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Freistellungsauftrag - Fehler?

MarcoGTHAM
Experte
114 Beiträge

Moin zusammen,

 

als ich den Depot bei Comdirect geöffnet habe (April 2020) habe ich dann auch den Freistellungsauftrag eingerichtet, ohne nachzudenken dass schon ein bei Commerzbank gibt; die Summe ist für 2020 schon komplett weg wegen die Gewinne bei der Commerzbank; gestern habe die ein paar WP bei comdirect verkauft (mit Gewinn) und habe ich natürlich die Bruttosumme auf dem Verrechnungskonto bekommen bei da die FSA noch komplett verfügbar ist.

Was passiert jetzt? Werde ich die für die Steuererklärung 2020 dann Steuerbezahlen müssen, oder? Weil die nicht direkt von der Bank abgezogen worder sind, korrekt?

Oder kann ich die FSA für 2020 bei comdirect ändern?

 

Danke

Viele Grüße

Marco 

15 ANTWORTEN

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@MarcoGTHAM  schrieb:
...

Oder kann ich die FSA für 2020 bei comdirect ändern?

 

Danke

Viele Grüße

Marco 


Hi @MarcoGTHAM ,

man kann den Freistellungsauftrag unterjährig beliebig oft ändern.

Habe ich auch schon gemacht (aber bisher nicht bei der codi). Bekam dann entweder die bereits gezahlten Steuern gutgeschrieben o. mir wurden die Steuern nachträglich berechnet.

Dies ist meistens bis Ende November möglich, kommt da auf die Bank etc. an.

Ich würde an deiner Stelle den Freistellungsauftrag ändern (auf 0 setzen) und dann schauen was passiert.

 

Gruß Morgenmond

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Die andere Möglichkeit ist, die Kapitalerträge in der Steuererklärung 2020 mit anzugeben.

 

Aber das Einfachste ist in der Tat, den Freistellungsauftrag nicht zu verteilen, sondern  in voller Höhe bei der Hauptbankverbindung anzugeben, wenn man weiß, dass man ihn überschreitet.

 

hvd
Mentor ★★★
2.132 Beiträge

@MarcoGTHAM 

Meiner Meinung gehen die Antworten nicht konkret auf deine Frage ein.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du den Freistellungsauftrag zweimal , bei verschiedenen Banken eingerichtet. 

Die Banken wissen nicht um deinen Fehler und rechnen bis zum FB ab.

 

Wenn du nichts unternimmst, wirst du im nächsten Jahr mit dem FA Schwierigkeiten bekommen, denn alle Einnahmen unter deiner TIN werden den Finanzbehörden automatisch gemeldet. 

Ich würde mit dem Service der comdirekt  Kontakt aufnehmen , die dir wahrscheinlich auch raten, den FB auf Null zu stellen. 

Dann wird  natürlich  der Gewinn nachträglich mit Abgeltungssteuer belegt. 

 

Fehler beim FB kann man immer machen. Innerhalb des Jahres kann man sie berichtigen.

 

 

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@hvd  schrieb:

@MarcoGTHAM 

Meiner Meinung gehen die Antworten nicht konkret auf deine Frage ein.

.., die dir wahrscheinlich auch raten, den FB auf Null zu stellen. 

Dann wird  natürlich  der Gewinn nachträglich mit Abgeltungssteuer belegt. 

 

...

 

 


Genau dies habe ich ihm doch im ersten Post gleich nach der Frage auch geraten.

Dies ist die einfachste und praktikabelste Lösung um wieder Ordnung reinzubekommen.

Was war da jetzt nicht konkret ?

MarcoGTHAM
Experte
114 Beiträge

Moin zusammen,

 

vielen Dank für die Antworten, ich antworte hier an alle.

Ich wollte auch auf Null setzten, geht es aber nicht mehr weil bei comdirect schon X EUR Gewinne habe; das heißt, ich habe, für 2020 auf X+1 EUR gesetzt.

 

Danke an alle!

VG,

Marco

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@MarcoGTHAM  schrieb:

Moin zusammen,

 

vielen Dank für die Antworten, ich antworte hier an alle.

Ich wollte auch auf Null setzten, geht es aber nicht mehr weil bei comdirect schon X EUR Gewinne habe; das heißt, ich habe, für 2020 auf X+1 EUR gesetzt.

 

Danke an alle!

VG,

Marco


Das ist aber schon merkwürdig hier bei der codi.

Ich hab dies bei einer anderen Bank und Anlageanbietern auch schon gehabt, dass ich den FSA runtergesetzt bzw. auf Null gesetzt hab trotz schon erhaltener Zinsen und dies ging. Mir wurde halt nachträglich die KAP abgezogen.

Warum dies bei der codi nicht machbar ist verstehe ich nicht.

Gruß Morgenmond

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Dann gib die Kapitalerträge (alle, auch die freigestellten) auf jeden Fall in der Steuererklärung an, dann gibt es auch keinen Ärger mit dem Finanzamt.

 

Wer mit den freigestellten Kapitalerträgen 2020 den Freibetrag überschritten hat, wird nicht gleich zum 1.1.2021 von den Finanzämtern abgeglichen, sondern erst, wenn ein Großteil der Steuererklärungen 2020 bearbeitet ist. Die wollen auch keine unnötige Mehrarbeit und geben den Anlegern erst die Gelegenheit, den Fehler selbst zu berichtigen. 

 

Und korrigiere schon mal den Freibetrag ab 2021.

hvd
Mentor ★★★
2.132 Beiträge

@Morgenmond 

Verstehe ich auch nicht. 

Nicht alles ist toll bei der Codi. Smiley (zwinkernd)

auch nicht der Übertrag von Depotwerten. 

 

hvd
Mentor ★★★
2.132 Beiträge

@NordlichtSH 

Richtig.

Würde ich auch so machen, wenn ich die Kap Erträge in die Steuererklärung eintragen würde.

Diese Erträge sind ja mit der Abgeltungssteuer abgegolten .