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Anschaffungskosten von Aktien über Bezugsrecht

ibro
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem mit der Berechnung des steuerrelevanten Veräußerungsgewinns von Aktien, die durch Ausübung eines Bezugsrechtes (aus Altbestand) gekauft wurden. Dazu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:

 

Geschäftsvorfall 1:

- Kauf 1 Aktie durch Ausübung des Bezugsrechtes nach neuem Steuerrecht in 2021 (ursprünglicher Aktienbestand aber aus Altbestand aus 2004)

- Kosten für das Bezugsrecht 5 Eur.

- Kurs der Aktie am Tag des Kaufes 15 Eur.

 

Geschäftsvorfall 2:

- Verkauf dieser 1 Aktie

- Verkaufspreis 10 Eur

 

Meine Frage ist: Habe ich jetzt einen steuerlichen Gewinn oder Verluust gemacht?

Gewinn wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Bezugsrechtspreis 5 Eur = 5 Eur Gewinn

Verlust wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Einstandskurs Aktie 15 Eur = 5 Eur Verlust

 

Leider habe ich zwei Banken, die die unterschiedlichen Wege verwenden.

 

Was ist denn jetzt eigentlich korrekt? Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe.

3 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@ibro  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem mit der Berechnung des steuerrelevanten Veräußerungsgewinns von Aktien, die durch Ausübung eines Bezugsrechtes (aus Altbestand) gekauft wurden. Dazu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:

 


Das hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Abstrakte Beispiele sind nicht besonders hilfreich.

 


 

Was ist denn jetzt eigentlich korrekt? Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe.


Das entscheiden nicht wir in der community, sondern die Finanzbehörden.

Also: du brauchst keine Angst zu haben; dein Finanzamt korrigiert eventuelle Fehler der Banken.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@ibro  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem mit der Berechnung des steuerrelevanten Veräußerungsgewinns von Aktien, die durch Ausübung eines Bezugsrechtes (aus Altbestand) gekauft wurden. Dazu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:

 

Geschäftsvorfall 1:

- Kauf 1 Aktie durch Ausübung des Bezugsrechtes nach neuem Steuerrecht in 2021 (ursprünglicher Aktienbestand aber aus Altbestand aus 2004)

- Kosten für das Bezugsrecht 5 Eur.

- Kurs der Aktie am Tag des Kaufes 15 Eur.

 

Geschäftsvorfall 2:

- Verkauf dieser 1 Aktie

- Verkaufspreis 10 Eur

 

Meine Frage ist: Habe ich jetzt einen steuerlichen Gewinn oder Verluust gemacht?

Gewinn wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Bezugsrechtspreis 5 Eur = 5 Eur Gewinn

Verlust wäre: Verkaufspreis 10 Eur - Einstandskurs Aktie 15 Eur = 5 Eur Verlust

 

Leider habe ich zwei Banken, die die unterschiedlichen Wege verwenden.

 

Was ist denn jetzt eigentlich korrekt? Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe.


„Korrekt“ ( zumindest rechnerisch) können beide Wege sein.

 

Das hängt davon ab, wie bei der Zuteilung des Bezugsrechts steuerlich verfahren wurde ( Direktbesteuerung oder nicht) und mit welchem steuerl. Anschaffungswert die erworbene Aktie im Depot steht.

 

Grundsetzl. sollte das Verfahren bei allen Banken identisch sein ( die Daten stammen meist von WM - Datenservice).

In der Praxis gibt es allerdings öfter unterschiedl. Abwicklungsmethoden.

 

Du solltest die jeweiligen bankseitig angewendeten Verfahren für deinen konkreten Fall unter Berücksichtigung der möglicherweise angepassten Einstandswerte ( evtl. auch die Altbestand- Aktien) mal konkret von Anfang bis Ende durchrechnen.

 

Häufig kommt das gleiche Ergebnis raus.

 

Ohne den konkreten Fall genau zu kennen ist eine verlässliche Aussage hier im Forum unmöglich.

 

 

 

 

 

 

 

ibro
Autor ★
4 Beiträge

Hallo ihr beiden,

 

vielen Dank für eure Antworten.

 

Grüße

ibro