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ETF Sparplan Steuer Verständnisfrage

Mr.Z
Autor ★
5 Beiträge

Hallo Community! 🙂

Ich würde gerne einen ETF Sparplan anlegen und zwar in den MSCI World, mit einer Sparrate von 50€ mntl.

Ich habe mich durch mehrere Beiträge zum Thema Steuern durchgelesen und bin auf die Steuerreform ab Januar 2018 gestoßen. So wie ich das verstanden habe, wird man ab 2018 eine Vorabpauschale zahlen, die anhand des Wertes des Fonds am Anfang und Ende des Jahres ermittelt wird. Auf diesen errechneten Betrag zahlt man dann die Abgeltungssteuer+SoLi+Kirchensteuer. (Thesaurierender Fond) Wenn man seine Anteile nach x Jahren verkauft, summiert sich diese bezahlte Vorabpauschale bzw die gezahlten Steuern und werden mit einberechnet in den Verkauf. 

 

Nun meine Fragen: 

 

Habe ich das alles soweit richtig verstanden?

 

Das wird also alles direkt von den Banken abgeführt, man bekommt jährlich den Bescheid zu geschickt mit den gezahlten Abgaben von der Vorabpauschale und ich muss nichts in die Steuererklärung eintragen? 

 

Und wie sieht es mit dem Steuerfreibetrag von 801€ aus? Braucht man diesen Freistellungsauftrag ab 2018 nicht mehr, da die Vorabpauschale ja so oder so berechnet wird?

Danke im Voraus! 🙂

Liebe Grüße

14 ANTWORTEN

JohnieWalker
Experte
113 Beiträge

Ich habe für Sparpläne noch ein weiteres Depot bei Consors, da sind ETF von ComStage und Lyxor ohne weitere Kosten regelmäßig zu besparen. Das scheint auch keine Aktion zu sein, sondern durchgängig der Fall.

NeOdx2
Autor
2 Beiträge

Hallo paba!

 

Danke für die ausführlichen Erklärungen!

Wann genau wird die Vorabpauschale auf bestehende Fonds (z.B. ETF110) fällig? Direkt zum Jahreswechsel 2017/18?

 

Wann wird die Vorabpauschale zukünftig abgezogen? Direkt bei jedem Kauf? Oder Jährlich?

 

Dankeschön!

 

paba
Mentor
954 Beiträge

Hallo @NeOdx2,

 

die Vorabpauschale betrifft hauptsächlich thesaurierende Fonds (in selteneren Fällen können auch ausschüttende Fonds mit zu geringen Ausschüttungen betroffen sein). Ausschüttungen werden zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig. Die Vorabpauschale wird gegen Ende eines jeden Steuerjahres besteuert (erstmalig also am 31.12.2018). Die Steuer ist allerdings nicht sehr hoch. Ich habe hier mal berechnet, wie hoch diese in etwa sein kann. Trotzdem, diese Steuer wird gegen Jahresende einfach vom Verrechnungskonto abgebucht. Falls dieses nicht gedeckt ist geht es ins Minus.

 

P.S. Falls du noch alte Fondsanteile hast, so gelten diese zum Jahreswechsel 2017/18 als verkauft und zum selben Preis als wieder neu angeschafft. Die alten Fondsanteile werden noch nach dem alten Steuerecht versteuert. Da ETF110 ein Swap-basierter ETF ist, fällt nach dem alten Steuerecht dafür keine Steuer an. Wäre das aber ein physisch replizierender ETF, so könnte es sein, dass dann die Steuer auf alle akkumulierten Thesaurierungen der Vorjahre erhoben würde. Ob diese Steuer dann sofort eingezogen würde oder erst beim tatsächlichen Verkauf weiß ich leider auch nicht. Die Kursgewinne werden in jedem Fall erst beim tatsächlichen Verkauf versteuert.     

 

Gruß paba

NeOdx2
Autor
2 Beiträge

Hallo @paba,

 

d.h. in meinem Fall ETF110+127 (beides Swapper) würde die Vorabpauschale frühestens zum 31.12.2018 greifen. Aber nur für im Jahr 2018 hinzugekommene Anteile. Betrifft das dann nur die gekauften oder auch die durch Thesaurierung hinzugekommenen Anteile?

 

Und noch eine weitere Frage die mir immer noch nicht ganz klar ist. Kann ich den Freibetrag auch für die Vorabpauschale nutzen oder nur im Rahmen der Abgeltungssteuer beim Verkauf.

 

Dankeschön!

 

Gruß

NeOdx2

paba
Mentor
954 Beiträge

Hallo @NeOdx2,

 

die jährliche Besteuerungen der Vorabpauschale betrifft natürlich alle deine Fonds-Anteile, egal wann du diese gekauft hast (wie gesagt, das betrifft hauptsächlich thesaurierende Fonds, bei ausschüttenden Fonds werden ja eher nur die Ausschüttungen besteuert; das hat aber nicht mit „Swappern“ zu tun!). Die unterjährig angesparten Anteile werden dabei natürlich nur anteilig der Haltedauer berücksichtigt. Und durch die Thesaurierung bekommst du ja nicht etwa mehr Fondsanteile sonder die Fondsgesellschaft kauft dafür einfach mehr Aktien, wodurch deine Fondsanteile im Wert steigen.

 

Ja, natürlich wird der Sparerfreibetrag für alle Kapitalerträge genutzt, auch für die Besteuerung der Vorabpauschale. Die Besteuerung der Vorabpauschale ist ja Teil der weiterhin geltenden Abgeltungssteuer. Solange der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist zahlst du überhaupt keine Steuern.

 

Gruß paba