden.
= 40% Steuern auf meine Dividenden - Rums
Auf den Steuermitteilungen für der Comdirect ist aber nirgends vermerkt, dass ich 40% Steuern gezahlt habe. Mein Steuerberater kann sich auch kein Reim draus machen.
Leider habe ich zu wenige Aktien, als dass ich unendliche Nachforschungen durch meinen Steuerfachmann bezahlen kann.
Ein Hoch auf Cum Ex und Cum Cum, dass kümmert keine Sau
am 31.03.2025 09:13
Update.
Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater und meinem zuständigen Finanzamt konnte sich keiner die Praxis von Comdirect erklären die Quellensteuer oder zu mindest Teile davon (10%) bei der Berechnung der deutschen Kapitalertragssteuer seit 2022 nicht zu berücksichtigen und damit die vollen 25% Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Die personengenaue Abführung kann das Finanzamt wohl nicht sehen, da die Kapitalertragssteuer als Batch abgeführt wird. Somit kann ich jetzt meinem Geld in der Steuererklärung hinterherlaufen.
Viele Grüße
René
am 25.05.2025 15:48
Ich würde den Steuerberater wechseln, wenn er nicht einmal im Internet recherchieren kann:
Unter
gibt es eine Aufstellung vom Finanzministerium, die darstellt, welche ausländischen Quellensteuern erhoben werden, wieviel davon in Deutschland angerechnet wird und wo eine Erstattung beantragt werden muss.
Die Finanzämter selbst haben von diesen Themen nach meinen Erfahrungen wenig bis gar keine Ahnung, sind also keine Hilfe (kommt im Volk der Sparbuchsparer einfach zu selten vor).
In der Aufstellung steht bei "Anrechenbarkeit" für Norwegen eine 0%, damit ist klar geregelt, warum Banken nichts anrechnen dürfen.
Es gibt 2 Verfahren zur Erstattung:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/norwegen-mehr-steuern-zurueck-20272244.html
Das Verfahren "Shielding Deduction" kann Sinn machen, ist aber vom Einzelfall abhängig. Zb die Deutsche Bank/ Maxblue bietet es gar nicht erst an.
Das Verfahren zur Rückerstattung für Steuerpflichtige mit >15% Steuersatz ist daher:
10% aus Norwegen
15% via Steuererklärung vom Finanzamt
Funktioniert bei mir problemlos.
am 25.05.2025 21:32
Hallo Börse6,
vielen Dank für deine detaillierten Ausführung. So habe ich das am Ende auch gemacht. Bis 22 wurden die 10 % noch in der Dividendenabrechnung aufgeführt. Die meisten Steuerberater sind halt keine steuerzahlendenBerater sondern vorgeschaltet vorm Finanzamt, bezahlt vom Steuerzahler damit das Finanzamt weniger Prüfaufwand, hat.
am 19.06.2025 09:07
Aber auf meiner Jahressteuerbescheinigung von 2024 stehen meine anrechenbaren Quellensteuern aus Norwegen nicht mehr drauf.
Mein Finanzamt will mir dann logischerweise nichts erstatten...
Beim SBroker war das in der JStB ordentlich aufgeführt.
am 19.06.2025 09:15
Ich denke, die Bank geht da "auf Nummer sicher": da die Steuern ja nur unter bestimmten Bedingungen anrechenbar sind, weißt sie Sie nicht als "anrechenbar" aus.
Das Finanzamt kennt sich selbst nicht aus und verweist daher auf die Bank.
So weit, so schlecht.
Ich würde dem FA den link vom Finanzministerium schicken und die einzelnen Abrechnungen.
Dann sollten Sie es eigentlich akzeptieren. Wenn nicht Einspruch und ggf Klage einreichen, wenn das nicht funktioniert.
am 28.07.2025 15:52
Hallo Community,
ich brauche eure Hilfe.
Ich habe nur eine norwegische Aktie im Depot. Wegen doppelter Besteuerung musste Anlage KAP ausgefüllt werden.
Norwegen behält bei der Dividenden 25% Quellensteuer. Die 10 % habe ich von Norwegen erstattet bekommen. Um weitere 15% Quellensteuer zurückbekommen, hat mein Steuerberater die Anlage KAP eingereicht und in der Zeile 41 "Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" den zu erstattenden Betrag ausgefüllt.
Ausserdem hat er in der Zeile 17 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" 0 eingetragen.
In der Anlage KAP-INV in der Zeile 4 wurde die Summe der Dividenden für diese Aktie eingetragen.
Als Folge der Finanzamt diese Dividenden als Einkünfte besteuert. Ich glaube, mein Steuerberater hat die Anlagen KAP und Anlage KAP-INV falsch ausgefüllt.
Sollte er überhaupt ausser Zeile 41 in Anlage KAP noch andere Zeilen ausfüllen? Wie sollte man es richtig machen?
am 28.07.2025 21:14
Schmeiß den Steuerberater raus, weil er leider keine Ahnung von Kapitalerträgen hat.
Trifft im übrigen auf die meisten Steuerberater zu, weil Deutsche überwiegend ihr Geld in Festgeld, Sparguthaben oder Immobilien anlegen.
Die Anlage KAP-INV ist auszufüllen, wenn Du Investmenterträge erzielt hast, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
Da geht es um Investmentfonds.
Ausserdem sind die Dividenden ja bereits (doppelt) versteuert wurden und sind bereits in der Jahressteuerbescheinigung enthalten.
Insofern wäre folgendes richtig:
Zeile 41 "Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" den Euro Betrag der 15% eintragen.
Das wars.
Und ich würde den Sachverhalt noch vorne unter "Mitteilungen an das FA" erläutern