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am 04.07.2024 17:58
Nach einem sich monatelang hinziehenden Depotübertrag waren die beteiligten Banken nicht in der Lage, die Daten vollständig auszutauschen.
Bei einer US-Anleihe fehlte der Kaufkurs. Die Anleihe ist Ende Juni fällig geworden und obwohl der Kursgewinn vernachlässigbar war, wurden mir reichlich Steuern abgezogen.
In einer Fußnote der Steuerbescheinigung steht etwas von 30% des Veräußerungserlöses bei fehlenden Anschaffungsdaten.
Ich finde das unglaublich. Comdirect belässt es stillschweigend bei dem fehlenden Kaufkurs, den sie mit verbockt hat und berechnet dann viel zu hohe, für mich willkürliche Steuern ein.
Zusammen mit dem dadurch ausgeschöpften Freibetrag ein Schaden von vielen hundert Euro.
Ich hoffe, das klärt sich.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Anleihen
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am 05.07.2024 06:35
@paej schrieb:
Die Übermittlung der Anschaffungsdaten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bafin.
Das nicht, korrekt durchgeführte Depotübertrage aber hoffentlich schon - und dazu gehört meines Erachtens nach auch die Übertragung der relevanten steuerlichen Daten.
@GetBetter Bei der Übertragung von comdirect zur dab (alter Smartbroker) gabs auch Probleme mit den steuerlichen Daten (ist mir auch beim ersten Verkauf aufgefallen). Es fand nach der Hinterlegung der Einstandsdaten (übrigens habe ich da auch die Tax-Box-IDs benötigt) eine automatische Korrektur statt.
Viele Grüße,
Jörg
05.07.2024 07:59 - bearbeitet 05.07.2024 08:00
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05.07.2024 07:59 - bearbeitet 05.07.2024 08:00
@Joerg78 schrieb:
@paej schrieb:
Die Übermittlung der Anschaffungsdaten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bafin.
Das nicht, korrekt durchgeführte Depotübertrage aber hoffentlich schon - und dazu gehört meines Erachtens nach auch die Übertragung der relevanten steuerlichen Daten.
Dies ist leider nicht so. Bis vor wenigen Wochen hatte ich ebenfalls diesen „Irrglauben“.
Für mich war ( und ist) die Übertragung der Einstandsdaten ein wesentlicher Bestandteil des Depotübertrags.
Aus Sicht der Bafin fällt dieser Teil allerdings in die Zuständigkeit des Steuerrechts und wird nicht überwacht.
Ich habe auf eine Anfrage/ Beschwerde von der Bafin im Januar 2024 ein entsprechendes Schreiben erhalten.
Seinerzeit hatte ich mich über Flatex beschwert, die über 3 Monate keine Daten und keine TaxBox ID geliefert hatten.
In Kurzform steht es hier:
05.07.2024 08:16 - bearbeitet 05.07.2024 08:33
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05.07.2024 08:16 - bearbeitet 05.07.2024 08:33
@EHopper schrieb:
Es ist ein simpler Datenaustausch und ich würde erwarten, dass auf Sender- und Empfängerseite Prüfungen auf Vollständigkeit und Plausibilität implementiert sind.
Der Datenaustausch mag technisch simpel sein, inhaltlich aber definitiv nicht.
Die Vorgaben im Datenaustausch sind absolut eindeutig.
NUR der Sender ist verantwortlich, die empfangende Bank hat keine Handlungsoptionen.
Müssen die vom abgebenden Institut gelieferten Anschaffungsdaten vom aufnehmenden Institut übernommen werden ?
Ja, denn gemäß § 43a Abs 2 Satz 11 EStG gilt……..
Die Comdirect bietet zudem die Möglichkeit, die Anschaffungsdaten in der Steuersimulation zu überprüfen.
Dies ist ein wertvolles und nahezu einzigartiges Feature.
Trotzdem verstehe ich, dass der Gesamtablauf für Kunden möglicherweise intransparent und im Ergebnis unbefriedigend ist.
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am 05.07.2024 08:32
Alles sehr interessant.
Ich ziehe für mich daraus den Schluss, zu meiner früheren Vorgehensweise zurückzukehren.
Keine Depotüberträge, sondern Positionen schließen und u.U. neu aufbauen.
Ist zwar teuer und hat möglicherweise steuerliche Nachteile, aber hat auch psychologische Vorteile.
Man trennt sich von Positionen, die man sonst wider besseren Wissens laufen lässt und kauft sie eben nicht zurück.
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am 05.07.2024 10:59
@paej schrieb:Dies ist leider nicht so. Bis vor wenigen Wochen hatte ich ebenfalls diesen „Irrglauben“.
Für mich war ( und ist) die Übertragung der Einstandsdaten ein wesentlicher Bestandteil des Depotübertrags.
Aus Sicht der Bafin fällt dieser Teil allerdings in die Zuständigkeit des Steuerrechts und wird nicht überwacht.
Ich habe auf eine Anfrage/ Beschwerde von der Bafin im Januar 2024 ein entsprechendes Schreiben erhalten.
Seinerzeit hatte ich mich über Flatex beschwert, die über 3 Monate keine Daten und keine TaxBox ID geliefert hatten.
In Kurzform steht es hier:
Das ist sehr schade und ernüchternd. Danke für den Link!
Darf ich mich also weiter mit Baader auseinandersetzen (habe heute nochmal dort ein Ticket eröffnet - "Lösen durch Penetranz" lautet die Devise 😉 ).
Viele Grüße,
Jörg
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am 09.08.2024 15:31
Was nützt eigentlich die Taxboxnummer, wenn die Empfängerbank (comdirect) trotzdem behauptet, man habe die Anschaffungsdaten von der abgebenden Bank (DAB) nicht erhalten? Kann ich irgendwo einsehen, welchen Inhalt die Taxbox hat? Kann da drin stehen "Anschaffungsdaten unbekannt"?
09.08.2024 16:29 - bearbeitet 09.08.2024 16:38
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09.08.2024 16:29 - bearbeitet 09.08.2024 16:38
@Depotchaos schrieb:Was nützt eigentlich die Taxboxnummer, wenn die Empfängerbank (comdirect) trotzdem behauptet, man habe die Anschaffungsdaten von der abgebenden Bank (DAB) nicht erhalten? Kann ich irgendwo einsehen, welchen Inhalt die Taxbox hat? Kann da drin stehen "Anschaffungsdaten unbekannt"?
Mit der TaxBox ID hat man zunächst mal eine Referenz, DASS Daten übermittelt wurden.
Selbst einsehen kann man die nicht.
Anhand der ID kann aber der Kundenservice (theoretisch) sofort feststellen, WELCHE Einstandswerte übermittelt wurden.
Die Möglichkeit, dass ein Datensatz mit Einstandswert Null übermittelt wird, ist grundsätzlich gegeben.
Die häufigste Fehlerquelle ist jedoch, dass die empfangende Bank behauptet, dass sie keine TaxBox ID bekommen hätte.
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am 09.08.2024 21:46
Formular der comdirect zum Depotübertrag
Ich habe mir die von @paej verlinkten FAQ von Clearstream angeschaut und versucht, mit dem Formular der comdirect zum Depotübertrag in Einklang zu bringen. Ich habe als Alleinerbe einer Depotinhaberin bei Deka einen Depotübertrag betreffend das Wertpapier (WKN 980142) beantragt und im Formular der cd (das vier Varianten anbietet) angekreuzt die Variante „auf ein Drittdepot aufgrund Erbschaft“. Das Wertpapier wurde dann mit den Anschaffungsdaten (2007) und in den Folgejahren mit den aufgrund der Ausschüttungen bei Deka neu gekauften Anteile jährlich in der Kette bis 2023 bei mir im Depot, soweit ich das nachvollziehen kann, zutreffend eingebucht (Anschaffungszeitpunkt, Anteile). Bei den Anschaffungskosten tauchen dann bei mir in der Steuersimulation (laut FAQ konsequenterweise; dann gibt es die Daten von der abgebenden Bank, die beantragt sind) bei allen Einbuchungen die fiktiven Veräußerungswerte (September 2023) und der Hinweis „mit Abgeltungssteuer“ auf. Ist das aber richtig? Wenn ich mir die Regelbeispiele bei Clearstream zum Gläubigerwechsel anschaue („Depotübertragungen aufgrund Erbaufteilungen“) frage ich mich, ob nicht die im comdirect-Formular angegebene Variante („Übertrag auf eigenes Depot“) richtig gewesen wäre, weil das Depot bei der Deka mir ja als Alleinerben zustand? Weiter ist mir gerade nicht klar, warum das Steuersimulationsprogramm der cd auch die bis 31.12.2007 erworbenen Anteile der Abgeltungssteuer unterwirft. Mir ist bewusst, dass ich derzeit bei einem Verkauf nach der Steuersimulation einen Verlust realisieren könnte, was im Hinblick auf meine sonstigen der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünfte zwar nicht schlecht wäre, ich will den Fonds aber behalten und möchte die Erfassung bei cd einfach einmal klären und dann das Thema ruhen lassen. Gibt es Handlungsbedarf? Sollte das Thema diesen Thread sprengen, dann Asche auf mein Haupt.
Viele Grüße
vachss
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am 09.08.2024 21:58
Das klingt alles recht wirr und nicht gerade richtig.
Was für ein Formular bei der Comdirect?
Wenn das geerbte Depot bei der Sparkasse liegt dann gibt man dieser den Auftrag zum Übertrag an die Comdirect.
Und zwar mit Gläubigerwechsel aufgrund Erbschaft/Schenkung.
Dann bleiben alle Anschaffungsdaten erhalten.
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am 09.08.2024 22:45
Es tut mir leid, wenn ich dich verwirrt habe. Es geht um das Formular der comdirect zum Depotübertrag. Die Varianten sind
a) Übertrag auf ein eigenes Depot (Übertrag ohne Gläubigerwechsel)
b) Übertrag auf ein Drittdepot aufgrund von Erbschaft (Übertrag mit Gläubigerwechsel)
c) Übertragung zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung (Übertrag mit Gläubigerwechsel)
d) sonstigen Übertrag auf ein Drittdepot (Übertrag mit Gläubigerwechsel)
Ich habe die Variante b) gewählt und frage mich aufgrund der von @paej verlinkten FAQ, ob bei Alleinerbschaft Variante a) richtig gewesen wäre. Zum Sachverhalt siehe oben.

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