abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Discoutzertifikat auf vom Handel ausgesetzte Aktie

Krügerrand
Mentor
764 Beiträge

Hi Community,

 

suche nach Erfahrungen mit Discountzertifikaten, deren Basiswert am Bewertungstag vom Handel ausgesetzt sind.

 

Ich habe ein ATM Discountzertifikat SG EFF. DISC.Z24 1NBA (SV7JC1)   und der Basiswert ANHEUSER-BUSCH INBEV (A2ASUV) ist heute vom Handel ausgesetzt.

Grund dürfte der angekündigte Verkauf der Beteiligung von ALTRIA GRP INC. DL-,333 (200417)  sein.

 

Auch wenn der Bewertungstag erst morgen Abend ist und ich nicht glaube, dass der Handel so lange ausgesetzt sein wird, würde mich interessieren, wie das dann gehandhabt wird.

Grundsätzlich gehe ich dann davon aus, dass der letztmalig gehandelte Kurs entscheidend sein dürfte, aber vielleicht hat schon mal jemand damit oder mit einem entsprechenden Optionsgeschäft (Short Put / Covered Call Writing) diese Konstellation gehabt.

 

Spekulationen sind natürlich herzlich willkommen.

3 ANTWORTEN

Morgenmond
Mentor ★★★
2.112 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

Hi Community,

 

suche nach Erfahrungen mit Discountzertifikaten, deren Basiswert am Bewertungstag vom Handel ausgesetzt sind.

 

...

 

Spekulationen sind natürlich herzlich willkommen.


Hi @Krügerrand ,

 

spannendes Thema.

Ich investiere auch sehr gerne in Bonus-u. Discountzertifikate.

Zum Glück hatte ich so eine Situation noch nicht und ich weiß auch nicht wie dies dann gehandhabt wird.

Daher schließ ich mich deiner Spekulation an und vermute mal dass der letztmögliche Kurs dann herangezogen wird

sofern nicht vorab eine Kündigung des Zertifikates durch den Emittenten erfolgte.

 

Vielleicht kann ja noch jemand der sich wirklich auskennt dazu was sagen wie z.B. @nmh oder sein Nachbar.

 

Gruß Morgenmond

 

Thorsten_
Legende
4.212 Beiträge

RTFM 😛 

 

 

In den Endgültigen Bedingungen heißt es in § 1 der Produktspezifischen Bedingungen (S. 8):

"Bewertungstag" ist der in der Ausstattungstabelle genannte Tag.
Wenn es am Bewertungstag keinen Referenzpreis gibt oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der
Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem es wieder einen Referenzpreis gibt und an
dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zwei aufeinanderfolgende Geschäftstage verschoben
und gibt es auch an diesem Tag keinen Referenzpreis oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt
dieser Tag als Bewertungstag, und die Berechnungsstelle wird den Referenzpreis nach billigem Ermessen (§ 317 BGB)
unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 6 der Allgemeinen
Bedingungen bekannt machen.

Micha_89
Experte ★
136 Beiträge

@Thorsten_war schneller, daher verstecke ich mein Zitat der Bedingungen mal im Spoiler 😄

 

Meine Discounter beziehen sich in der Regel auf Indizes, einen solchen Fall hatte ich auch noch nicht.

 

Interessant aber trotzem, in den "Endgültigen Bedingungen" der Emittentin habe ich folgendes gefunden:

 

 

Spoiler

"Wenn es am Bewertungstag keinen Referenzpreis gibt oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der
Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem es wieder einen Referenzpreis gibt und an
dem keine Marktstörung vorliegt.


Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zwei aufeinanderfolgende Geschäftstage verschoben
und gibt es auch an diesem Tag keinen Referenzpreis oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt
dieser Tag als Bewertungstag, und die Berechnungsstelle wird den Referenzpreis nach billigem Ermessen (§ 317 BGB)
unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 6 der Allgemeinen
Bedingungen bekannt machen."

 

Soweit ich es mit auf die Schnelle aus den Definitionen zusammenreimen konnte gilt eine Aussetzung des Basiswerts als "Marktstörung".

Ansonsten hat die Societe Generale auch einen netten und kompetenten Kundenservice, sowohl telefonisch als auch im Chat. Die helfen bei konkreten Fragen zu Produkten meiner Erfahrung nach schnell weiter.

Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.