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Fragen zu ETF`s

18 ANTWORTEN

prarom
Autor ★★
36 Beiträge

Hallo Zilch, "

 

und der Bayer sagt:  " nix gsagt is globt gnua"

Dem möchte ich mich in diesem Fall aber nicht anschließen und deshalb auch

besten Dank für deine Einschätzung und Anregungen. Da ich schon sehr lange in

Deutschland wohne, hatte es sich auch meiner Kenntnis entzogen ( wie übrigens vielen US Bürgern) dass ich auch eine Steuererklärung in USA abgeben muss.

Ich war auch zunächst ziemlich erschlagen von der Tatsache, aber es lässt sich 

alles regeln. Hierzu bieten die US Behörden das sogenannte "Streamlined Procedure " an. Ich bereite die Teilnahme schon etwas länger vor - und wie es der Zufall will, kamen jetzt noch die Verwahrzinsen dazu - und somit die Überlegungen hinsichtlich ETF. Die ganze Angelegenheit ist schon etwas komplex, insofern möchte ich hier etwas zurückgeben falls es hier Mitbetroffene gibt welche sich noch nicht intensiver mit dem Thema beschäftig haben oder konnten. Zunächst empfehle ich unbedingt einen US Steuerberater (auch kostenmäßig sehr günstig ) Ich habe einen sehr kompetenten, welcher der deutschen Sprache fließend mächtig ist. Gerne leite ich seine Kontaktdaten bei Bedarf weiter. Vielleicht war dieses Thema bereits im Forum Gegenstand, hier aktuell ein Mail vom Steuerberater von heute - wohlgemerkt auf meine Sitaution bezogen ( Rente, Veräußerung Immobilie usw.) Aber die Grundsätze des Programms sind für alle gleich. Ich weiß auch, dass die Meinungen bzgl. der Abgabe der Erklärungen auseinander geht, ich habe mich jedoch dazu entschlossen das Risiko einer Auseinandersetzung mit den US Behörden jnicht zu riskieren. Also hier Auszüge aus dem Mail, vielleicht hilft des dem Einen oder anderen weiter :

 

Bezüglich des Einkommens ist in der Regel der Wert ausschlaggebend, der dir auf der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilt wurde.  Aber solange unterhalb der $100,000 Marke ist Brutto oder Netto ja nicht wirklich von Relevanz, was das Ergebnis angeht.  

 

Durch das Überschreiten der $10,000 Grenze deiner Konten, müssen die Foreign Bank Account Reports der entsprechenden Jahre nachgereicht werden.  Die Höchststände werden nur zur Information angegeben und nicht in den USA versteuert.  Nur die Einkünfte, die in den Konten angefallen sind, zB. Dividenden und Zinsen würden auf der Steuererklärung angegeben und versteuert.  

 

Beim Streamlined Procedure ist es so, dass man die Steuererklärungen und FBAR der letzten 3 bzw. 6 Jahre nachreicht, für die die Abgabefrist inklusive Fristverlängerung bereits abgelaufen sind.  Wenn du also 2021 mit in das Streamlined Procedure aufnehmen möchtest, müsstest du bis 16. Oktober 2022 warten, um das Streamlined Procedure anzugehen, da die verlängerte Abgabefrist für 2021 bis 15 Oktober 2022 ist  Ansonsten könntest du die Steuerjahre 2020, 2019 und 2018 Ende diesen Jahres per Streamlined Procedure einreichen und dann 2021 normal in 2022.  

 

In der Regel raten wir U.S. Bürgern nicht in ETFs im Ausland zu investieren, denn die Kosten können erheblich werden und die Rendite mehr auffressen als man geplant hat.  Die einzigen Möglichkeiten wären ETFs über eine private Rentenversicherung anzulegen oder in in den USA registrierte ETFs zu investieren, d.h. solche, mit ISIN USXXXXXXX anfangen.  

 

Was die Kosten für die Bearbeitung der Steuererklärung inkl. Ausländischen ETFs angeht, musst du im Höchstfall mit $85 pro ETF pro Jahr rechnen, wenn dieser angegeben werden muss.  Solange der Gesamtwert deiner ETFs nicht mehr als $25,000 ist und keine Exzessive Ausschüttung vorlag (25% der durchschnittlichen Ausschüttungen der vergangenen 3 Jahre oder Gewinn bei Veräußerung), müssen die ETFs in der Regel nicht separat angegeben werden.  Und wenn sie wie gesagt in einer Rentenversicherung sind, gelten sie nicht als „böse“ ETF. 

 

Der Freibetrag für die Veräußerung einer Immobilie liegt in den USA bei $250,000, nur ist die Voraussetzung, dass du mindestens 2 Jahre der letzten 5 Jahre vor Verkauf die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt hast.  Wenn die Immobilie ganz oder teils vermietet oder für geschäftliche Zwecke genutzt wurde, d.h. Abschreibungen geltend gemacht, dann würde der Freibetrag entweder wegfallen oder anteilig berechnet werden müssen.  

 

Was die Kosten für das Streamlined Procedure angeht, müsstest du mit $1,750 rechnen, welches die 3 Jahre Steuererklärungen und 6 Jahre FBAR beinhaltet (VAT fällt nicht an).  Für die Folgejahre kommt es darauf an, ob du verheiratet oder ledig bist.  Wenn verheiratet, würde die Steuererklärung eingereicht werden müssen, sobald du mehr als $5 Bruttojahreseinkommen hast (Rente ist nicht in den USA versteuerbar, also zählen hier nur dein anderen Einkünfte). In diesem Fall müsstest du unter Annahme, dass du nur die Rente und Dividenden beziehst (ETFs aussen vorgelassen), mit $450 für Steuererklärung und FBAR rechnen. Falls du ledig bist, ist der Freibetrag ca. $12,400 (jährlich ansteigend), so dass du keine Steuererklärung einreichen müsstest, solange deine Einkünfte (Rente ausgenommen) unterhalb der $12T Marke bleiben.  Bruttoeinkünfte würden Veräußerungserlöse beinhalten, d.h. Solltest du Aktien für $20,000 verkaufen, aber nur einen Gewinn von $5,000 daraus erzielen, würde die Steuererklärung notwendig sein, da der Verkaufserlös als Bruttoeinkommen zählt und die Anschaffungskosten der Aktien dann nur gegengerechnet werden.  

 

 

 

Towo
Experte ★★
315 Beiträge

Was meinst du mit "hierzu soll ein Sparplan über die Eltern abgeschlossen werden"?

 

Die Kinder haben selber den vollen Grundfreibetrag fürs Existenzminimum (ca. 9800 Euro im Jahr) und nicht nur die 801 Euro Sparerfreibetrag.

Allerdings müssten sie sich selbst gesetzlich krankenversichern wenn die Einkünfte rund 5.000 Euro im Jahr überschreiten, es sei denn sie sind privat krankenversichert.

 

Ich denke das ist ziemlich viel, was hier steuerfrei/versicherungsfrei mitgenommen werden kann und auch sollte. Also regelmäßig durch Verkauf und Rückkauf Kursgewinne steuerfrei realisieren. Dafür braucht man keine Ausschütter.

 

Die Eltern sind dabei eigentlich außen vor. Die haben keinen Zugriff auf das Vermögen ihrer Kinder und dürfen schon aus steuerlichen Gründen nicht zugreifen.

 

Eventuell noch darauf achten, dass die Kinder nicht im Ausland Quellensteuer zahlen müssen. Die können sie ja nicht mit anderen Steuern verrechnen, da sie keine Steuern zahlen.

prarom
Autor ★★
36 Beiträge

Hallo Towo,

 

vielen Dank für deine Hinweise 😊

 

ich hatte die Eltern erwähnt weil nur diese ein Junior bzw. Kinderdepot anlegen dürfen - und gerade dann haben sie auch im Notfall Zugriff auf das Geld bis

zur Volljährigkeit. Danach verfügen auschließlich die Kinder über das Guthaben.

Die Kinder sind jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt. Was die Steuern angeht, pflichte ich dir bei, alles OK. Anderweitige Steuern fallen nicht an, die beiden haben nur die deutsche Staatsbürgerschaft.

 

VG und die noch einen entspannten Sonntag 😉

 

Towo
Experte ★★
315 Beiträge

Eventuell auch über einen Sparplan auf Einzelaktien statt ETFs nachdenken. Auf deutsche und britische Dividenden würden keine Quellensteuern anfallen.

 

Auf deutsche Dividenden im ETF-Mantel kommen auch 15% Steuern.

Berkshire H. zahlt zum Beispiel keine Dividende. Könnte man auch nehmen.

 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Towo  schrieb:

Eventuell auch über einen Sparplan auf Einzelaktien statt ETFs nachdenken. Auf deutsche und britische Dividenden würden keine Quellensteuern anfallen.

 

Auf deutsche Dividenden im ETF-Mantel kommen auch 15% Steuern.

Berkshire H. zahlt zum Beispiel keine Dividende. Könnte man auch nehmen.


Wobei man ein bißchen aufpassen muss, dass man nicht von hinten nach vorne denkt.

Vorrangiges Ziel ist immerhin die Erzielung einer guten Nachsteuerrendite, nicht die strikte Vermeidung aller eventuellen Steuern.

 

DIe Konzentration auf bspw. deutsche und britische Werte halte ich daher für das falsche Vorgehen. Nicht-Dividendenzahler könnten eine Lösung sein, allerdings sollte man idealerweise irgendwas haben um von Zeit zu Zeit die Gewinne zu stellen. Verkaufen wäre dabei natürlich eine Möglichkeit, wenn man aber viele Kleinpositionen im Depot hat (und damit viele Kleingewinne), dann sind die Handelsgebühren für diese Aktionen wieder in keinem sinnvollen Verhältnis.

prarom
Autor ★★
36 Beiträge

..... Einzelaktien laufen parallel über mich 😉

 

ETF laufen dann nach dem Motto " Anlegen - laufen lassen...."

Außer es ergibt sich unterwegs ein anderer profitabler Anlaß....

Towo
Experte ★★
315 Beiträge

Man kann ja warten bis 5000 Euro Kursgewinne aufgelaufen sind bevor man verkauft.

MTG
Autor
1 Beiträge

Hallo Prarom, ich wäre an den Kontaktdaten des US-Steuerberaters interessiert. Besten Dank vorab!

prarom
Autor ★★
36 Beiträge

@MTG 

 

gerne, ich schicke dir eine PN.

 

VG

 

 

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