am 09.12.2020 15:14
Seid gegrüßt,
heute habe ich meine erste NV-Bescheinigung erhalten und hätte dazu ein paar Fragen.
Ich hatte im Antrag angegeben, dass die Bescheinigung ab 2020 gelten soll, allerdings gilt sie nun erst ab dem 01.01.2021. Da ich im aktuellen Kalenderjahr schon Anspruch darauf habe, habe ich nun wohl zwei Möglichkeiten.
Entweder ich setze mich nochmals mit dem Finanzamt in Verbindung und erbitte eine für 2020 gültige Bescheinigung oder ich erstelle eine Steuererklärung, um die Kapitalertragssteuer für 2020 zurück zu erhalten. Sehe ich das richtig?
Erhält man die originale Bescheinigung nach dem Einsenden an die comdirect wieder zurück? Ist folgende Adresse korrekt?
comdirect bank AG
25449 Quickorn
Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 09.12.2020 15:40
Alles was du schreibst, stimmt soweit.
Fraglich, ob das Finanzamt schnell genug arbeitet, dass sich da für 2020 noch was machen lässt. Dazu kann dir aber nur das Amt selbst was sagen...
Eine Steuererklärung für jemanden, der ansonsten eine NV-Bescheinigung erhalten würde, dürfte allerdings nicht allzu kompliziert sein 🙂
Das Original bekommst du nicht zurück. Siehe https://kunde.comdirect.de/faq/nv-bescheinigung
baha
am 09.12.2020 15:56
Ich würde auch die Variante mit der Steuererklärung für 2020 empfehlen, das Jahr ist ja bald um.
am 09.12.2020 16:32
@NordlichtSH schrieb:Ich würde auch die Variante mit der Steuererklärung für 2020 empfehlen, das Jahr ist ja bald um.
Das denke ich auch. Werde es dann so machen!
Grüße