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Edelmetalle wie Goldmünzen oder -barren verkaufen ist für comdirect Kunden nicht vorgesehen!

20 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★
429 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

"Just for the record": du bist dir bewusst, dass ihr beide nun den Schenkungssteuer-Freibetrag angeknabbert habt? 😉

Das ist - mit Verlaub - Unsinn, wenn auch mit einem Zwinkern präsentiert. 😉

 

Eine Schenkung im Sinne des Par 7 des Erbschaftsteuergesetz liegt nur bei einer freigebigen Zuwendung vor. A muss entreichert und B muss bereichert sein.

 

Wenn A dem B etwas gibt, damit er es A - auf anderem Weg - zurück gibt, ist das ein einheitlicher Vorgang, der einheitlich zu betrachten ist. Niemand ist bereichert bzw entreichert.

 

Wenn man solche Vorgänge in seine einzelnen Bestandteile aufsplitten würde, hätte man ja zum Beispiel auch bei einem Darlehensvertrag zwei Schenkungen: Denn A würde dem B bei Darlehensauszahlung Geld schenken und bei Tilgung Geld zurück geschenkt bekommen. Das ergibt - wie gesagt - keinen Sinn.

 

Das Finanzamt würde also in so einem Fall keine Probleme bereiten.

 

Was mich interessiert, ist, ob die Bank der Ehefrau das so witzig findet, wenn Geschäfte ihres Ehemannes über ihr Konto ("auf fremde Rechnung") abgewickelt werden. Aber weil ich davon wenig bis gar keine Ahnung habe, stelle ich mir auch nur die Frage, anstatt wilde Behauptungen aufzustellen. 😉

 

Viele Grüße

 

Lukas