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22.03.2020 12:38 - bearbeitet 22.03.2020 12:40
Heute konnte ich zum ersten Mal dieses Forum betreten, ohne vorher das TAN-Lesegerät zum Erstellen einer TAN-Freigabenummer benutzen zu müssen.
Ich habe etwas Interessantes herausgefunden:
Schon am 22.10.2019, als die comdirect auf meine erste E-Mail antwortete, schrieb sie: "Nach dem Außenwirtschaftsrecht ist Ihr steuerlicher Status "gebietsfremd" bzw. Sie gelten als Steuerausländer."
wikipedia schreibt hingegen: "Die EU hat ab 1971 mit der Verwirklichung der Gemeinsamen Handelspolitik (Art. 207 AEUV) das umfassende EU-Außenwirtschaftsregime mit EU-Zolltarif und zahlreichen EU-Außenhandels-(Einfuhr- und Ausfuhr-) Regelungen (Verordnungen) unter den verschiedensten Bezeichnungen gegenüber den Nicht-EU-Staaten bzw. Drittstaaten/Drittländern (neues "Ausland") aufgebaut, die ein rechtlich höherrangiges "EU-Außenwirtschaftsrecht" bilden. Dadurch sind die früheren nationalen Außenwirtschaftsgesetze der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, darunter das deutsche AWG, insoweit auch gegenüber den Drittländern unanwendbar bzw. rechtswidrig. "
Da setzt mir die comdirect also etwas vor, womit ich als Nicht-Wirtschaftsjurist wohl kaum angemessen umgehen kann. Keine Chance, meine berechtigten Interessen zu vertreten oder durchzusetzen.
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am 22.03.2020 12:54
@gingerb schrieb:Dadurch sind die früheren nationalen Außenwirtschaftsgesetze der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, darunter das deutsche AWG, insoweit auch gegenüber den Drittländern unanwendbar bzw. rechtswidrig. "
Das bedeutet nicht, dass später erlassene AWGs Makulatur sind.
Das letzt stammt aus 2013 und ist natürlich wirksam.
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am 22.03.2020 13:03
gingerb schrieb auch: "Da setzt mir die comdirect also etwas vor, womit ich als Nicht-Wirtschaftsjurist wohl kaum angemessen umgehen kann. Keine Chance, meine berechtigten Interessen zu vertreten oder durchzusetzen."
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am 22.03.2020 13:14
Ich kann Deine Reaktion natürlich verstehen. Wer war nicht schonmal in einer Situation in der man an den Behörden und Institutionen verzweifeln konnte.
Aber zunächst mal setzt Dir die comdirect nichts vor sondern hält sich schlicht an geltendes Recht. Insofern wäre der Gesetzgeber zu beschuldigen mal wieder ein Gesetz erlassen zu haben das für den normalen Bürger (üblicherweise Nichtjurist) nur schwer zu durchdringen ist.
Und um seine Interessen zu vertreten oder durchzusetzen gibt es natürlich immer Wege. Im konkreten Fall dann schlimmstenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
Ich würde einfach mal auf die Entscheidung der Finanzbehörde auf Deinen Antrag warten. Wenn alles gut geht löst sich das Thema dadurch in Wohlgefallen auf.
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am 22.03.2020 13:43
"sondern hält sich schlicht an geltendes Recht"
Ja ja... Demnach hätte sich die vorherige Bank nicht an geltendes Recht gehalten. Die behaupten aber auch immer, daß sie sich schlicht an geltendes Recht halten.
Sehr geehrter Herr GetBetter, ich bin leider ein gebildeter Mensch, der logisch denken kann. Dadurch fällt mir ein Widerspruch in einer Argumentation sofort auf. Und wenn mir solche Widersprüche vorgesetzt werden, dienten sie in meinem bisherigen Leben immer nur dazu, mir zu schaden, das Recht des Stärkeren durchzusetzen und meine Interessen mit Füßen zu treten.
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am 12.02.2024 16:40
Hallo, ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich moechte einen Freistellungsauftrag einrichten, habe genau den Threat benutzt und dann geht es aber immer wieder zur Steureuebersicht und da steht dann, keine Freistellung beantragt, und dann gibt es keinen Button mehr. Es fuehrt zu einer Sackgasse.
Wie kann ich den endlich einrichten, telefonisch konnte mir auch keiner helfen.
HGr.
C. H.
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12.02.2024 17:08 - bearbeitet 12.02.2024 17:16
@clajo : Einloggen -> Persönlicher Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht!
Da kannst Du entweder einen Steuerfreibetrag vormerken oder Steuerfreibetrag ändern
gruss ae
Edit:
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden
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am 13.02.2024 11:12
Hallo, so weit war ich schon, aber da gehts nicht weiter
@ae schrieb:@clajo : Einloggen -> Persönlicher Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht!
Da kannst Du entweder einen Steuerfreibetrag vormerken oder Steuerfreibetrag ändern
gruss ae
Edit:
Hallo
Erst mal vielen Dank, aber da war ich schon und der Button Freistellungsauftrag aendern erscheint bei mir nicht bei der Steueruebersicht. Sondern es bleibt der Hinweis, Freistellungsauftrag ist derzeit nicht moeglich.
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am 13.02.2024 11:21
Hallo @clajo,
das scheint auf einen technischen Fehler oder eine laufende Verarbeitung im Hintergrund hinzudeuten.
Bitte wende dich in diesem Fall an unseren Kundenservice und unsere Kollegen prüfen das gerne im Detail.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 13.02.2024 11:24
@clajo schrieb:Wie kann ich den endlich einrichten, telefonisch konnte mir auch keiner helfen.
@SMT_Jan-Ove schrieb:Bitte wende dich in diesem Fall an unseren Kundenservice und unsere Kollegen prüfen das gerne im Detail.
Ein Teufelskreis 🙄

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