am 10.01.2023 11:13
@eifel schrieb:War der Meinung, dass bei Wahl für die Aktie keine Steuer anfällt.
Grundsätzlich hält der deutsche Fiskus bei Allem, was wie eine Ausschüttung aussieht, die Hand auf. Bitte bedenke, daß ausländische Gesellschaften ihre Kapitalmaßnahmen so gestalten, daß sie für einheimische Anleger (steuer)günstig sind. Wer ist Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat da meist das Nachsehen.
am 10.01.2023 11:26
Na doch schon. Auch für die Aktie fällt KESt an, denn du erhältst ja trotzdem einen Kapitalzufluss. Was wegfällt ist die Quellensteuer (in Spanien).
Anders wäre das, wenn die Stücke tatsächlich zu 0 eingebucht werden (weil es keinen gelieferten Bewertungskurs gibt), aber dann erfolgt ja beim Verkauf eine Gesamtbesteuerung der Stücke, effektiv ändert sich also nichts an der Steuerlast, sie wird nur verschoben.
Die KESt dürfte sowieso gleich sein, ob Bar oder in Aktien ist dabei egal. Ich kenn das nur so nicht, aber macht ja jede Bank auch anders.
am 10.01.2023 15:40
Moin Tarulia,
genau so steht es da in "fett":
"Wir bitten um Weisung über die Verwendung der Bezugsrechte bis spätestens 13.01.2023"
am 10.01.2023 15:46
Klar, es geht ja um den Satz darunter 😉 Oder zumindest steht da in der Regel was von "Sollte bis zu dem Termin keine Weisung eingegangen sein" oder sowas in der Richtung.
am 10.01.2023 15:49
So, vielen lieben Dank Leute.
Ob meine Frage nun - aufgrund der Vielzahl meiner Iberdrola-Aktien (3 Stück) - sinnfrei oder irgendwie doch sinnig war, lass ich mal dahingestellt.
Ich werde jetzt - wie von @Tarulia - beschrieben, "Bezug 1 Gratisaktie" hinschreiben. Ehrlicherweise bin ich mir in dem Fall immer noch nicht sicher, ob dass das Richtige ist, aber, wenn dann wird die Codi das als "fehlerhaft" aufnehmen und fertig.
Wie Ihr sicherlich bemerkt habt, bin ich auch gerade völliger Neuling auf dem Gebiet. Insofern kann ich sowieso nur daraus lernen.
In jedem Fall bedanke ich mich für die zahlreichen Antworten und Ihr werdet sicher noch die ein oder andere Frage von mir beantworten "müssen".
Habt alle einen entspannte Restwoche.
am 10.01.2023 15:52
okay...also:
"Sollten Sie uns bis zu diesem Termin keine Weisung erteilt haben, halten wir uns mangels Weisung für ermächtigt, die auf Ihren Bestand entfallenden Gratisaktien zu beziehen und die verbleibenden BR bestmöglich zu verwerten."
am 10.01.2023 15:53
@DVDG schrieb:Ich werde jetzt - wie von @Tarulia - beschrieben, "Bezug 1 Gratisaktie" hinschreiben. Ehrlicherweise bin ich mir in dem Fall immer noch nicht sicher, ob dass das Richtige ist, aber, wenn dann wird die Codi das als "fehlerhaft" aufnehmen und fertig.
Nur das Kreuz beim Kauf der Bezugsrechte nicht vergessen, dann klappt das schon 😉
Über die Sinnhaftigkeit kann man lange diskutieren, aber am Ende ist es deine Entscheidung, daher entscheid wie du es für richtig hältst.
am 10.01.2023 15:56
Jetzt wurde dir auf 5 Seiten erklärt worum es geht und du kapierst es trotzdem nicht?
Wenn du 1 Aktie haben willst musst du 57 BR dazu kaufen.
Das wird mit den Gebühren ein Minus-Geschäft.
Wirtschaftlich sinnlos.
Aber mach es ruhig wenn du mal die Abläufe sehen willst.
am 10.01.2023 16:04
Besten Dank für die freundlichen Worte - naja, ich kann damit umgehen, auch wenn ich es nicht kapiere. Aber bestimmte Menschen können es halt nicht...eventuell mal kurz drüber nachdenken.
Bis dato hat hier auch niemand darüber geschrieben - wie auch in meiner Frage geschrieben - wieviel Kosten ich habe, wenn ich die 57 BR kaufe.
Kannst Du ja gerne noch einmal ausführen. Vielleicht kapiere ich es dann @Silver_Wolf
Auch Dir ne stressfrei Restwoche.
10.01.2023 16:21 - bearbeitet 10.01.2023 16:25
Wenn man sich über Kosten nicht klar ist hilft ein Blick ins PLV. 🙂
Handel/Verwertung von Bezugsrechten
Es fallen die üblichen Orderentgelte an, bei Verkäufen jedoch erst ab einem Volumen von 25 EUR.
Für einen Kauf zahlst du also die Mindestprovision
9,90 + 57 * 0,18 ~= 20,16 EUR.
Beim Bezug der Aktie zahlst du dann nochmal 9,90 Provision. Zusammen also 30 Euro.
Etwas teuer für eine Aktie.