Anschaffungskosten von Aktien über Bezugsrecht
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am 20.05.2024 10:02
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Berechnung des steuerrelevanten Veräußerungsgewinns von Aktien, die durch Ausübung eines Bezugsrechtes (aus Altbestand) gekauft wurden. Dazu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:
Geschäftsvorfall 1:
- Kauf 1 Aktie durch Ausübung des Bezugsrechtes nach neuem Steuerrecht in 2021 (ursprünglicher Aktienbestand aber aus Altbestand aus 2004)
- Kosten für das Bezugsrecht 5 Eur.
- Kurs der Aktie am Tag des Kaufes 15 Eur.
Geschäftsvorfall 2:
- Verkauf dieser 1 Aktie
- Verkaufspreis 10 Eur
Meine Frage ist: Habe ich jetzt einen steuerlichen Gewinn oder Verluust gemacht?
Gewinn wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Bezugsrechtspreis 5 Eur = 5 Eur Gewinn
Verlust wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Einstandskurs Aktie 15 Eur = 5 Eur Verlust
Leider habe ich zwei Banken, die die unterschiedlichen Wege verwenden.
Was ist denn jetzt eigentlich korrekt? Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe.
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Depot
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20.05.2024 10:37 - bearbeitet 20.05.2024 10:38
@ibro schrieb:Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Berechnung des steuerrelevanten Veräußerungsgewinns von Aktien, die durch Ausübung eines Bezugsrechtes (aus Altbestand) gekauft wurden. Dazu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:
Das hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Abstrakte Beispiele sind nicht besonders hilfreich.
Was ist denn jetzt eigentlich korrekt? Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe.
Das entscheiden nicht wir in der community, sondern die Finanzbehörden.
Also: du brauchst keine Angst zu haben; dein Finanzamt korrigiert eventuelle Fehler der Banken.
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am 20.05.2024 10:59
@ibro schrieb:Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Berechnung des steuerrelevanten Veräußerungsgewinns von Aktien, die durch Ausübung eines Bezugsrechtes (aus Altbestand) gekauft wurden. Dazu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:
Geschäftsvorfall 1:
- Kauf 1 Aktie durch Ausübung des Bezugsrechtes nach neuem Steuerrecht in 2021 (ursprünglicher Aktienbestand aber aus Altbestand aus 2004)
- Kosten für das Bezugsrecht 5 Eur.
- Kurs der Aktie am Tag des Kaufes 15 Eur.
Geschäftsvorfall 2:
- Verkauf dieser 1 Aktie
- Verkaufspreis 10 Eur
Meine Frage ist: Habe ich jetzt einen steuerlichen Gewinn oder Verluust gemacht?
Gewinn wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Bezugsrechtspreis 5 Eur = 5 Eur Gewinn
Verlust wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Einstandskurs Aktie 15 Eur = 5 Eur Verlust
Leider habe ich zwei Banken, die die unterschiedlichen Wege verwenden.
Was ist denn jetzt eigentlich korrekt? Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe.
„Korrekt“ ( zumindest rechnerisch) können beide Wege sein.
Das hängt davon ab, wie bei der Zuteilung des Bezugsrechts steuerlich verfahren wurde ( Direktbesteuerung oder nicht) und mit welchem steuerl. Anschaffungswert die erworbene Aktie im Depot steht.
Grundsetzl. sollte das Verfahren bei allen Banken identisch sein ( die Daten stammen meist von WM - Datenservice).
In der Praxis gibt es allerdings öfter unterschiedl. Abwicklungsmethoden.
Du solltest die jeweiligen bankseitig angewendeten Verfahren für deinen konkreten Fall unter Berücksichtigung der möglicherweise angepassten Einstandswerte ( evtl. auch die Altbestand- Aktien) mal konkret von Anfang bis Ende durchrechnen.
Häufig kommt das gleiche Ergebnis raus.
Ohne den konkreten Fall genau zu kennen ist eine verlässliche Aussage hier im Forum unmöglich.
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21.05.2024 08:57 - bearbeitet 21.05.2024 08:57
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
ibro

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