am 09.02.2024 18:48
Ich habe letztes Jahr erstmalig eine DBA Vollmacht zur Rückerstattung bzw. Verrechnung der ausländischen Quellensteuer eingereicht. Hat auch gut funktioniert. Nun frage ich mich jedoch ob ich diese Vollmacht mit Beginn des neuen Jahres erneut einreichen muss? Aus der DBA Vollmacht kann ich es nicht richtig ableiten. Da steht nur das der Auftrag ab jetzt gilt und mit dem Tod erlischt. Bedeutet das, dass der Auftrag bzw. die Vollmacht Gültigkeit bis ultimo hat?
am 09.02.2024 19:06
@carst22 schrieb:Ich habe letztes Jahr erstmalig eine DBA Vollmacht zur Rückerstattung bzw. Verrechnung der ausländischen Quellensteuer eingereicht. Hat auch gut funktioniert. Nun frage ich mich jedoch ob ich diese Vollmacht mit Beginn des neuen Jahres erneut einreichen muss? Aus der DBA Vollmacht kann ich es nicht richtig ableiten. Da steht nur das der Auftrag ab jetzt gilt und mit dem Tod erlischt. Bedeutet das, dass der Auftrag bzw. die Vollmacht Gültigkeit bis ultimo hat?
Gruß Crazyalex
09.02.2024 19:57 - bearbeitet 09.02.2024 21:40
@carst22 schrieb:Da steht nur das der Auftrag ab jetzt gilt und mit dem Tod erlischt.
Bedeutet das, dass der Auftrag bzw. die Vollmacht Gültigkeit bis ultimo hat?
„Der Auftrag erlischt im Fall des Todes des Depotinhabers“
Für mich ist der Text eindeutig 🙃
( du musst den Auftrag nur 1x stellen und nicht jedes Jahr erneut)
am 10.02.2024 10:58
Ich würde sagen, Du musst die DBA-Vollmacht nur im Falle Deines Ablebens erneuern 😁