Frage zum Freistellungsauftrag
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am 03.01.2023 08:41
Hallo Community, eine Frage.
Ich habe ein Depot und ein Tagesgeld Konto und meine Frau hat ebenfalls ein eigenes Tagesgeld Konto.
Letztes Jahr habe ich einen Freistellunsauftrag in Höhe von 1500 € gestellt. Jetzt gibt es aber wieder
Zinsen auf Tagesgeld. Gilt der von mir in Auftrag gegebene Freistellungsauftrag auch für meine Frau
oder muss sie einen eigenen stellen ?
Gruß Micha
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am 03.01.2023 08:48
Hallo,
ja, sonst hättest du keinen mit 1500 EUR stellen können 😉
mehr als 801 wäre ja nicht gegangen, somit gilt der für euch beide bei der gleichen bank als verheiratetes paar. der verbleibene freibetrag müsste in beiden steuerübersichten identisch sein, der rest der zahlen wird abweichen, da jeder bei sich andere kapitalerträge unterm jahr hatte.
VG
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am 03.01.2023 10:14
Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt aber auch das meine Frau meine Daten sehen kann z.B. wenn ich Kursverluste realisiert habe ?
03.01.2023 13:05 - bearbeitet 03.01.2023 13:48
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03.01.2023 13:05 - bearbeitet 03.01.2023 13:48
@myling schrieb:Das heißt aber auch das meine Frau meine Daten sehen kann z.B. wenn ich Kursverluste realisiert habe ?
Ich gebe gerne zu, dass ich mir bei Deiner Frage ein Lächeln nicht verkneifen konnte. 🙂
Kommen wir zum sachlichen Teil:
Informationen zum aktuell verfügbaren Stand des gemeinsamen Freistellungsbetrages sind natürlich nicht nur "Deine Daten" sondern gleichzeitig auch "ihre Daten".
Sollte sie bemerken, dass sich der verbleibende Betrag im Laufe des Jahres mal erhöht hat, dann könnte sie daraus ggf. rückschliessen, dass Verluste realisiert worden sind – ja.
Wenn das nicht gewünscht ist, dann sollte tatsächlich jeder seinen eigenen Freistellungsauftrag einreichen. Damit bleiben alle Angelegenheiten dem jeweils Anderen vollständig verborgen.

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