am 16.04.2020 09:44
Servus zusammen,
ich habe ein bissl gesucht, aber nichts konkretes zu meiner Frage finden können.
Wenn ich zum Beispiel bei 2 Banken ein Depot habe und bei beiden Kapitalerträge erwirtschafte, brauche ich ja bei beiden auch einen Freistellungsauftrag.
Angenommen es handelt sich dabei um folgende Erträge:
Bank A = €250
Bank B = €250
Kann ich einfach trotzdem bei beiden Banken den maximalen Freistellungsauftrag von €801 eingemeldet lassen, da ich ja in Summe nicht über diese Grenze komme? Oder darf selbst in der Theorie mein Freistellungauftrag nicht > €801 sein.
Sprich, müsste ich die €801 auf beide Banken aufteilen (z.B Bank A €401 und Bank B €400)?
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt 😛
Danke und VG
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 16.04.2020 09:51
Nach meinem Wissen, muss der Freistellungsauftrag korrekt aufgeteilt werden
zB 400 und 401€
am 16.04.2020 09:51
Hey @etso
Ich erkläre es mal kurz, ist nämlich schnell mit Google gefunden:
Du darfst als Einzelperson 801€ Freibetrag haben, wenn verheiratet 1.602€. Das musst du auf alle verteilen. Also Bank 1 400€ und Bank 2 401€.
Logisch, denn sonst hättest du ja auch 5 Depots haben können und dann 5x 801€ Freibetrag erschwindelt oder der bürokratische Aufwand wäre noch größer.
Sodele!
am 16.04.2020 09:54
Hi @Zilch,
danke - ich habe es wirklich nicht gefunden 😮
Dann hab ich mich echt dumm angestellt -.-
Danke für die Erklärung, kann dann hier zu gemacht werden 🙂
am 16.04.2020 09:54
Verteilen darf man nur 801/1602 Euro. Gemeldet wird von den Banken nur der inanspruchgenommene FA. Es würde also zunächst nicht auffallen. Wenn man dann aber mal nicht mehr daran denkt und die zulässige Summe überschreitet wirds blöd... Also besser von vornherein ordentlich machen.
am 16.04.2020 09:55
Ja, genau das meinte ich.
Da ich ihn nicht überschreite, kann es ja erst mal egal sein. Aber gut, dann teile ich auf 🙂 Danke
am 16.04.2020 16:03
@etso ist ja kein Problem 🙂 Du kannst gerne Fragen, und je nachdem wie kompliziert es ist (und wie einfach es zu googlen ist) wird die Antwort länger oder kürzer ausfallen 🙂 Das ist alles 😉
Ach ja, du könntest den auch komplett weg lassen aber zahlst dann erst mal Steuern. Mit deiner Steuererklärung holst du dir diese dann wieder.
Wenn du einen Freibetrag hast so passiert alles automatisch. Bis zu deinem eingerichteten Freibetrag wird alles steuerfrei behandelt, alles was darüber geht besteuert. Deshalb ist für viele Menschen die jährliche Bescheinigung auch gar nicht notwendig (und der Aufrschrei Mitte März wann die denn nun endlich kommt absolut unnötig). In einem anderen Thread gibt es einen netten Beitrag der auch zeigt warum es nachteilig sein kann dieses Formular mit der Steuererklärung abzugeben 😉 Aber das sind ganz andere Themen.