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Fehler bei der Steuerberechnung von ETFs

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

Liebe Community,

 

ich habe den Eindruck, dass die Berechnung der Steuer auf einige meiner ETF-Verkäufe fehlerhaft ist. Insbesondere geht es um die Teilfreistellung von 30% bei Aktien-ETF. Taucht dieses Problem auch bei anderen auf (Daten fiktiv, aber das Prinzip ist das Gleiche wie in meinen Steuermitteilungen):

 

- Kauf 2015 zu 1.000 EUR

- Stand 31.12.2017: 1.500 EUR

- comdirect leitet eine "gestundete Steuerbemessungsgrundlage" von 500 EUR ab (das ist aus meiner Sicht korrekt)

- Stop Loss wird im Februar getriggert, Verkauf zu 1300 EUR

- comdirect berechnet die Steuerbemessungsgrundlage wie folgt: - 200 EUR (Verlust zwischen 31.12.2017 und Verkauf im Februar) + 500 EUR ("gestundete Steuerbemessungsggrundlage) + 60 EUR (Teilfreistellung 30%, berechnet auf -200 EUR) = 360 EUR

 

Ich muss also 360 EUR versteuern, obwohl ich nur 300 EUR Gewinn gemacht habe. Die Teilfreistellung wird ADDIERT, was gar keinen Sinn macht. Im skizzierten Fall müsste die Teilfreistellung doch eigentlich "0" sein, weil ich zwischen dem 31.12.2017 und dem Verkaufstag Verlust gemacht habe.

 

Es betrifft 3 meiner ETF-Verkäufe (SL im Februar/ März getriggert). Das Phänomen trat immer auf, wenn zwischen 31.12.2017 und Verkaufstag eine negative Wertentwicklung anfiel.

 

Ist das bei anderen auch aufgetreten? Ich habe den Kundenservice schon angeschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten.

 

Gruß, swolpoll

 

 

7 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Bin eigentlich überzeugt, daß das schon einmal diskutiert wurde, finde den früheren Thread aber nicht. (Vielleicht war es aber auch in einem anderen Forum.) Jedenfalls war da das Ergebnis, daß die Teilfreistellung tatsächlich auch für Verluste gilt und die eben nur anteilig angerechnet werden können. Daher sind deine Abrechnungen zwar unerfreulich, aber wahrscheinlich korrekt.

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

Die Berechnung scheint korrekt zu sein. Du hast im vergangenen Jahr (nach alter Besteuerungsgrundlage) 500 Euro Gewinn gemacht, die entsprechend zu versteuern sind. In diesem Jahr hast du 200 Euro Verlust gemacht, wovon aber aufgrund der Teilfreistellung 30% nicht betrachtet werden. Bleiben also effektiv 140 Euro Verlust für dieses Jahr, die mit den 500 Euro Gewinn zu 360 Euro steuerrelevanten Erträgen verrechnet werden.

 

Viele Grüße

Weinlese

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

Besten Dank für die Hinweise, es sollte also besser nicht "Teilfreistellung" sondern eher "Nichtbeachtung von Gewinnen bzw. Verlusten" heißen.

 

Jedenfalls mache ich im Ergebnis 300 EUR Gewinn mit dem ETF und muss 360 EUR versteuern. Ich verstehe die Steuerwelt nicht mehr, das ist mir zu hohe Mathematik. Kein Wunder, dass die Steuereinnahmen des Bundesfinanzministers ständig steigen, wenn Steuerbemessungsgrundlagen so frisiert werden...

 

Ich wünsche allseits einen schönen Feiertag!

 


 

 

paba
Mentor
889 Beiträge

... hier ist der Beitrag, in dem das schon einmal diskutiert wurde.

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

Besten Dank, die Kundenbetreuung hat diese Erklärung mittlerweile bestätigt!

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

@swolpoll  schrieb:

Jedenfalls mache ich im Ergebnis 300 EUR Gewinn mit dem ETF und muss 360 EUR versteuern. Ich verstehe die Steuerwelt nicht mehr, das ist mir zu hohe Mathematik.


Die Gewinne und Verluste fanden unter zwei völlig verschiedenen Steuerregimen statt, die sich nicht miteinander vergleichen lassen.

 

Stell dir vor, dein Fonds wäre statt zu steigen bis zum 31.12. auf 500 Euro gefallen. Dann hättest du einen gestundeten Verlust von 500 Euro und im neuen Jahr einen Gewinn von 70%*800 = 560 Euro versteuern müssen, unterm Strich also nur 60 Euro, und das obwohl du 300 Euro Gewinn gemacht hättest! Würdest du dich in dem Fall auch beschweren? Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße

Weinlese

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

Natürlich nicht 🙂