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ETF Sparplan Steuer Verständnisfrage

Mr.Z
Autor ★
5 Beiträge

Hallo Community! 🙂

Ich würde gerne einen ETF Sparplan anlegen und zwar in den MSCI World, mit einer Sparrate von 50€ mntl.

Ich habe mich durch mehrere Beiträge zum Thema Steuern durchgelesen und bin auf die Steuerreform ab Januar 2018 gestoßen. So wie ich das verstanden habe, wird man ab 2018 eine Vorabpauschale zahlen, die anhand des Wertes des Fonds am Anfang und Ende des Jahres ermittelt wird. Auf diesen errechneten Betrag zahlt man dann die Abgeltungssteuer+SoLi+Kirchensteuer. (Thesaurierender Fond) Wenn man seine Anteile nach x Jahren verkauft, summiert sich diese bezahlte Vorabpauschale bzw die gezahlten Steuern und werden mit einberechnet in den Verkauf. 

 

Nun meine Fragen: 

 

Habe ich das alles soweit richtig verstanden?

 

Das wird also alles direkt von den Banken abgeführt, man bekommt jährlich den Bescheid zu geschickt mit den gezahlten Abgaben von der Vorabpauschale und ich muss nichts in die Steuererklärung eintragen? 

 

Und wie sieht es mit dem Steuerfreibetrag von 801€ aus? Braucht man diesen Freistellungsauftrag ab 2018 nicht mehr, da die Vorabpauschale ja so oder so berechnet wird?

Danke im Voraus! 🙂

Liebe Grüße

14 ANTWORTEN

JohnieWalker
Experte
113 Beiträge

Hallo @Mr.Z,

 

willkommen im Forum und Glückwunsch zu deinem ersten Beitrag!

Die Investmentsteuerreform ab 01.01.2018 bezieht sich bei Thema ETF nur auf die im Ausland erwirtschafteten erträge ausländischer Fonds (ETF).

Aktuell ist es so, dass man diese ausländischen Erträge umständlich selber in der Steuererklärung angeben musste, sofern der entsprechende ETF "steuerschädlich" war und überhaupt ausländische Erträge hatte.

Ab 01.01.18 fällt aber diese Regelung bei uns weg, um es "Europarechtskonform" zu machen und alle Sondervermögen (Fonds) gleich zu behandeln.

 

Der Sparerpauschbetrag von 801,-€/Person bleibt davon absolut unberührt soweit ich weiß - man kann sein Geld ja auch noch woanders anlegen als nur in Fonds 😉

Mr.Z
Autor ★
5 Beiträge

Danke für deine Antwort @JohnieWalker 🙂

Bezieht sich das also immer auf das Fondsdomizil, das was du meinst?
Das wäre z.b in Irland bei dem MSCI World Fond.

JohnieWalker
Experte
113 Beiträge

Hallo @Mr.Z,

 

auf Danke kannst du direkt unter meinem ersten Beitrag oben klicken 😉

Das Fondsdomizil ist nicht gänzlich ausschlaggebend, die meisten Fonds werden aus Steuergründen nicht in Deuschland aufgelegt.

Schreib doch einmal die 6-stellige WKN deines ausgesuchten Fonds hier rein.

Eine der meiner Meinung nach besten Info-Seiten für ETF ist www.justetf.com dort findest du auch eine direkten Link zum Bundesanzeiger, wo die aktuelle steuerliche Behandlung des Fonds (bis 31.12.17) hinterlegt ist.

In diesem Thread hat @nmh die ganze Thematik mit der steuerlichen Behandlung schon einmal erläutert.

Mr.Z
Autor ★
5 Beiträge

@JohnieWalker

 

Die WKN wäre z.b A0RPWH

Ja die Seite kenne ich auch schon 🙂 Mir ging es nur darum ob ich es richtig verstanden habe und ob ich dann in der Steuererklärung nichts eintragen muss, wenn das schon alles von den Banken erledigt wird 🙂

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Mr.Z,

 

ein herzliches Willkommen in der Community auf von mir.

 

Diene Annahmen im Einführungsbeitrag waren schon ganz richtig.

 

Die Reform der Fondsbesteuerung ab 2018 bezieht sich natürlich auf alle Fonds ohne Ausnahme. Das was @JohnieWalker vermutlich meinte ist, dass ab 2018 die Sonderbehandlung bei ausländischen thesaurierenden Fonds entfällt und diese genauso behandelt werden, wie inländische Fonds oder wie ausschüttende Fonds mit beliebigem Domizil. Ausländische thesaurierende Fonds waren ja bis 2017 in der Steuererklärung immer etwas umständlich, falls diese Fonds tatsächlich Erträge thesauriert hatten (falls sie also nicht Swap-basiert waren). Diese Umständlichkeit entfällt bereits ab diesem Jahr, weil alle Fonds zum 31.12.2017 als verkauft und zum selben Preis als neu angeschafft gelten. Die thesaurierten Erträge (wenn es denn welche gibt) werden dann automatisch versteuert und die Verpflichtung zur Angabe der thesaurierten Erträge in der Steuererklärung entfällt bereits in der Steuererklärung für 2017 (die Bank erledigt alles).

 

Neu ist auch, dass auf Dividendenerträge deutscher Fonds künftig bereits auf Fondsebene eine 15%-tige Körperschaftssteuer erhoben wird. Das entspricht der Höhe der Quellensteuer auf deutsche Erträge in ausländischen Fonds gemäß vieler Doppelbesteuerungsabkommen. Zum Ausgleich gibt es eine vom Fondstyp abhängige Teilfreistellung, die auf die Kapitalerträge und die Kursgewinne angewendet wird (bei Aktien-Fonds 30%). Steuerlich ist man damit wahrscheinlich geringfügig besser gestellt, als bei einer Direktanlage in den identischen Aktien.

 

Zu beachten ist ferner, dass Swap-basierte thesaurierende Fonds ab 2018 keinen Steuerstundungsvorteil mehr haben (dieses legale Steuerschlupfloch wurde ja in der Vergangenheit gerne genutzt: z.B. bei ComStage ETFs). Auch diese Fonds müssen künftig ganz normal die sogenannte Vorabpauschale versteuern. Sie haben keinen Steuervorteil mehr (alle Fonds werden gleich behandelt).

 

Der Sparerfreibetrag bleibt natürlich auch nach 2018 erhalten. Abgeltungssteuer (z.B. auf die oben genannte Vorabpauschale) wird nur auf Kapitalerträge erhoben, die oberhalb des Sparerfreibetrags liegen (bei Alleinstehenden 801 €). Das bedeutet aber auch, dass Steuerzahler, die den Sparerfreibetrag nicht voll ausnutzen, steuerlich etwas schlechter gestellt werden, denn auch sie müssen künftig ja die 15%-tige Körperschaftssteuer auf Fondsebene zahlen, ohne dass sie durch die Teilfreistellung entlastet werden. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums liegt diese Mehrbelastung aber bei höchsten 3€ im Jahr.

 

Ja, ab 2018 (und auch schon 2017, siehe oben) wird die Steuererklärung einfach. Die Bank erledigt eigentlich alles, unabhängig vom Fondstyp oder vom Fondsdomizil. Das Fondsdomizil spielt ab 2018 sowieso keine Rolle mehr. Es gibt keine Verpflichtung mehr zur Abgabe der Anlage KAP. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, die Anlage KAP der Steuererklärung beizufügen: z.B. wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt und man Abgeltungssteuer gezahlt hat.

 

Gruß paba

Mr.Z
Autor ★
5 Beiträge

@paba

 

Vielen lieben dank für deine ausführliche Antwort! 🙂

Also wäre es Sinnoll einen Freistellungsauftrag für diesen Freibetrag zu stellen?

Und: Ich würde gerne diesen ETF WKN: A0RPWH mit erstmal 50€ mntl. besparen. Ist dieser zu empfehlen? Er zählt nicht zu den TOP Preis ETF's bei der Comdirect also würden zusätzlich 1,5% an Gebühren anfallen pro Ausführung auf die Sparrate also 0,75€ pro Ausführung. Das waren dann aber alle Gebühren, die anfallen oder?

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Mr.Z,

 

ja, natürlich macht es Sinn einen Freistellungsauftrag zu erteilen, denn sonst wird am Jahresende eine Steuer auf die Vorabpauschale erhoben (wird einfach vom Verrechnungskonto eingezogen, das dadurch sogar ins Minus gehen könnte, falls nicht genügend Guthaben vorhanden ist!).

 

Der A0RPWH ist ein sehr guter ETF, den ich absolut empfehlen kann. Solange diese ETF nicht zu den Top-Preis-ETFs gehört, berechnet comdirect 1,5% von jeder Sparrate als Gebühr. Neben diesen Anschaffungskosten berechnet aber auch die Fondgesellschaft eine jährliche Gebühr in Höhe der TER (Total Expense Ratio), die bei 0,2% p.a. liegt. Um diese jährliche Gebühr entwickelt sich der Fonds „theoretisch“ schlechter als der Index.

 

Aber in diesem Fall (iShares Core MSCI World UCITS ETF = A0RPWH) ist das anders: Dieser ETF betreibt Wertpapierleihe, durch die Zusatzerträge erwirtschaftet werden. Solche Zusatzerträge werden in der TER nicht berücksichtigt. Dadurch kann der ETF seine TER mehr als kompensieren. In der Tat läuft diese ETF sogar etwas besser als sein Index (in den letzten 5 Jahren hat der Index +71,10% und der ETF +71,79% erwirtschaftet).

 

P.S. Wenn du Glück hast, gehört dieser ETF im nächsten Jahr ja vielleicht sogar zu den Top-Preis-ETFs und die 1,5% Anschaffungskosten für den Sparplan entfallen auch. Ich würde comdirect auf jeden Fall sehr dazu raten, diesen ETF in das Top-Preis-Angebot mit aufzunehmen.

 

Gruß paba

 

Mr.Z
Autor ★
5 Beiträge

Super! @paba Ich danke dir! 🙂

 

Ich würde gerne im Prinzip noch dieses Jahr anfangen also ab dem nächsten Monat z.b. Also müsste ich sozusagen diesen Freistellungsauftrag einmal für 2017 beantragen und dann nochmal im Jahr 2018? 

 

Okay, dann würde ich den ETF nehmen. Wenn ich dieses Jahr anfange und wenn dieser ETF in die Top Preis ETF's ab 2018 aufgenommen wird, entfallen für mich diese 1,5% auch? Das konnte ich auf der Webseite nicht herausfinden.

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Mr.Z,

 

ob dieser ETF nächstes Jahr tatsächlich im Top-Preis-Angebot ist, weiß ich natürlich nicht. Diesbezüglich will comdirect seine Kunden offensichtlich bewusst noch etwas auf die Folter spannen. Wenn du also noch nicht angefangen hast mit dem Sparplan, würde ich dir anraten, bis Anfang nächsten Jahres zu warten und erst dann einen ETF für den Sparplan auszuwählen (die zwei Monate spielen auch keine große Rolle). Im Prinzip sind ja alle ETFs auf den MSCI World bis auf sehr geringe Performanceunterschiede gleich (auch wenn der iShares Core MSCI World schon zu den besonders guten gehört). Du musst natürlich jederzeit damit rechnen, dass comdirect das Top-Preis-Angebot beenden oder modifizieren kann. Dann musst du anschließend die 1,5% zahlen. Die mögliche Einsparung der Gebühr sollte also nicht der einzige Grund für Auswahl des ETF-Anbieters und schon gar nicht für die Auswahl des Index sein.

 

Gruß paba