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Kapitalertragsteuer wird nicht abgezogen trotz ausgeschöpftem Freistellungsauftrag

blue4u
Autor ★
6 Beiträge

Hallo zusammen,

bei den letzten Dividendenabrechnungen habe ich mich gewundert, dass keine Steuern (Kapitalertrag, Soli) abgezogen wird, obwohl der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.

Ist das normal? Werden die Steuerung dann am Ende fällig? Oder regelt das das Finanzamt bei der Steuererklärung.

Danke für Eure Meinunungen bzw. Erfahrungen.

Christian

 

2 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@blue4u 

Wenn der Freistellungauftrag und folglich auch der Verlustverrechnungstopf "Sonstiges" bereits ausgeschöpft ist, dann erfolgt kein Steuerabzug solange Du noch anrechenbare ausländische Quellensteuer in Deinem Topf hast.

 

Diese QSt wird zunächst mit Faktor 4 aufgebraucht, 1 € anrechenbarerer QSt gewährt Dir also eine abzugsfreie Dividendengutschrift von 4 €.

Andersrum ausgedrückt: Für eine Gutschrift von 10 € verbrauchst Du 2,50 € aus dem Topf der anrechenbaren QSt.

 

Ich vermute genau hier liegt der Grund für Deine freudige Überraschung.

CurtisNewton
Legende
3.861 Beiträge

@GetBetter  @blue4u Außerdem gibt es noch Aktien bei denen die Dividende aus Sondervermögen bezahlt wird und damit zunächst steuerfrei ist.

Dafür wird dann der Kaufpreis entsprechend nach unten korrigiert.

 

Damit wandert der Kapitalertrag vom Topf Sonstige in den Topf Aktien und es entsteht ein Steuerstundungseffekt.

Ein Beispiel wäre die Deutsche Pfandbrief Bank, Stichwort  § 27 des Körperschaftsteuergesetzes.

 

Die Telekom gehört z.B. auch zu dem illustren Kreis steuerfreier Dividenden sagt deren Homepage.

Investor Relations 

 

 

 

 

 

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