Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Konsequenzen aus dem neuen Investmentsteuergesetz für ETFs

pirus
Autor
2 Beiträge

Hallo liebe Finanzgemeinde,

 

ich habe mich über das neue Investmentsteuergesetz belesen und wollte primär fragen, ob ich die Kernimplikationen für ETFs richtig verstanden habe.

 

Konkret verstehe ich die Lage nun so:

 

1. Alle ETFs (ob in- oder ausländisch, ob ausschüttend oder thesaurierend, ob physisch oder synthetisch) sind nun 'steuereinfach' in dem Sinne, dass die Bank automatisch alle Abgeltungssteuer einzieht und keine Steuererklärung diesbzgl. nötig ist

 

2.Die steuerliche Behandlung ist nun sehr ähnlich über die verschiedenen ETFs hinweg.

 

3. Allerdings 

 

3a. haben thesaurierende ETFs (egal ob in- oder ausländisch) einen gewissen Steuerstundungsvorteil

 

3b. und synthethisch thesaurierende ETFs sind evt. nachteilig, da sie nur u.U. die Teilfreistellung bzgl. der Abgeltungssteuer erhalten

 

 

 

Implikationen also: Physische, thesaurierende ETFs sind (egal ob in- oder ausländisch) sind aufgrund der Steuerstundung die beste Wahl, sofern die 801 Euro Freibetrag bereits ausgeschöpft werden.

 

 

Sieht die gesammelte Weisheit der Forenmitglieder die Sache ähnlich oder übersehe ich etwas?

 

 

Danke Euch!

2 ANTWORTEN

RaKe
Experte ★
143 Beiträge

Hallo @pirus,

erstmal willkommen in der Community!

 

Ich kann dir mal sagen wie ich das ganze verstanden habe:

Alle Fonds (ETFs sowie "normale" Fonds) werden ab dem 01. Januar gleich behandelt. Bei den thesaurierenden ETFs hattest du bis dahin den Vorteil dass du den Versteuerung der Kapitalerträge zu einem späteren Zeitpunkt, dem Verkauf deiner Anteile, verzögern konntest. Du hast dann also beim Verkauf auf den enstandenen Kursgewinn die Abgeltungssteuer gezahlt.

 

(Zur Info: Auf ausländische Fonds wird ggf. anfallende Quellensteuer nicht mehr angerechnet!)

 

Nun gibt es für alle Fonds gleichermaßen eine Vorabpauschale.

 

Vorabpauschale = Basisertrag - Ausschüttungen

Der Basiserstrag wird wie folgt berechnet:

 

Basisertrag = ETF Wert zum Jahresanfang x Basiszins x 0,7

Der Basiszins wird jedes Jahr vom BMF neu festgelegt.

 

Da du bei thesaurierern keine Ausschüttungen hast ist die Vorabpauschale = Basisertrag.

 

Zu zahlende Steuer = Vorabpauschale * (100% - Teilfreistellung) * Abgeltungssteuer

 

Rechenbeispiel:

Basisertrag = 10.000€ x 1,1% x 0,7 = 77€
Steuer = 77€ * (100% - 30%) * 26,375% = 14,22€

Die Ausschüttungen werden mit der Pauschale verrechnet, so dass du i.d.R bei ausschüttenden ETFs keine Pauschale zu zahlen brauchst. Bei diesem Beispiel müsstest du Ausschüttungen von 77€ bekommen haben damit die Pauschale auf 0€ fällt was einer Rendite von 0,77% entspricht. Das sollte eigentlich jeder ETF toppen können ...

 

Ebenso wird die Vorabpauschale bzw. die Steuer darauf beim Verkauf des Fonds berücksichtigt.

Bleiben wir beim vorherigen Beispiel: Dein Fond ist von 10.000€ auf 11.000€ gewachsen und du hast auf die 77€ Pauschale die 14,22€ Steuern gezahlt.

Nun möchtest du den Fond für 11.000€ verkaufen, was einem Kursgewinn von 1.000€ entspricht.

 

Steuer = Kursgewinn * (100% - Teilfreistellung) * Abgeltungssteuer - Pauschalsteuer
Steuer = 1.000€ * (100% - 30%) * 26,375% - 14,22€ = 170,41€

 

Hier gibt es auch einen ganz tollen Rechner, mit dem du die Steuerlast deines ETFs berechnen kannst.

 

Zu deiner Frage: Es kommt auch ganz darauf an was dein Ziel mit dem ETF ist. Möchtest du einen regelmäßigen Cashflow oder langfrisitig Vermögen aufbauen? Ich für meinen Teil habe nur ausschüttende ETFs, weil ich den Cashflow bevorzuge und die Pauschale quasi wegfällt.

 

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!

 

Gruß.

 

PS: Das mit Steuern ist ohnehin immer eine Sache. Ich bin kein Steuerberater und das war nur meine persönliche Einschätzung ohne Gewähr für Richtigkeit! 🙂

pirus
Autor
2 Beiträge

Hallo @RaKe,

 

danke für Deine Antwort!

 

So verstehe ich es im Wesentlichen auch.

 

Die thesaurierenden haben so wie ich es sehe auch nach den neuen Regeln einen Steuerstundungsvorteil, da die Gesamtmenge an Ausschüttungen (die ja wenn man einen ausschüttenden nehmen würde besteuert würde) im Allgemeinen eher höher liegen dürfte als der (zumindest zZ ja sehr niedrig angesetzte) Basisertrag. Zudem könnte es sein, dass der Wert des Fonds über das Jahr trotz thesaurierter Ausschüttungen gefallen oder konstant geblieben ist... dann zahlt man keine Steuern in dem Jahre, würde aber bei dem entsprechenden Ausschüttenden Steuern zahlen.

 

 

Aber wie Du sagst, kommt es natürlich auch drauf an, ob man die Ausschüttungen ausgeben oder wieder anlegen möchte. Bei mir ist es das Zweitere, weshalb sich ein thesaurierender eh anbietet.

 

 

Weiß noch jemand was bzgl. der Frage, ob nun wirklich alle ETFs steuereinfach sind, d.h. ohne Steuererklärung auskommen?