am 05.11.2017 14:04
am 12.01.2018 16:27
Hallo Community,
Swap-basierte ETFs profitieren in gleicher Weise von der Teilfreistellung wie physisch replizierende, wenn sie mehr als die im Gesetz geforderte Mindestaktienquote garantieren (d.h. mehr als 51% für eine 30%-tige bzw. mehr als 25% für eine 15%-tige Teilfreistellung).
Wichtig ist aber in jedem Fall (d.h. sowohl synthetisch als auch physisch replizierende ETFs), dass die jeweilige Aktienquote in den Verkaufsunterlagen als Anlagebedingung festgeschrieben wird. Ich habe verschiedene Fondsgesellschaften diesbezüglich angeschrieben und alle haben mir dies in gleicher Weise bestätigt, allerdings haben viele Fondsgesellschaften diese notwendige Festlegung noch nicht erledigt (so z.B. Lyxor und SSA SPDR, beide haben mir aber bestätigt, dass sie diese Festlegung schnellst möglich nachholen werden).
Bei db x-trackers und bei iShares sowie bei ComStage kann man diese Festlegung mittlerweile mindestens auf deren Internetseiten meist aber auch bereits in den Verkaufsunterlagen finden.
Achtung: Jeder ETF/Fonds hat eine individuell unterschiedlich festgelegte garantierte Mindestaktienquote. Dabei stellt sich heraus, dass Swap-basieret ETFs häufig eine höhere Aktienquote garantieren als physisch replizierende (so viel zur Panikmache in der Presse!). Es gibt sogar physisch voll replizierende ETFs, für die überhaupt keine Aktienquote festgelegt ist (iShares Developed Markets Property Yield [IE00B1FZS350] ist so ein Fall; auf der Internetseite muss der entsetzte Anleger lesen: "Dieser Fonds ist steuerlich klassifiziert als Sonstiger Fonds und hat eine Mindestaktienquote von 0%."). Dafür ist wahrscheinlich die Wertpapierleihe verantwortlich: Wenn Aktien gegen Anleihen oder Bargeld als Sicherheit getauscht werden, veringert das die nach Gesetz garantierte Mindestaktienquote.
Hier ist also jeder Anleger in der Verantwortung, die Mindestaktienquote in den Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds selber zu prüfen.
Gruß paba
am 12.01.2018 20:51
Es gibt sogar physisch voll replizierende ETFs, für die überhaupt keine Aktienquote festgelegt ist (iShares Developed Markets Property Yield [IE00B1FZS350] ist so ein Fall; auf der Internetseite muss der entsetzte Anleger lesen: "Dieser Fonds ist steuerlich klassifiziert als Sonstiger Fonds und hat eine Mindestaktienquote von 0%.").
Uff, danke für die Info. Der ETF geht dann bei mir wohl über den Jordan.
am 13.01.2018 09:11
Hallo @Necoro,
es handelt sich beim iShares Developed Markets Property Yield um eine Anlage in REITs (Real Estate Investment Trust). Diese gelten wohl nicht als Aktien. Bei iShares werden REITs unter der Anlageklasse „Immobilien“ und der Unteranlageklasse „Immobilien-Aktien“ geführt. Ob der ETF aber deswegen gleich als Immobilienfonds im Sinne des Gesetzes gilt, weiß ich leider auch nicht. Dann würde ja eine Teilfreistellung 80% gelten (weil Schwerpunkt Ausland).
Gruß paba