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Muss die DBA Vollmacht jedes Jahr neu eingereicht werden?

carst22
Autor ★
7 Beiträge

Ich habe letztes Jahr erstmalig eine DBA Vollmacht zur Rückerstattung bzw. Verrechnung der ausländischen Quellensteuer eingereicht.  Hat auch gut funktioniert. Nun frage ich mich jedoch ob ich diese Vollmacht mit Beginn des neuen Jahres erneut einreichen muss? Aus der DBA Vollmacht kann ich es nicht richtig ableiten. Da steht nur das der Auftrag ab jetzt gilt und mit dem Tod erlischt. Bedeutet das, dass der Auftrag bzw. die Vollmacht Gültigkeit bis ultimo hat? 

3 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.653 Beiträge

@carst22  schrieb:

Ich habe letztes Jahr erstmalig eine DBA Vollmacht zur Rückerstattung bzw. Verrechnung der ausländischen Quellensteuer eingereicht.  Hat auch gut funktioniert. Nun frage ich mich jedoch ob ich diese Vollmacht mit Beginn des neuen Jahres erneut einreichen muss? Aus der DBA Vollmacht kann ich es nicht richtig ableiten. Da steht nur das der Auftrag ab jetzt gilt und mit dem Tod erlischt. Bedeutet das, dass der Auftrag bzw. die Vollmacht Gültigkeit bis ultimo hat? 


Crazyalex_0-1707501951679.png

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

paej
Mentor ★★
1.808 Beiträge

@carst22  schrieb:

Da steht nur das der Auftrag ab jetzt gilt und mit dem Tod erlischt.

Bedeutet das, dass der Auftrag bzw. die Vollmacht Gültigkeit bis ultimo hat? 


„Der Auftrag erlischt im Fall des Todes des Depotinhabers“

Für mich ist der Text eindeutig 🙃

 

( du musst den Auftrag nur 1x stellen und nicht jedes Jahr erneut)

 

Griseldis
Experte ★
127 Beiträge

Ich würde sagen, Du musst die DBA-Vollmacht nur im Falle Deines Ablebens erneuern 😁