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Freistellungsauftrag lässt sich nicht mehr anpassen?

pd61
Autor
4 Beiträge

Ich müsste meinen Freistellungsauftrag von 800 auf 600 korrigieren, da ich bei anderen Banken auch meinen Freibetrag ausgeschöpft habe. Bisklang war das online kein Problem, die Bank hat das neu berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Nun aber geht das nicht mehr?? Die Meldung: "Der von Ihnen eingegebene Betrag ist zu niedrig. Bitte geben Sie einen Betrag ein, der mindestens der Inanspruchnahme (mind. 800 EUR) des laufenden Jahres entspricht." Das ist mir neu. Ein Anruf im Callcenter war schlichtweg schlecht, da die Mitarbeiterin gar nicht verstand was ich möchte und auch nicht in der Lage war mich an einen Supervisor weiter zu leiten. Was kann ich hier tun??? 

12 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
4.660 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Und selbst wenn es klappt, haben wir nächstes Jahr hier wieder einen Thread eines verärgerten Kunden, der Post vom Finanzamt bekommt und warum die comdirect diese Änderung zulässt. 😂


Ich probiere mich mal am Konjunktiv: Falls es ginge und die Comdirect nach der Senkung des FSA die Steuern abführte, hätte das Finanzamt keinen Grund, Post zu schicken, da die Steuern auf Bankenebene korrekt verrechnet worden wären.

Somit ist deine Sorge unbegründet. Und da es eh nicht geht, umso mehr.

 

Was lernen wir aus diesem Fall: immer nur den maximal möglichen Beitrag verteilen. Falls dann am Jahresende noch Spielraum ist, erst bei Bank A reduzieren, dann bei Bank B erhöhen.

CurtisNewton
Legende
4.855 Beiträge

Das praktische Problem waere wohl, da der FSA ja fuer das ganze Kalenderjahr gilt, alle Buchungen vom 2.1. an, inklusive Vorabpauschale, neu berechnet werden muessten und man fuer beliebige Zeitraeume ins Soll rutschen kann. Wenn dann die Rechnung fuer die geduldete Ueberziehung kommt passt es auch wieder keinem.

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Das praktische Problem waere wohl, da der FSA ja fuer das ganze Kalenderjahr gilt, alle Buchungen vom 2.1. an, inklusive Vorabpauschale, neu berechnet werden muessten und man fuer beliebige Zeitraeume ins Soll rutschen kann. Wenn dann die Rechnung fuer die geduldete Ueberziehung kommt passt es auch wieder keinem.


Ich würde in diesem Punkt gar kein Probelm erwarten. Eine steuerlich relevante Korrektur kann es aus verschiedenen Gründen immer wieder geben und hat valutarisch nie irgendwelche Folgen. Beispielsweise wird bei einer Erhöhung des Freibetrages mit daraus resultierender Ersattung bereits abgeführter Steuern die Wertstellung des Erstattungsbetrages auf den Moment der Korrekturberechnung festgelegt und nicht rückwirkend auf die damalige Steuerzahlung.

 

Ursache des Ganzen ist wohl, dass es seitens der Banken eine monatliche (!) Meldepflicht bereits ausgenutzter Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern gibt. Vermutlich will man durch diese Beschränkung verhindern, dass einmal erfolgte Meldungen unumstößlich sind und nicht abgeschlossene Zeiträume dauernd durch Stornierungen und Neumeldungen aktualisiert werden müssen.

 

Irgendwo in den Tiefen dieser Community hatten wir dieses Thema vor einiger Zeit schon mal.