18.11.2019 14:39 - bearbeitet 18.11.2019 14:41
als zusatz info für alle möchte ich heute meine gestrige an das eidgenössische steueramt der schweiz geschickte email mit fragen und die bereits heute erhaltenen antworten darauf posten:
antworten jeweils mit einem "++" davor:
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich fülle gerade das Formular 85 aus und habe folgende Frage dazu:
Muß jeder einzelne Beleg / Nachweis, also jedes Blatt wie z.B.
Dividendenabrechnungen von meinem zuständigen Wohnsitz Finanzamt hier in Deutschland bestätigt/ abgestempelt werden oder ist es ausreichend wenn die Bestätigung des Finanzamts nur auf dem Formular 85 erfolgt?
++ Nur auf dem Formular 85 ist ausreichend.
Ich habe von meiner depotführenden Bank die Tax Voucher nur in elektronischer Form erhalten, ist es ausreichend wenn ich diese in Papierform ausdrucke und per Post an die Eidgenössische Steuerverwaltung schicke?
++ Ja
Oder kann ich sie sofort in elektronischer Form also per EMail an Sie senden?
++ Ist möglich aber nur für die Belege. Form 85 brauchen wir das Original.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
herzliche güße und noch einen schönen tag!
+++ hat noch jemand einen tipp ob und wie ich das belgische und dänische quellensteuer rückforderungsformular bequem am notebook ausfüllen kann also wie es nicht handschriftlich geht? welche software vewendet ihr dafür - möglichst freeware 🙂
besten dank für eure tipps uns sorry für meine NUR klein schrift !
am 18.11.2019 15:34
Hallo @fireball8
ich schicke meinem örtlichen Finanzamt nur das vorher ausgefüllte Formular 85
und zwar Ausführung 1 (geht dann mit Stempel an mich zurück) und Ausführung 2 (Kopie von 1, bleibt beim Finanzamt) und nicht die Belege.
Was belgische und dänische Quellensteuer angeht, kenne ich mich nicht aus,
aber dazu gibt es Threads hier in der Community.
Gruß, Pramax
am 31.03.2020 22:46
die schweizer arbeiten top. nicht zuletzt dank eurer hilfe habe ich rasendschnell innerhalb von nur 3 monaten die zurückgeforderte schweizer quellensteuer für die jahre 2016,2017 und 2018 auf dem konto gutgeschrieben. ( ich weiß ich habe mir bis zum letzten drücker im dez.2019 zeit gelassen. :))
nun steht im den brief der eidgenossen ( der länger benötigte als die überweisung ) folgendes:
Sehr geehrter Herr XXX,
Die Eidgenössische Steuerverwaltung digitatisiert ihre Prozesse und dies betrifft auch die
Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für in Deutschland ansässige
Personen. Die Digitalisierung hat folgende Auswirkungen:
Die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Erträgen mit
Fälligkeiten ab 1. Januar 2020 müssen online beantragt werden.
Die Rückerstattunq der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Erträgen mit
Fälligkeiten bis und mit 31. Dezember 2019 sind nach wie vor mittels physischem
Formular 85 einzureichen.
Weitere lnformationen zur Online-Einreichung von Rückerstattungsanträgen werden wir ab
Mitte Januar 2020 auf unserer Webseite publizieren.
Freundliche Grüsse
lhre ESTV
Startseite ESTV: https://www.estv.admin.ch
am 01.04.2020 10:53
@fireball8: Das ist interressant.
Ich hoffe nur, daß die deutschen Finanzbehörden da mitspielen und die Ansässigkeitsbescheinigung in digitaler Form bereitstellen.
am 02.04.2020 19:05
na das wäre natürlich mal was. wenn da jemand was weiss bitte posten.
stay happpy stay healthy stay @home
am 02.04.2020 19:31
Ich frage mich, wie zukünftig bei Schweizer Verrechnungssteuerrückforderungen mit den Tax-Vouchern verfahren wird..
Die musste man ja bisher bei Comdirect für sündhaft teueres Geld
anfordern und dann an die Schweizer Steuerbehörde per Brief schicken. Werden die zukünftig elektronisch als irgendwie signierte Dokumente erstellt?
Gruß, Pramax
am 02.04.2020 19:38
Also, vielleicht bin ich naiv, und ich habe mich ehrlich gesagt mit dem neuen Verfahren auch noch nicht beschäftigt, aber warum sollte man nicht einfach alle Dokumente einscannen (Wohnsitzbestätigung, Tax-Vouchers, Dividendenbelege) und das als PDF online hochladen?
Ich habe Anfang der Woche nach gut sechs Monaten Bearbeitungsdauer meine Quellensteuer für 2017, 2018 und 2019 bekommen. Da war ebenfalls der Brief dabei, den @fireball8 oben zitiert hat. War ein ziemlicher Batzen Geld, vermutlich hat deswegen meinen Antrag einer der Teamleiter bearbeitet. Für die besonders krassen, schwierigen Fälle sind die Chefs zuständig, das ist überall so (außer da wo ich arbeite). Beim Antrag meiner Mutter haben die Schweizer nur einige Tage gebraucht, siehe oben.
nmh
am 02.04.2020 19:44
Also das ist nicht dein Ernst. Da werden vom Digitalisierungsvorreiter Comdirect Papierzettel für 12 Euro verschickt, mit denen man nix anfangen kann, und das auch nur auf Antrag. Anschließend soll ich die Einscannen und digitalisieren. Wer das mit sich machen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen.
am 18.06.2020 09:58
@Pramax schrieb:Ich frage mich, wie zukünftig bei Schweizer Verrechnungssteuerrückforderungen mit den Tax-Vouchern verfahren wird..
Die musste man ja bisher bei Comdirect für sündhaft teueres Geld
anfordern und dann an die Schweizer Steuerbehörde per Brief schicken. Werden die zukünftig elektronisch als irgendwie signierte Dokumente erstellt?
Gruß, Pramax
Hallo @Pramax , @dg2210 , @Beethoven , @nmh , @fireball8
ich habe mich durch den neuen Prozess der Schweizer durchgearbeitet.
Das/den Tax-Vouchern mit der Abrechnung lädt m/w/d als PDF hoch, füllt vorher alle persönlichen Daten aus und das Dokument - genau drei Seiten - druckt m/w/d dann aus und schickt es seinem persönlichen Lieblingsfinanzamt zur Wohnsitzbestätigung.
Und das, was vom F-Amt wieder kommt, schickt man in die Schweiz.
Ohne Papier und Post geht es leider immer noch nicht.
Sollte jemand seine Schweizer Aktien bei der ING haben, erleichtert das die Sache erheblich 😉
Ich werde das heute- mal an mein F-Amt schicken. Mal schaun ob da alles klappt - oder ob ich irgendwas vergessen hab ( mein erstes mal 🙂
Viele Grüße,
SG1
am 18.06.2020 11:03
Habe meine Unilever-Aktien auf die Postbank übertragen. Da wird gleich eine Verrechnung der Steuern bei Dividendenzahlung (zuletzt14.5.20) vorgenommen.