13.05.2024 13:04 - bearbeitet 13.05.2024 13:15
Liebe Community,
ich habe am 6. Mai einen Fonds zum Verkauf eingestellt. Dieser hat in meinem Orderbuch den Status "gekündigt". Was bedeutet in diesem Fall "gesperrt". In meinem Depot scheint die Position schon ausgebucht zu sein. Screenshots anbei 😉
Ich habe vor zwei, drei Wochen schon zwei Tranchen des Fonds verkauft. Der Verkauf ging relativ rasch durch und an einen Status "gekündigt" kann ich mich nicht erinnern.
Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas zu dem (für mich) ominösen Status "gekündigt" etwas sagen könnte. Dankeschön.
Viele Grüße
M.
am 13.05.2024 14:11
Du hast den Offenen Immobilienfonds unwiderruflich zum 06.05.2025 gekündigt. Er wird zum dann gültigen Rücknahmekurs von der Fondsgesellschaft zurückgenommen, sofern die Rücknahme nicht ausgesetzt wurde.
am 13.05.2024 14:22
@Krügerrand Zuerst einmal besten Dank für deine Antwort.
Da habe ich dann wohl irrtümlich beim Verkauf eine falsche Auswahl getroffen. Wenn ich dich richtig verstehe, dann wird die Order am 06.05.2025 zu dem an diesem Tag gültigen Kurs verkauft und ich habe keine Möglichkeit, diese Order noch irgendwie zu stornieren?
am 13.05.2024 14:30
Aus meiner Sicht hast du unbewusst das richtige getan. Denn die Rückgabe an die Fondsgesellschaft erfolgt kostenlos zum Nettoinventarwert, wohingegen der Verkauf über die Börse zum Kurswert und gebührenpflichtig erfolgt.
Ob du den Auftrag nach einer Woche aus Kulanz noch ändern kannst, kann ich dir nicht sagen. Aber "unwiderruflich" bedeutet eigentlich, dass das nicht geht.
am 13.05.2024 14:46
@Krügerrand Danke für deine erneute Erläuterung. Jetzt verstehe sogar ich es 🙂
13.05.2024 15:35 - bearbeitet 13.05.2024 15:47
Rückgaben an die Fondsgesellschaft sind eig. immer? für ein Jahr gültig. Der 06.05.2025 hat nichts besonderes zu bedeuten. Insbesondere nicht, dass es an diesem Tag ausgeführt wird.
Meine Vermutung, ohne genaueres zu wissen, ist dass du die "gesetzliche Mindesthaltefrist von 24 Monate" nicht eingehalten hast, für alle Anteile, die du zurück geben möchtest? (Das würde aus meiner Sicht alles erklären)
Zudem hat bei dem Produkt der Anbieter das Recht, mit der Rücknahme 12 Monate zu warten.
PS: Bankmitarbeiter, die solche Produkte Kunden empfehlen/verkaufen sind eine Schande für ihren Berufsstand, aus meiner Sicht ;).
13.05.2024 15:49 - bearbeitet 13.05.2024 15:50
13.05.2024 15:49 - bearbeitet 13.05.2024 15:50
@DerMitFrage schrieb:Rückgaben an die Fondsgesellschaft sind eig. immer? für ein Jahr gültig. Der 06.05.2025 hat nichts besonderes zu bedeuten. Insbesondere nicht, dass es an diesem Tag ausgeführt wird.
Meine Vermutung, ohne genaueres zu wissen, ist dass du die "gesetzliche Mindesthaltefrist von 24 Monate" nicht eingehalten hast, für alle Anteile, die du zurück geben möchtest? (Das würde aus meiner Sicht alles erklären)
Zudem hat bei dem Produkt der Anbieter das Recht, mit der Rücknahme 12 Monate zu warten.
Bankmitarbeiter, die solche Produkte Kunden empfehlen/verkaufen sind eine Schande für ihren Berufsstand, aus meiner Sicht ;).
„Fondsanteile müssen ab dem Kaufdatum mindestens 24 Monate gehalten werden. Erst dann können sie an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden. Für Fondsanteile, die nach dem 21. Juli 2013 gekauft wurden, gilt außerdem eine zwölfmonatige Kündigungsfrist für die Rückgabe.“
Bei Verkauf über eine Börse - falls möglich - gilt die Kündigungsfrist nicht.
am 13.05.2024 16:40
Zur Info:
Der Fonds wurde am 23. August vom comdirect-Depot meines verstorbenen Schwiegervaters in unser Depot übertragen.
Wann die Anteile von meinem Schwiegervater genau gekauft wurden, kann ich jetzt nicht sagen - waren bei ihm aber mindestens zehn Jahre oder länger im Depot.
Was mich jetzt (wieder) verwirrt:
Am 13. März und am 15. April 2024 habe ich bereits zwei Tranchen verkauft. Das hätte doch nicht funktionieren dürfen, wenn die 24-monatige Mindesthaltefrist und die zwölfmonatige Kündigungsfrist bei mir irgendwie schlagend wäre? Habe ich jetzt irgendwo einen Denkfehler oder habe ich beim Verkauf tatsächlich ein falsches Knöpfchen gedrückt?
P.S.: Mein Schwiegervater hatte noch drei weitere Fonds "selbigen Kalibers" im Depot. Welche Bank ihm die "Dinger" verkauft hat, verschweige ich hier lieber 😉
13.05.2024 16:46 - bearbeitet 13.05.2024 16:47
13.05.2024 16:46 - bearbeitet 13.05.2024 16:47
@Mabuse schrieb:Zur Info:
Der Fonds wurde am 23. August vom comdirect-Depot meines verstorbenen Schwiegervaters in unser Depot übertragen.
Wann die Anteile von meinem Schwiegervater genau gekauft wurden, kann ich jetzt nicht sagen - waren bei ihm aber mindestens zehn Jahre oder länger im Depot.
Was mich jetzt (wieder) verwirrt:
Am 13. März und am 15. April 2024 habe ich bereits zwei Tranchen verkauft. Das hätte doch nicht funktionieren dürfen, wenn die 24-monatige Mindesthaltefrist und die zwölfmonatige Kündigungsfrist bei mir irgendwie schlagend wäre? Habe ich jetzt irgendwo einen Denkfehler oder habe ich beim Verkauf tatsächlich ein falsches Knöpfchen gedrückt?
P.S.: Mein Schwiegervater hatte noch drei weitere Fonds "selbigen Kalibers" im Depot. Welche Bank ihm die "Dinger" verkauft hat, verschweige ich hier lieber 😉
Es gilt hier prinzipiell ein FIFO Prinzip. Also was zuerst gekauft wurde, dass wird zuerst verkauft. Dass bei den ersten beiden Tranchen das Ganze geklappt hat ergibt sich dann, da diese Anteile vor langer Zeit gekauft wurden. Wenn du jetzt den Rest in einer Dritten verkaufen willst und dein Schwiegervater monatlich in den Fonds gezahlt hat (evtl. bis zu seinem versterben und anschließend wurden die Raten eingestellt?, (so ist es oft bei Bausparverträgen)), dann sind Anteile dabei, die die Frist nicht einhalten.
Der Fondsanbieter schickt regelmäßig Post. Am besten mal in die Briefe schauen, ob da irgendwo eine Abrechnung von denen dabei war. Der Anbieter schickt regelmäßig Post raus. Ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt oder sonstiges kann ich alles nicht sagen :/.
Du hast kein falsches Knöpfchen gedrückt.
13.05.2024 17:08 - bearbeitet 13.05.2024 17:12
13.05.2024 17:08 - bearbeitet 13.05.2024 17:12
@Mabuse schrieb:
Was mich jetzt (wieder) verwirrt:
Am 13. März und am 15. April 2024 habe ich bereits zwei Tranchen verkauft. Das hätte doch nicht funktionieren dürfen, wenn die 24-monatige Mindesthaltefrist und die zwölfmonatige Kündigungsfrist bei mir irgendwie schlagend wäre? Habe ich jetzt irgendwo einen Denkfehler oder habe ich beim Verkauf tatsächlich ein falsches Knöpfchen gedrückt?
😉
Haltefrist hast du „mit geerbt“
Schau doch mal nach, ob die ersten Verkäufe evtl. über eine Börse erfolgt sind und nicht durch Rückgabe an die KAG.
Dann würden die zusätzlichen 12 Monate entfallen.