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am 08.10.2019 07:19
Hallo,
frage mich, ob ich noch etwas tun muss nach 2018, wenn ich Dividenden von ETFs in mein Verrechnungskonto eingezahlt bekomme. Offenbar wird ja automatisch alles abgezogen aber welche Rolle spielt der Steuerfreibetrag dabei ?
Heißt das einfach daß ich für die ersten 801 verdienten Euro keine Steuern bezahle und darüber hinaus der Staat eben ins Konto greift, wie üblich und ich muss nichts weiter tun ?
Oder muss / sollte ich meine Einkünfte im Lohnsteuerbüro angeben ?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 08.10.2019 08:05
Hallo @84639023,
wenn Du einen Freibetrag eingereicht hast, musst Du selbst nichts weiter unternehmen. Die ersten 801 Euro (bei Aktienfonds sogar 1144 wegen 30%iger Teilfreistellung) erhältst Du in voller Höhe, anschließend führt die comdirect automatisch die Steuern für Dich ab.
Einmal jährlich erhältst Du eine Steuerbescheinigung in Deine Postbox, diese gebe ich für die Steuererklärung dem Steuerberater.
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am 08.10.2019 08:24
Das mit der Steuerbescheinigung ginge dann in meinem Fall wohl an das Lohnsteuerbüro. Wann kommt die denn ungefähr, in welchem Monat ? Dann kann ich danach schauen..und was auch noch schön wäre, kriegt man nach der Lohnsteuerabrechnung da noch was raus ?
08.10.2019 08:53 - bearbeitet 08.10.2019 08:54
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08.10.2019 08:53 - bearbeitet 08.10.2019 08:54
Hallo @84639023
wenn du keine Kapitalerträge außer den Dividenden/Gewinnen aus dem Comdirect-Depot hast, musst du wie schon geschrieben wurde, nichts weiter tun. Wenn du andere Banken/Konten/Depots hast, müsste man das noch weiter prüfen.
Wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist und die Bank für darüber hinausgehende Erträge Steuern einbehalten hat, dann sollte sich allein wegen dieses Sachverhalts keine Steuererstattung ergeben (außer, dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25%).
Die Steuerbescheinigungen erstellt Comdirect normalerweise bis Ende März und du müsstest diese dann in der Postbox finden.
Gruß
baha
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am 08.10.2019 11:08
Habe nur aus meinem Depot Kapitalerträge und wo mein persönlicher Einkommensteuersatz liegt, weiß ich nicht, aber als Wachmann liegt er evtl. nicht so hoch.
Habe aber noch ein Girokonto bei der Postbank, aber das ist ein ganz normales, wo eben der Lohn reinplumst.
Werde dann einfach mal die Steuerbescheinigung ausdrucken und ins LS-Büro mitnehmen. Schön daß ich mir ansonsten keinen Kopf machen brauche, wollte ja nicht wegen Steuerhinterziehung aus Unwissenheit belangt werden können.
Danke allen
08.10.2019 11:19 - bearbeitet 08.10.2019 11:20
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08.10.2019 11:19 - bearbeitet 08.10.2019 11:20
@84639023 schrieb:Habe nur aus meinem Depot Kapitalerträge und wo mein persönlicher Einkommensteuersatz liegt, weiß ich nicht, aber als Wachmann liegt er evtl. nicht so hoch.
Kapitalerträge werden pauschal versteuert. Das erledigt die Bank für Dich (Stichwort Quellensteuer), Dein Steuersatz ist da völlig uninteressant. Du bekommst also von vornherein nur den bereits versteuerten Betrag ausgezahlt, damit ist das Thema Steuern komplett erledigt. Daher brauchst Du auch die Steuerbescheinigung nirgendwo vorzulegen.
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am 08.10.2019 11:38
@TeePee schrieb:Kapitalerträge werden pauschal versteuert. Das erledigt die Bank für Dich (Stichwort Quellensteuer), Dein Steuersatz ist da völlig uninteressant.
So schwarzweiß ist die Sache aber auch nicht richtig.
Sollte der persönliche Steuersatz geringer als 25%, dem Satz der Abgeltungssteuer, liegen, dann kann es durch die Günstigerprüfung durchaus zu einer Erstattung kommen.
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am 08.10.2019 12:14
@GetBetter schrieb:
So schwarzweiß ist die Sache aber auch nicht richtig.Sollte der persönliche Steuersatz geringer als 25%, dem Satz der Abgeltungssteuer, liegen, dann kann es durch die Günstigerprüfung durchaus zu einer Erstattung kommen.
Da hast Du natürlich völlig Recht. Hatte ich komplett verdrängt

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