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Investmentsteuerreformgesetz Erstattung bezahlter Steuern bei ausländischen thesaurierenden Fonds

gustavgans
Autor
2 Beiträge

In der Vergangenheit konnten bei einem Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds die berechnetetn Stuern korrigiert werden, wenn in den Besitzjahren auf die thesaurierten Verträge Steuern abgeführt worden waren.

Nun kommen die Steuermitteilungen über den fiktiven Verkauf und in der gestundeten Steuerbemessungsgrundlage sind "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" einthalten. Kann ich in Zukunft, und wenn ja wann meine bereits gezahlten Steuern anrechnen?

2 ANTWORTEN

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @gustavgans,

 

herzlich willkommen zunächst in der Community.

 

Ja, natürlich muss es auch bei einem Verkauf nach dem 01.01.2018 problemlos möglich sein, die "noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen akkumulierten thesaurierten Erträge" in der Steuererklärung des Jahres des Verkaufs zurückzuholen. Du musst dich nur darauf einstellen, dass du nachweisen musst, dass du die Erträge dieser Art, die du vor dem 01.01.2018 erzielt hast, auch ordnungsgemäß in deinen vorhergehenden Steuererklärungen deklariert hast. Wenn du diese Steuer nicht zurückholen könntest, wäre das ja eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Erträge. Es fallen ab 2018 allerdings keine neuen Steuern dieser Art mehr an, denn ab 2018 wird nicht mehr die Thesaurierung sondern eine Vorabpauschale versteuert (und bei ausschüttenden Fonds natürlich weiterhin auch die realen Ausschüttungen).

 

Gruß paba

gustavgans
Autor
2 Beiträge

Vielen Dank für die Auskunft, so hatte ich es mir auch gedacht. Also die alten Unterlagen gut archivieren!