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03.01.2019 16:27 - bearbeitet 03.01.2019 16:34
Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr!
Da ich bald umziehen werde und die Kautionszahlung mit dem Vermieter noch nicht abschließend geklärt ist, wollte ich euch nach Erfahrungen mit einem Mietkautionsdepot fragen. Nutzt das jemand? Welche Anbieter sind preis- und empfehlenswert?
Vereinbart ist eine Kaution i.H.v. ca. 2.500 - 3.000 €. Der Vermieter hat ein Mietkautionskonto (z.B. bei der DKB) vorgeschlagen. Ich hätte eher Lust, das Geld in einen ETF anzulegen, statt es jahrelang zum Megazins von 0,01% o.ä. auf einem Konto liegen zu lassen.
Als möglichen Anbieter habe ich fidelity gefunden, alle anderen Treffer bei Google scheinen veraltet zu sein, hier gab es z.B. DWS und und ING, bei beiden konnte ich bei einer ersten Suche nichts entsprechendes mehr finden. Fidelity berechnet einmalig 30 € und dann jährlich 40 €. Nicht die Welt, aber auch kein Schnäppchen, nur für ein Depot.
Ich bin gespannt, ob jemand zu diesem (anscheinend) Exotenthema Erfahrungen beisteuern kann.
Viele Grüße
Toni
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 08.01.2019 22:18
@t.w. schrieb:
@huhuhu schrieb:Stell Dir vor, tw. und sein Eigentümer hätten halbe / halbe bei evt. gewinnen vereinbart,
aber auch bei evt. anfallenden Verlusten
Hm, eine interessante Idee, auf die ich bislang gar nicht gekommen bin. Merke ich mir für den nächsten Mietvertrag 😉
Guten Abend tw
hier wie versprochen ein paar Daten;
Fond 847450
Papiere wurden auf ein vorhandenes Depot vom Eigentümer eingelagert.
Zeitpunkt, Feb. 2016
Kaution 6.750.-
Aa. 0,55 % wurde vom Et. alleine getragen.
Jährliche gebühren für den Mieter, keine.
Jährliche Ausschüttungen werden in ein paar Kölsch umgesetzt.
Nach Beendigung des Mv. wird Vk.
Bestand 50:50
Verhandlungsdauer ca.4 Std.
Schönen Abend
hhh
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am 08.01.2019 22:28
Sehr spannendes Konzept, vielen Dank @huhuhu 👍🏻
Wie Du vielleicht gelesen hast, ist das Thema für mich (bis zum nächsten Umzug) bereits abgeschlossen. Es wird in einen S&P 500 (LYX0FS) investiert, das Depot wird für die Mietdauer verpfändet - das war's.
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am 08.10.2020 16:36
Die ING Depots können nicht (mehr) abgetreten werden als Mietkautionsdepot Hier ein Auszug einer Aukunft der ING Stand 07.10.2020
(...)"Abtretungen bzw. Verpfändungen sowie Bürgschaften und Mietkautionskonten gehören nicht zu unserem Angebot. Wir haben diesen Service in der Vergangenheit eingestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir da auch keine Ausnahme machen können.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen können."(...)
- Tags:
- Mietkautionsdepot
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am 08.10.2020 16:53
Hallo @GeorgeD,
stimmt, genau das habe ich vor fast zwei Jahren ja auch festgestellt, siehe allererster Beitrag in diesem Thread
Wer Interesse an einem solchen Depot hat: Bei der Fidelity klappte alles wunderbar und tut dies auch noch bis heute. Angeboten wird es ebenfalls noch.
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am 08.10.2020 17:28
Da ich vor kurzem umgezogen bin hatte ich vor kurzem noch das Thema auf dem Tisch.
Es ist zwar richtig, dass es eine Sicherheit für den Vermieter darstellt, jedoch muss dieser auch garantieren, dass ihr die Kaution bei Auszug wieder vollumfänglich zurückbekommt. Dies ist rechtlich geregelt. Mein ehemaliger Vermieter hätte dann auf Grund von Corona ein ganz großes Problem: Wenn er mir durch den Auszug und keinerlei Rückstände 4.200€ schuldig ist, und das Depotwert durch einen Crash mal eben auf 3.300€ gesunken ist. Deshalb ist es aus Vermietersicht nicht empfehlenswert solch einen Deal einzugehen.
Unsere Kaution ist nun auch auf einem DKB Mietkautionskonto. Das wirft zwar keine Zinsen ab (also nicht nennenswert), aber dafür haben beide Parteien die Sicherheit die gesetzlich zu gewährleisten ist.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 08.10.2020 17:40
Hallo @Zilch,
das würde ich erst mal anzweifeln, bis ich es schwarz auf weiß lese. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter hier in der Pflicht wäre, den Verlust auszugleichen.
Die Kaution ist ja der Inhalt des verpfändeten Depots und nicht der Geldwert zum Kauftag. Der Vermieter schuldet mir also nicht den Geldwert, sondern widerum nur den Inhalt des Depots.
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am 08.10.2020 17:43
Hierzu ein Auszug aus dem Vertrag:
Der Mieter verpfändet hiermit an den Vermieter alle Investmentfondsanteile und Anteilsbruchstücke, die in dem FFB Mietkautionsdepot gegenwärtig und künftig gebucht sind, sowie sämtliche gegenwärtig und künftig auf Zahlung von Geld gerichteten Ansprüche, die ihm auf Grund der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gegen die Bank zustehen sowie alle Ansprüche - vor allem Lieferungs- und Herausgabeansprüche -, die ihm wegen den in dem Depot gegenwärtig und künftig gebuchten, im In- oder Ausland ruhenden und/oder in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Investmentfondsanteilen zustehen.
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08.10.2020 18:19 - bearbeitet 08.10.2020 18:24
Hallo Jungs,
auf Grund Eurer Diskussion, habe ich beim dem mir bekannten Vermieter
( 50 / 50 ) mal nachgefragt. ( Thread v. 8.1.19 )
Wenn ich es richtig verstanden habe, liegen beide wohl um die 2.000.- im plus mit Ihren Anteilen...nicht schlecht wie ich meine.
Im Februar waren Sie gemeinsam mit Freunden,
die Kölsch & Frikadellen genießen
Ich meine, ein netter Vermieter und ein zufriedener,
glücklicher Mieter... so soll es sein
Grüße
P.....
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09.10.2020 08:11 - bearbeitet 09.10.2020 08:25
@t.w. schrieb:Hallo @Zilch,
das würde ich erst mal anzweifeln, bis ich es schwarz auf weiß lese. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter hier in der Pflicht wäre, den Verlust auszugleichen.
Die Kaution ist ja der Inhalt des verpfändeten Depots und nicht der Geldwert zum Kauftag. Der Vermieter schuldet mir also nicht den Geldwert, sondern widerum nur den Inhalt des Depots.
Ich kann nur wiedergeben was die Anwältin sagte. Diese hat meinen Vermietern davon abgeraten ein Depot zu nehmen (ich hatte das Thema auch angesprochen, ab in einen MSCI World damit und gut ist), da eben entsprechende Kautionshöhe im Mietvertrag festgelegt ist und ich bei Auszug Anspruch auf diese Summe aus dem Mietvertrag habe. Dein Depotvertrag und die Verpfändung ist ja schön und gut, aber du hast auch einen Mietvertrag mit einer festgelegten Kautionshöhe. Und auf diese Kautionshöhe hast du als Mieter Anspruch, sofern keine anderen Gründe eine Verminderung rechtfertigen. Das sind zwei verschiedene Verträge und somit erstmal völlig getrennt voneinander zu betrachten. Du müsstest entsprechende Wertminderung also definitiv im Mietvertrag auch festhalten und vertraglich, im Mietvertrag, ausschließen dass du als Mieter vollen Anspruch auf die Summe hast. Denn es gilt immer noch §551 BGB:
Der Vermieter ist in der Pflicht, die Kaution als Fremdgeld zu behandeln und zum üblichen Zinssatz als Spareinlage bei einer Bank anzulegen. Man kann andere Anlageformen vereinbaren, aber zum Beispiel wäre der Vermieter rechtlich belangbar wenn er das Geld in einem Tresor in Bar aufbewahrt und dies so nicht im Vertrag explizit festgelegt ist.
Weiterhin aus §551 BGB:
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 09.10.2020 08:49
Ich halte es für völlig unproblematisch. Im Gesetz steht doch "Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren". Damit hat sich aus meiner Sicht jegliche Problematik erledigt.
Warum um alles in der Welt sollte das BGB nicht gelten, wenn man für den Mietvertrag kein vorformuliertes Formular benutzt? Zumal es allein davon mindestens hunderte gibt.
Außerdem kann man auch einfach in so einem Formular Teile durchstreichen und im Freitextbereich was passendes eintragen 😉 Von daher...
Es muss schriftlich sein, ja, aber das wars dann auch.
Dem vermeintlichen Nachteil möglichen Wertverlusts steht direkt die Chance auf Wertsteigerung entgegen.
So jedenfalls meine Ansicht als relativ entspannter Vermieter.
baha
