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Freistellungsauftrag kürzen ?

OlliFant
Autor ★★
14 Beiträge

Moin Moin,

 

ich bin bei Bondora ebenfalls Investiert. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich den Freistellungsauftrag um den Betrag den ich bei Bondora durch Zinsen verdient habe, bei Comdirect kürzen muß, oder reicht es aus den Freistellungsbetrag um den genannten Betrag, bei Comdirect nicht auszuschöpfen? Denn einen Freistellungsantrag kann bei Bondora ja nicht eingereicht werden. Alles was dort verdient wird, muß erstmal versteuert werden. Meinen Freibetrag möchte ich allerdings aber auch ausschöpfen.

 

MfG

OlliFant

12 ANTWORTEN

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Das kannst du notfalls auch im Rahmen der Steuererklärung nachholen.

 

Alle Kapitalerträge angeben, und dann wird der Freibetrag nachträglich noch berücksichtigt, wenn du ihn vorher ungünstig berteilt hattest.

OlliFant
Autor ★★
14 Beiträge

Ok danke. Dann werde ich mal eine Lücke lassen im Freibetrag, mal schauen ob die das beim Finanzamt gebacken kriegen 🙂

 

MfG

OlliFant

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C17F0BCA2F710F3CFA0B

 

 

Wenn du die Steuererklärung klassisch auf Papier ausfüllst, vergiss das Kreuzchen in Zeile 5 nicht.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

 

Wenn du die Steuererklärung klassisch auf Papier ausfüllst [...]


Ich hoffe ja, dass das heutzutage niemand mehr macht...

OlliFant
Autor ★★
14 Beiträge

Mach ich schon lange Elektronisch mit "Steuersparerklärung".

Der Link bringt mich leider nicht weiter. Welches Formular meinst du denn?

 

MfG

OlliFant

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Anlage KAP, da kannst du angeben, dass der Steuerabzug überprüft werden soll. 

 

Aber wenn es du mit Software arbeitest, wird das Programm das sicherlich abfragen. 

OlliFant
Autor ★★
14 Beiträge

Ok danke für die wertvolle Info, werd ich bei der nächsten Erklärung mal verstärkt drauf achten Smiley (fröhlich)

Skies
Experte ★★
276 Beiträge

Wie ist das eigentlich wenn man in Summe über alle Konten/Deopts versehentlich ein paar Euro zu viel Freibetrag (d.h. für verheiratete >1602€) erteilt hat und diesen auch ausgeschöpft hat ? Muss man das ebenfalls über die Steuererklärung Anlage KAP gerade biegen?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Das solltest du ganz sicher geradebiegen, schließlich handelt es sich quasi um Steuerhinterziehung. Im besten Fall auch Mal fix beim Zuständigen Finanzamt melden und das angeben, bevor die selbst aktiv werden.