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Gelöst: Schweizer Quellensteuer zurückholen

dg2210
Legende
6.232 Beiträge

Ich habe es geschafft, die zuviel bezahlte Schweizer Quellensteuer (=Verrechnungssteuer) zurückzuholen, und zwar so:

 

Im August 2016 habe ich mir von der Comdirect "Tax-Vouchers" für meiner schweizer Dividenden für die Jahre 2013-2016 angefordert. Nach wenigen Tagen lagen diese im Briefkasten.

 

Auf meinem PC habe ich mir einen SnapForm-Reader installiert, mir das "Formular 85" von den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( link ) geholt, ausgefüllt und ausgedruckt.

 

Die ausgedruckten Formulare schicke ich an mein Wohnsitzfinanzamt um meine Steuerlichen daten bestätigen zu lassen, nach einer Woche hatte ich die ausgefüllten Formulare wieder im Briefkasten.

 

Die vom Finanzamt abgestempelten Dokumente gehen nun zusammen mit den Tax-Vouchers in die Schweiz. Nach knapp 3 Monaten erhielt ich dann mein Geld zurück, sowie ein neues Formular 85 mit vor-ausgefüllten Stammdaten.

 

 

148 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Liebe Freunde der Schweizer Quellensteuer,

 

folgende Auskunft erreicht mich soeben aus der Schweiz von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Abteilung Rückerstattung:

 

"In der Regel werden Rückerstattungsanträge innert [sic!] 4-6 Monate nach Eingang bearbeitet, in Zeiten mit grossem Arbeitsanfall kann dies durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen. - Aufgrund eines Wechsels unserer Informatiksysteme sind wir in der Bearbeitung der Anträge leider etwas in Verzug geraten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis."

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @nmh und alle die noch warten 
bei mir hat die Quellensteuerrückerstattung aus der Schweiz von Mitte Oktober 2018 bis Mitte März 2019 gedauert. Also gute 5 Monate.
Grüße

Eckhard

Pramax
Mentor ★★★
3.472 Beiträge

Hallo @eckhardschnell 

 

Danke für die Info.

 

Dann scheint sich die Bearbeitungszeit bei den Eidgenossen

wohl gegenüber 2017/18 etwas verkürzt zu haben.

 

Ich unterziehe mich der "Tortur" sowie so nur alle 3 Jahre, d.h.,

erst wieder 2020.

 

Hallo @nmh , "innert" ist so ein herrliches schweizerdeutsches Wort,

genauso wie "Grundstück mit Seeanstoss" [sic!]. Leider ist letzteres wegen der horrenden Preise in der Schweiz für einen Otto-Normal-Piefke unerschwinglich.

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

MegaNexus
Autor ★
6 Beiträge

Habe nach 2 Jahren jetzt nochmal bei den Schweizern nachgefragt (per Email) ob der Antrag bei denen eingegangen ist. Antwort kam sehr fix; laut denen ist da nie was eingegangen -> also entweder hat die Post oder die Schweizer Mist gebaut. Habe das ganze dann nochmal eingereicht und innerhalb von 2 Wochen die Erstattung bekommen 🙂

(Habe diesmal mit Sendungsverfolgung gemacht^^)

nicknbg
Einsteiger
1 Beiträge

Die Bruttodividende muß dann wohl in diesem Irrgarten von einem Formblatt - ich meine das 85 - , in "Kolonne 6 " eingetragen werden?

Habt Ihr eigentlich die Originalbelege von der Bank in die Schweiz geschickt - oder Kopien gemacht und diese geschickt, da man ja nichts zurückbekommt? 

 

Ich habe von der Commerzbank ein Blatt Gutschrift und ein Blatt steuerliche Behandlung. Die steuerliche Behandlung ist aber komplett in EU, sollte daher für die CH nicht nötig sein, oder?

 

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Kurioses aus der Schweiz:

 

Ich habe Mitte Oktober 2019 einen Antrag auf Quellensteuerrückzahlung für meine Mutter eingereicht.

 

Bereits drei Wochen später (!!!!) erhielt mein Vater (!!!!) einen Brief, wonach das Geld auf das Konto meiner Mutter (!!!!) zurückgezahlt wird.

 

Warum der Antrag in Bern so extrem schnell bearbeitet wurde, und woher die Schweizerische Behörde den Vornamen meines Vaters kennt wird für immer ein Geheimnis bleiben. Aber soll uns recht sein.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Pramax
Mentor ★★★
3.472 Beiträge

Hallo @nmh ,

 

nicht "Bereits drei Wochen später",

 

sondern "Bereits innert drei Wochen"!

 

Gruezi, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Pramax:

 

Innert [sic] einem Tag habe ich auf meine Rückfrage eine Antwort erhalten. Wiederum mit einer bildhübschen schweizerischen Formulierung, die ich Euch nicht vorenthalten will, ja vorenthalten darf!

 

Bei der Gelegenheit bitte ich alle Leser um Entschuldigung für die Umtriebe, die ich hier in der Community veranstalte.  @SMTcomdirect : Bitte die wunderschöne Formulierung auch als Vorschlag an den Henning oder Henrik weitergeben, die können das künftig für die Kundenbetreuung bei comdirect ("Umtriebe in PK 15") verwenden.

 

nmh

 

 

"Durch einen technischen Fehler wurde der Antrag irrtümlich unter das falsche Dossier gescannt. Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Umtriebe.

 

Im Voraus vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Freundliche Grüsse

 

[...]

Stv. Teamchef"

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Pramax
Mentor ★★★
3.472 Beiträge

Köstlich!

 

Ich habe hier ja schon viele Austriazismen in die Community hereingeschmuggelt,

aber vielleicht sollte ich es in Zukunft mit Helvetismen versuchen:

Liste_von_Helvetismen 

 

Besonders gefallen haben mir eisenbahntechnische Spezialbegriffe wie

"banalisierter Verkehr" und "Rollende Autobahn".

 

Darauf ein SBB-CFF-FFS-Gruezi,

Pramax

 

PS.: Man beachte das Halsband auf meinem Avatar!

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ich vermisse in der Wikipedia-Liste ja das schöne Wort äufnen. Immerhin sind wir doch gerade hier im Bereich „Wertschriftenpapiere & Anlage“ meist genau damit beschäftigt.