am 13.05.2021 18:40
Ich habe leider einige Calls mit Totalverlust.
Muss ich diese nun verkaufen, oder kann ich darauf warten, dass sie wertlos ausgebucht werden?
Ich möchte nicht, dass mir die Verluste für die Verlustverrechnung verloren gehen.
am 20.05.2021 08:50
Hallo @Dilaudid,
im Prinzip ist es so, wie @Zilch es beschreibt.
Für Verluste, die durch einen Verkauf realisiert werden, erfolgt eine Berücksichtigung im entsprechenden Verrechnungssaldo – bei Optionsscheinen im VVT Sonstige. Diese Verluste werden auf Bankebene unterjährig verrechnet. Sollten am Jahresende noch Verluste vorhanden sein, werden diese auf Bankebene ins nächste Jahr vorgetragen. Nur bei Beantragung einer Verlustbescheinigung (bis 15.12. des Jahres) werden diese Verluste im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und müssen im Wege der Einkommensteuerveranlagung veranlagt werden. Auf Ebene des Finanzamts können diese Verluste mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet bzw. auf FA-Ebene vorgetragen werden.
Verluste, die durch Verfall bzw. die wertlose Ausbuchung entstehen, werden nicht in die Verrechnungssalden auf Bankebene eingestellt. Diese werden automatisch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und können nur im Rahmen der Veranlagung und bis zur Höhe von 20.000 EUR pro Kalenderjahr angerechnet werden.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Beste Grüße
Jan-Ove