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EFT Sparplan / Anfänger

22 ANTWORTEN

KriRi
Autor ★
5 Beiträge

Ich habe nun sowieso erstmal die Depoteröffnung beantragt. Da werden ja noch ein paar Tage verstreichen. Aber ich plane ja mit dem Geld auch erst in ferner Zukunft.

Eine letzte Frage habe ich noch. Für VL habe ich mir bei ebase diesen rausgesucht:

 

Lyxor World LYX0MG

 

Damit erhöhe ich ja mehr oder weniger noch den "World" Anteil, wenn ich mich für meine o.g. zweite Variante World/Europa/EM/Japan entscheide.

 

Ich glaube, das war's dann auch an offenen Fragen. Vielen Dank für eure ausführlichen und hilfreichen Antworten. 

KuhnMo
Autor ★★★
51 Beiträge

Gehen die Freistellungen bei thesaurierenden ETF verloren? Ich dachte, die werden berücksichtigt bei der Vorabpauschale?

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @KuhnMo,

 

natürlich werden auch für thesaurierenden FTFs Teilfreistellungen berücksichtigt, falls es sich um Aktien- oder Mischfonds handelt.

 

Ein Beispiel für einen Aktienfonds mit 30% Teilfreistellung und 1000€ Anlagesumme und für das Jahr 2018 (die Steuer für 2018 für thesaurierende ETFs wird zu Beginn 2019 berechnet und mit dem Freistellungsauftrag für 2019 verrechnet):

 

Zunächst wird der „risikolose Ertrag“ berechnet. Dafür wird jährlich von der Finanzverwaltung der Basiszins festgelegt. Für 2018 beträgt er 0,87%. Davon werden schon mal 30% abgezogen. Das hat noch nichts mit der Teilfreistellung zu tun; hier geht es um einen "Rabatt", um deine Kosten zu erstatten (z.B. für die TER des ETF oder für Depotgebühren sowie für Handelskosten). Daraus errechnet sich die maximale Vorabpauschale: 1000€*(1-30%)*0,87% = 6,09€.

 

Die tatsächliche Vorabpauschale wird aber noch auf die Rendite des Fonds gedeckelt. Hat der Fonds im entsprechenden Jahr also keine Rendite erwirtschafte, ist die tatsächliche Vorabpauschale 0,00€. Im Folgenden nehme ich an, dass der Fonds eine Rendite von mindestens 6,09€ je 1000€ erwirtschaftet hat. Damit bleibt’s bei den 6,09€ für die Vorabpauschale.

 

Auf die Vorabpauschale erhälst du nun die besagte Teilfreistellung. Sie beträgt 30%, weil es sich um einen Aktienfonds handelt. Es sind also maximal 6,09€*(1-30%) = 4,264€ zu versteuern.

 

Falls du deinen Freistellungsauftrag für 2019 noch nicht verbraucht hast, wird dieser Betrag lediglich von deinem Freistellungsauftrag abgezogen. Du zahlst dann aber keine Steuern. Falls dein Freistellungsauftrag verbraucht ist (oder falls du keinen erteilt hast), zahlst du steuern. Die Steuer beträgt 26,375% (Annahme: du bist nicht kirchensteuerpflichtig).

 

Die maximale Steuer je 1000€ Fondsvermögen beträgt damit: 4,264€*26,375% = 1,12€

 

Für andere Konstellationen kannst du das im Steuerrechner bei justETF leicht berechnen.

 

Gruß paba