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Kapitalertäge die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen aber einkommensteuerpflichtig sind?

16 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

 

 


@CurtisNewton  schrieb:

Zeile 18-25 sind doch aber Einkünfte die mit der Kapitalertragssteuer noch zu versteuern sind, und nicht solche die mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. 

 

 



korrekt

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@paej  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf

 

Zeile 25 ist korrekt

 


Das zweifele ich mal an.  🙂

Totalverluste mit Aktien oder Zertifikaten unterliegen auch der Kapitalertragsteuer, dürfen aber von der Bank nicht verrechnet werden.

Dafür ist dieses Feld da.

 


Anzweifeln kannst du, richtig lesen solltest du aber auch....

 

Das ist die Zuordnung im Formularbereich KAP

 

"Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"

 

....also noch zu berücksichtigen sind; auch Verluste

 

 

 


Wird das hier jetzt wieder mal Kindergarten?

Du solltest vielleicht nicht nur lesen sondern das auch verstehen.  😞

 

1. Geht es um pauschale Versteuerung mit KESt oder um Einkommensteuer?

2. Ist der Steuerabzug bereits erfolgt oder nicht? Wobei ein Abzug ja nur pauschal möglich ist.

 

 

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Ich würde mal die Zeilen 27-34 ("Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz") zur Diskussion stellen:

 

Zinserträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen sowie auf Antrag Erträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft werden mit dem persönlichen Steuersatz bzw. dem Teileinkünfteverfahren besteuert.

Quelle: haufe.de

 

Zugegebenermaßen fehlt mir aber momentan die Phantasie, wie es bei der comdirect in diesem Bereich zu einem Ertrag gekommen sein könnte.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Das ist doch nun absurd und wird auf 99,9% der Kunden sicher nicht zutreffen.

Wie gesagt, einfach Gold verkauft. 🙂

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Das ist doch nun absurd und wird auf 99,9% der Kunden sicher nicht zutreffen.

Wie gesagt, einfach Gold verkauft. 🙂

 


@GetBetter 

 

@powerschwabe  hat leider die  Angewohnheit in mindestens 3 Foren die gleichen Fragen zu stellen aber so gut wie nie irgendwelche Informationen zurück zu geben.

 

In einem anderen Forum habe ich nun gelesen, dass es wohl um Anleihen-Tauschprämien geht.

 

Ich bin hier im Faden - letztlich ohne weitere Informationen - bisher davon ausgegangen, dass  irgendwo bankseitig nicht berücksichtigte negative Kapitaleinkünfte/Verluste entstanden sind.

Insoweit mein Fehler.

 

“Richtig geraten“ hat allerdings ohne die o.g. Information keiner von uns …auch nicht das freundliche einsame Rudeltier….😜

 

 

 

 

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@paej 

Danke für Deine Detektivarbeit. Damit wäre dann immerhin das eine Rätsel schon gelöst.

Vermutlich ist der Ertrag dann eine Folge dieses Vorgangs aus dem vergangenen Jahr.

 

Die anfängliche Frage ist damit aber noch immer unbeantwortet, nämlich wo in der Steuererklärung der Betrag einzutragen ist.

Da die Energie von @powerschwabe immer nur für den Startbeitrag aber nicht mehr für anschließende Rückmeldungen reicht, handelt es sich allerdings offenbar um ein akademisches Problem. Vielleicht profitieren aber zukünftige Generationen noch von einer Antwort ... oder auch @Leachim, der den Thread ja wiederbelebt hat.

 

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@NordlichtSH  schrieb:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf

 

Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).


Nein.

Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.

Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.

 

Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen.  😞


Schade, dass der Link zum Vordruck der Anlage KAP für 2023 nicht funktioniert.

 

Aber ich habe großes Vertrauen in die Nutzer dieses Forums: ihr schafft das schon, das selbst zu googeln.