am 08.05.2019 03:49
Hallo liebe Community,
ich bin relativ neu auf dem Gebiet der Aktienanlage und würde mich daher über ein wenig Klarheit im Bezug auf die Funktionsweise von DBA und Quellensteuer freuen, insbesondere Frankreich. Nachdem ich bereits in deutsche Aktien und über Fonds auch international investiert habe, hat es mich gereizt auch mal in einen ausländischen Titel zu investieren. Dadurch komme ich natürlich zwangsweise auch in Kontakt mit der Quellensteuer.
Nachdem ich in die AXA investiert habe (WKN 855705) erhielt ich nun die erste Dividende in Höhe von 120,60€. Davon wurde dann natürlich die Quellensteuer abgezogen (36,18€) und anschließend noch die deutschen Abgaben (16,47€) um dann insgesamt auf einen Auszahlungsbetrag von 67,95€ zu kommen. Bei der deutschen Besteuerung wurden bereits 15,44€ der Quellensteuer angerechnet. Übrig bleiben folglich noch 20,74€, die auch so in dem Schreiben zur Dividendengutschrift ausgewiesen sind, die ich auf Antrag zurückfordern kann.
Könnt ihr mir vielleicht weitere Informationen zum Rückforderungsvorgang geben? Nach ein wenig googeln bin ich leider nicht viel schlauer und weiß lediglich, dass ich eventuell einen Tax Voucher von der comdirect für ~12€ brauche und dass die Rückforderung seit 2018 leichter sein soll.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und einen schönen Start in den Tag,
zumben
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 08.12.2022 17:39
Ist beim Thema Vorabbefreiung zwischendurch eigentlich mal etwas passiert, liebe comdirect?
am 08.12.2022 17:45
Was sollte denn passieren?
am 08.12.2022 17:58
Dass die comdirect das Vorabbefreiungsverfahren ähnlich der DKB abwickelt, um ihre Kunden bei einem Depotanbieter zu halten und ihre Erträge zu erhöhen.
Nur so eine Idee.
am 08.12.2022 18:09
Du hast die Antwort vor zwei Jahren bekommen.
Es interessiert die Bank doch nicht wieviel Steuern du bezahlst.
An den Dividenden verdient sie nichts und hat damit nur Arbeit.
Andere Banken bieten das gar nicht an oder nur gegen hohe Gebühren.
am 08.12.2022 18:13
Wenn ich meine französischen Aktien bei der comdirect kaufe, verdient die comdirect daran.
Den Rest des Themas kann man unter "Service" und "Kundenorientierung" zusammenfassen.
am 13.04.2024 12:40
Hallo Bracke,
es geht ein Formular:
https://kunde.comdirect.de/faq/dba-vollmacht
Erklärung Comdirect:
Eine Erstattung ausländischer Quellensteuer ist in einigen Fällen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem quellensteuererhebenden Land besteht. Wir weisen den Anteil rückerstattungsfähiger Quellensteuer auf Ihrer Wertpapierabrechnung aus.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht bieten wir Ihnen einen besonderen Service und übernehmen für Sie das Erstattungsverfahren, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Um den Antrag auf Rückerstattung zu stellen, senden wir Ihnen zukünftig jährlich den Antrag auf die Ansässigkeitsbescheinigung. Diesen senden Sie bitte unterschrieben zurück, alles Weitere veranlassen wir für Sie.
am 12.05.2025 18:34
Hallo Leute, schenkt Euch den Streß mit QuSt Rückerstattung aus Ländern wie ZA, Spanien, Frankreich usw. Wennschon, dann für Frankreich mit einem Depot der Konkurrenz ING Diba, da gibt´s die Bescheinigungen kostenfrei ins Depot. P.S. easy besonders beim automatisierten Rückfordern bei Div aus Schweiz und Österreich. Gruß